Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 des Teilnahmeantrags bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 4.3 des Teilnahmmeantrags geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der Gewobag mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Ziffer 4.3.1 – Anzahl Wirtschaftsprüfer
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Ziffer 4.3.2 – Referenzen (für weitere Informationen vgl. Ziffer III.1.3) Bekanntmachung)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet.
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
– 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
– 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
– Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB,
– Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft,
– Bilanzsumme geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.,
– Abschluss der Leistung nicht vor 2014.
Zusätzliche Punkte werden auf die wertungsfähigen Referenzen wie folgt vergeben:
– Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte),
– Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS (2 Punkte),
– Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte),
– Konzernabschluss (3 Punkte),
– Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen,
– 5 Gesellschaften (3 Punkte).