Im Rahmen dieses Auftrags soll eine detaillierte Wirkungsanalyse von über die Kommunalrichtlinie gefördertem Klimaschutzmanagement in den Kommunen durchgeführt werden. Ziel des Auftrags ist es festzustellen, welchen Beitrag die Kommunen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leisten können und welcher Anteil des Beitrags durch die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager/-innen (KSM) in den deutschen Kommunen gehoben werden kann. Die Erkenntnisse aus dem zu vergebenden Auftrag sollen zur Weiterentwicklung der NKI aufbereitet werden. Dies soll einerseits dem Bund und den Ländern Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle von Kommunen im Klimaschutz aufzeigen sowie andererseits den Kommunen die Wirksamkeit von KSM verdeutlichen und damit Entscheidungen zur Einstellung bzw. Verstetigung von KSM unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Umweltfragen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Auftrags soll eine detaillierte Wirkungsanalyse von über die Kommunalrichtlinie gefördertem Klimaschutzmanagement in den Kommunen durchgeführt werden.
Ziel des Auftrags ist es festzustellen, welchen Beitrag die Kommunen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leisten können und welcher Anteil des Beitrags durch die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager/-innen (KSM) in den deutschen Kommunen gehoben werden kann.
Die Erkenntnisse aus dem zu vergebenden Auftrag sollen zur Weiterentwicklung der NKI aufbereitet werden. Dies soll einerseits dem Bund und den Ländern Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle von Kommunen im Klimaschutz aufzeigen sowie andererseits den Kommunen die Wirksamkeit von KSM verdeutlichen und damit Entscheidungen zur Einstellung bzw. Verstetigung von KSM unterstützen.
Im Rahmen dieses Auftrags soll eine detaillierte Wirkungsanalyse von über die Kommunalrichtlinie gefördertem Klimaschutzmanagement in den Kommunen durchgeführt werden.
Ziel des Auftrags ist es festzustellen, welchen Beitrag die Kommunen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leisten können und welcher Anteil des Beitrags durch die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager/-innen (KSM) in den deutschen Kommunen gehoben werden kann.
Die Erkenntnisse aus dem zu vergebenden Auftrag sollen zur Weiterentwicklung der NKI aufbereitet werden. Dies soll einerseits dem Bund und den Ländern Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle von Kommunen im Klimaschutz aufzeigen sowie andererseits den Kommunen die Wirksamkeit von KSM verdeutlichen und damit Entscheidungen zur Einstellung bzw. Verstetigung von KSM unterstützen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Umweltfragen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmu.de/🌏
E-Mail: marina.mueller@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461615837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E84877132🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 137-337577
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Auftrags soll eine detaillierte Wirkungsanalyse von über die Kommunalrichtlinie gefördertem Klimaschutzmanagement in den Kommunen durchgeführt werden.
Ziel des Auftrags ist es festzustellen, welchen Beitrag die Kommunen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leisten können und welcher Anteil des Beitrags durch die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager/-innen (KSM) in den deutschen Kommunen gehoben werden kann.
Ziel des Auftrags ist es festzustellen, welchen Beitrag die Kommunen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leisten können und welcher Anteil des Beitrags durch die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager/-innen (KSM) in den deutschen Kommunen gehoben werden kann.
Die Erkenntnisse aus dem zu vergebenden Auftrag sollen zur Weiterentwicklung der NKI aufbereitet werden. Dies soll einerseits dem Bund und den Ländern Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle von Kommunen im Klimaschutz aufzeigen sowie andererseits den Kommunen die Wirksamkeit von KSM verdeutlichen und damit Entscheidungen zur Einstellung bzw. Verstetigung von KSM unterstützen.
Die Erkenntnisse aus dem zu vergebenden Auftrag sollen zur Weiterentwicklung der NKI aufbereitet werden. Dies soll einerseits dem Bund und den Ländern Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle von Kommunen im Klimaschutz aufzeigen sowie andererseits den Kommunen die Wirksamkeit von KSM verdeutlichen und damit Entscheidungen zur Einstellung bzw. Verstetigung von KSM unterstützen.
