Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsfprüferleistungen Prüfungsverbund GeNo,V0554/2019
V0554-2019
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) für den Prüfungsverbund „Gesundheit Nord".”
1️⃣
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen
Beschreibung der Beschaffung:
“Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) für den Prüfungsverbund „Gesundheit Nord".” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Prüfungsteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sonderprüfungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Formblatt 1: Firmenprofil/Unternehmensdarstellung;
Formblatt 2: Eigenerklärung zur Eignung (u. a. Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Formblatt 1: Firmenprofil/Unternehmensdarstellung;
Formblatt 2: Eigenerklärung zur Eignung (u. a. Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO, IDW-Standard, Eintragung im Berufs-/Handelsregister, Zulassung als Wirtschaftsprüfer).
(siehe Anlage 1 Eignung – Übersicht Eignungsnachweise)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 4: Eigenerklärung zum jährlichen Rechnungsvolumen. (siehe Anlage 1 Eignung – Übersicht Eignungsnachweise)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 3: Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen
— zu Formblatt 3 Referenzen:
Bieter haben 3 Referenzaufträge aus den letzten fünf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formblatt 3: Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen
— zu Formblatt 3 Referenzen:
Bieter haben 3 Referenzaufträge aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013 bis 2017) nachzuweisen, welche die einschlägige Erfahrung in der Prüfung von Jahresabschlüssen und Sonderprüfungen von öffentlichen Unternehmen (Öffentliche Unternehmen, umfasst die (unmittelbaren und mittelbaren) Mehrheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand, die Betriebe gemäß § 26 LHO und die sonstigen Sondervermögen gemäß Bremisches Sondervermögensgesetz).
Formblatt 5: Eigenerklärung „Tariftreue und Mindestlohn";
Formblatt 6: Angabe der für den Auftragsgegenstand vorgesehenen Personen (Mitarbeiterprofile des Prüfungsteams).
(siehe Anlage 1 Eignung – Übersicht Eignungsnachweise)
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB nur öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Aufgrund der Komplexität des Prüfungsverbundes sowie der zu prüfenden Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 ist eine...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Aufgrund der Komplexität des Prüfungsverbundes sowie der zu prüfenden Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 ist eine Laufzeit von mind. 5 Jahren vorgesehen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ca. 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder...”
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen;
3) In den Vergaben ist Transparency International eingebunden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen – Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 421-496-32311 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten;
b) der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Bremen – der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 421-496-32311 📠
Quelle: OJS 2019/S 144-354938 (2019-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) für den Prüfungsverbund „Gesundheit Nord“.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) für den Prüfungsverbund „Gesundheit Nord“.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 144-354938
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Wirtschaftsfprüferleistungen Prüfungsverbund GeNo,V0554/2019
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Klingelhöferstraße 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3020684760📞
E-Mail: de-kpmgausschreibung@kpmg.com📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder...”
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie — soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzungeinzureichen;
3) In den Vergaben ist Transparency International eingebunden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung u. Wohnungsbau” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB 2013 durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten;
b) der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf in Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der obengenannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung u. Wohnungsbau”
Quelle: OJS 2019/S 217-533321 (2019-11-07)