Die formulierten Ziele des Auftrags sollen durch die folgenden Arbeitspakete erarbeitet werden:
— Arbeitspaket 1: Klimaschutzpotenzial deutscher Kommunen und deren möglicher Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
—— AP 1.1): Die Rolle der Kommunen im nationalen und bundesländerbezogenen Klimaschutz.
—— AP 1.2): Quantitative Erfassung des Treibhausgasminderungspotenzials von Kommunen.
— Arbeitspaket 2: Pflichtaufgaben von Kommunen für den Klimaschutz nutzen.
— Arbeitspaket 3: Wirkung von Personalstellen Klimaschutzmanager/-innen in den Kommunen.
—— AP 3.1): Wirkungsanalyse von Klimaschutzmanager/-innen in Kommunen – Fördermittelnutzung.
—— AP 3.2): Wirkungsanalyse von Klimaschutzmanager/-innen in Kommunen – Weitere Effekte.
—— AP 3.3): Projektion des Klimaschutzeffekts eines deutschlandweiten Einsatzes von Klimaschutzmanager/-innen.
—— AP 3.4): Wirkung eines deutschlandweiten Einsatzes von Klimaschutzmanager/-innen auf die Nutzung und die Möglichkeiten der Klimaschutzförderprogramme, mit Schwerpunkt auf die — Kommunalrichtlinie.
Zum Abschluss des Vorhabens ist ein Abschlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Der Projektabschlussbericht wird aus den Inhalten aller Arbeitspakete verfasst. Abschließend soll auf der Grundlage der Projektergebnisse und der aktuellen klimapolitischen Gegebenheiten beleuchtet werden, ob sich die Rolle der Kommunen im Klimaschutz in Zukunft wandeln könnte.
Zum Abschluss des Vorhabens ist ein Abschlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Der Projektabschlussbericht wird aus den Inhalten aller Arbeitspakete verfasst. Abschließend soll auf der Grundlage der Projektergebnisse und der aktuellen klimapolitischen Gegebenheiten beleuchtet werden, ob sich die Rolle der Kommunen im Klimaschutz in Zukunft wandeln könnte.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Aufbereitung von Projektergebnissen für Klimaschutzberichterstattung des Bundes (z. B. Klimaschutz in Zahlen, Klimaschutzbericht): Hierbei sollen die Zwischenergebnisse und Ergebnisse des Vorhabens in Form von Textbeiträgen für ihre Berücksichtigung im Rahmen der Klimaschutzberichterstattung des Bundes aufbereitet werden.
Option 1: Aufbereitung von Projektergebnissen für Klimaschutzberichterstattung des Bundes (z. B. Klimaschutz in Zahlen, Klimaschutzbericht): Hierbei sollen die Zwischenergebnisse und Ergebnisse des Vorhabens in Form von Textbeiträgen für ihre Berücksichtigung im Rahmen der Klimaschutzberichterstattung des Bundes aufbereitet werden.
Option 2: Aufbereitung der Ergebnisse als Kurz-Publikation für Kommunen: Hierbei sollen 2 000 Exemplare einer 25-30 seitigen Kurz-Publikation erstellt und versandt werden.
Option 3: Kalkulation von Räumlichkeiten für die Abschlusskonferenz in Berlin mit 100 Teilnehmern.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen.
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/ Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/ Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/ Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/ Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) genutzt werden.
— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) genutzt werden.
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/ Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer das als Anlage 14 den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/ Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer das als Anlage 14 den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Konsortialpartners/ notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Konsortialpartners/ notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/ Referenzaufträge des Bieters/ Konsortialpartners/ notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/ Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/ Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/ Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/ Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Nachweisbare Erfahrungen in der beratenden Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesministerien oder -ämtern (1 Referenz).
2) Nachweisbare Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit mehreren klimaschutzaktiven Kommunen oder Akteuren im kommunalen Umfeld (in Bezug auf Klimaschutz) (3 Referenzen).
3) Nachweisbare Erfahrungen in der Zusammenarbeit (in Bezug auf Klimaschutz oder in einem anderen Themenfeld) mit mehreren Kommunen oder Akteuren im kommunalen Umfeld, die bisher nicht im Klimaschutz aktiv sind (2 Referenzen).
4) Nachweisbare Erfahrungen mit der Konzeption und Durchführung empirischer Datenerhebungen (quantitativ und qualitativ) (2 Referenzen).
5) Nachweisbare Erfahrungen mit kommunalen Treibhausgasbilanzierungen und mit der Quantifizierung des Klimaschutzpotenzials (z. B. Szenarienentwicklung) von Kommunen (2 Referenzen).
6) Nachweisbare Erfahrungen in der Modellierung bzw. Projektion von maßnahmengestützten Treibhausgasentwicklungen (2 Referenzen).
7) Nachweisbare Kenntnisse über unterschiedliche Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten (insb. entsprechend der unterschiedlichen Verwaltungsgliederung und Aufgaben von Städten, Gemeinden, Landkreisen und anderen) in den verschiedenen Bundesländern inklusive der entsprechenden Rechtsgrundlagen (3 Referenzen/ Nachweise).
7) Nachweisbare Kenntnisse über unterschiedliche Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten (insb. entsprechend der unterschiedlichen Verwaltungsgliederung und Aufgaben von Städten, Gemeinden, Landkreisen und anderen) in den verschiedenen Bundesländern inklusive der entsprechenden Rechtsgrundlagen (3 Referenzen/ Nachweise).
8) Nachweisbare Kenntnisse über die Aufgaben und Arbeitsweisen von Klimaschutzmanager/-innen in Kommunen (1 Referenz).
9) Nachweisbare Erfahrungen über kommunale und bundesländerbezogene Klimapolitik (je eine Referenz).
10) Nachweisbare Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder (Wissenschafts-) Journalismus sowie in der Erstellung von Publikationen mit graphischer und textlicher Aufbereitung von Sachverhalten (3 Referenzen).
Es sind zu den Punkten 1. bis 10. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 10. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit,
— Projektinhalt/ erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/ Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/ Arbeitsschritt).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E84877132.(http://www.subreport.de/E84877132) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E84877132.(http://www.subreport.de/E84877132) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E84877132 ein (http://www.subreport.de/E84877132).
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E84877132) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.8.2019 zu stellen.
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E84877132) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.8.2019 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2019/S 137-337577 (2019-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Arbeitspaket 1: Klimaschutzpotenzial deutscher Kommunen und deren möglicher Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
AP 1.1: Die Rolle der Kommunen im nationalen und bundesländerbezogenen Klimaschutz.
AP 1.2: Quantitative Erfassung des Treibhausgasminderungspotenzials von Kommunen.
Arbeitspaket 2: Pflichtaufgaben von Kommunen für den Klimaschutz nutzen.
Arbeitspaket 3: Wirkung von Personalstellen Klimaschutzmanager/-innen in den Kommunen.
AP 3.1: Wirkungsanalyse von Klimaschutzmanager/-innen in Kommunen – Fördermittelnutzung.
AP 3.2: Wirkungsanalyse von Klimaschutzmanager/-innen in Kommunen – Weitere Effekte.
AP 3.3: Projektion des Klimaschutzeffekts eines deutschlandweiten Einsatzes von Klimaschutzmanager/-innen.
AP 3.4: Wirkung eines deutschlandweiten Einsatzes von Klimaschutzmanager/-innen auf die Nutzung und die Möglichkeiten der Klimaschutzförderprogramme, mit Schwerpunkt auf die Kommunalrichtlinie.
Option 1: Aufbereitung von Projektergebnissen für Klimaschutzberichterstattung des Bundes (z. B. Klimaschutz in Zahlen, Klimaschutzbericht): hierbei sollen die Zwischenergebnisse und Ergebnisse des Vorhabens in Form von Textbeiträgen für ihre Berücksichtigung im Rahmen der Klimaschutzberichterstattung des Bundes aufbereitet werden.
Option 1: Aufbereitung von Projektergebnissen für Klimaschutzberichterstattung des Bundes (z. B. Klimaschutz in Zahlen, Klimaschutzbericht): hierbei sollen die Zwischenergebnisse und Ergebnisse des Vorhabens in Form von Textbeiträgen für ihre Berücksichtigung im Rahmen der Klimaschutzberichterstattung des Bundes aufbereitet werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Name: Öko-Institut e. V.
Postanschrift: Merzhauer Straße 173
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.