Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Die IFB beabsichtigt, einen Wirtschaftsprüfer für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2020 bis 2024 zu beauftragen. Die Aufgaben der IFB ergeben sich aus dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden IFBG genannt) in der Fassung vom 6.3.1973 (HmbGVBI. S. 41), zuletzt geändert am 17.12.2013, veröffentlicht am 24.12.2013 (HmbGVBI. S. 529) und der Satzung vom 18.6.2013, zuletzt geändert am 26.4.2019, veröffentlicht am 24.5.2019 (HmbGVBI. S. 673).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buchführung
Kurze Beschreibung:
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die IFB beabsichtigt, einen Wirtschaftsprüfer für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2020 bis 2024 zu beauftragen.
Die Aufgaben der IFB ergeben sich aus dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden IFBG genannt) in der Fassung vom 6.3.1973 (HmbGVBI. S. 41), zuletzt geändert am 17.12.2013, veröffentlicht am 24.12.2013 (HmbGVBI. S. 529) und der Satzung vom 18.6.2013, zuletzt geändert am 26.4.2019, veröffentlicht am 24.5.2019 (HmbGVBI. S. 673).
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die IFB beabsichtigt, einen Wirtschaftsprüfer für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2020 bis 2024 zu beauftragen.
Die Aufgaben der IFB ergeben sich aus dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden IFBG genannt) in der Fassung vom 6.3.1973 (HmbGVBI. S. 41), zuletzt geändert am 17.12.2013, veröffentlicht am 24.12.2013 (HmbGVBI. S. 529) und der Satzung vom 18.6.2013, zuletzt geändert am 26.4.2019, veröffentlicht am 24.5.2019 (HmbGVBI. S. 673).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchführung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-23 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 205-499602
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18.11.2019 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die 3 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 9.1.2020 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung;
7) Eigenerklärung, dass der Bieter mit der/dem Wirtschaftsprüfer/in und den maßgeblich zum Einsatz kommenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen voraussichtlich an einem Tag in der 08. oder 09.KW für eine Präsentation zur Verfügung steht;
8) Eigenerklärung, dass nur Wirtschaftsprüfer mit Prüferfahrung zum Einsatz kommen werden;
9) Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Verhandlungsgespräche/Präsentationen finden voraussichtlich in der 08. und 09. KW 2020 statt.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18.11.2019 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die 3 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 9.1.2020 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung;
7) Eigenerklärung, dass der Bieter mit der/dem Wirtschaftsprüfer/in und den maßgeblich zum Einsatz kommenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen voraussichtlich an einem Tag in der 08. oder 09.KW für eine Präsentation zur Verfügung steht;
8) Eigenerklärung, dass nur Wirtschaftsprüfer mit Prüferfahrung zum Einsatz kommen werden;
9) Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Verhandlungsgespräche/Präsentationen finden voraussichtlich in der 08. und 09. KW 2020 statt.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die IFB beabsichtigt, einen Wirtschaftsprüfer für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2020 bis 2024 zu beauftragen.
Die Aufgaben der IFB ergeben sich aus dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden IFBG genannt) in der Fassung vom 6.3.1973 (HmbGVBI. S. 41), zuletzt geändert am 17.12.2013, veröffentlicht am 24.12.2013 (HmbGVBI. S. 529) und der Satzung vom 18.6.2013, zuletzt geändert am 26.4.2019, veröffentlicht am 24.5.2019 (HmbGVBI. S. 673).
Die Aufgaben der IFB ergeben sich aus dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden IFBG genannt) in der Fassung vom 6.3.1973 (HmbGVBI. S. 41), zuletzt geändert am 17.12.2013, veröffentlicht am 24.12.2013 (HmbGVBI. S. 529) und der Satzung vom 18.6.2013, zuletzt geändert am 26.4.2019, veröffentlicht am 24.5.2019 (HmbGVBI. S. 673).
Die IFB ist nach § 5 IFBG berechtigt, alle Geschäfte und Dienstleistungen zu betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen. In diesem Rahmen darf sie insbesondere das Finanzmanagement, Geschäfte zur Risikosteuerung sowie Beratungs- und Vermittlungsleistungen betreiben. Der Effektenhandel, das Einlagengeschäft und das Girogeschäft sind ihr nur für eigene Rechnung gestattet und nur insoweit, als sie mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen.
Die IFB ist nach § 5 IFBG berechtigt, alle Geschäfte und Dienstleistungen zu betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen. In diesem Rahmen darf sie insbesondere das Finanzmanagement, Geschäfte zur Risikosteuerung sowie Beratungs- und Vermittlungsleistungen betreiben. Der Effektenhandel, das Einlagengeschäft und das Girogeschäft sind ihr nur für eigene Rechnung gestattet und nur insoweit, als sie mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen.
Die IFB ist ein Nichthandelsbuchinstitut.
Weitere Informationen zur IFB, insbesondere auch zur Organisationsstruktur und den Aufgabenfeldern, finden Sie auf der Homepage unterwww.ifbhh.de.
§ 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats abgeschlossen sein muss.
§ 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats abgeschlossen sein muss.
Der Wirtschaftsprüfer wird den vorgegebenen Terminen der IFB durch die Bereitstellung einer ausreichenden Personalkapazität gerecht.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2020 bis 2024) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316ff. HGB.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2020 bis 2024) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316ff. HGB.
Zusätzlich sind im Rahmen dieser Prüfung:
— die Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen gem. § 53 HGrG Abs. 1 Nr.1 und 2 einschließlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vorzunehmen,
— die Prüfung der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten Mittel durchzuführen,
— ein Bezügebericht zu erstellen,
— die Verfahrens- und Stichprobenprüfung gern. Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank und Nr. 13 (5) bzw. Nr. 19 (3) der Bonitätsbedingungen der Deutschen Bundesbank vorzunehmen sowie
— ggf. weitere die Richtig- bzw. Ordnungsmäßigkeit des Bankengeschäfts bestätigende Bescheinigungen gegenüber Dritten auszustellen.
Der Auftrag umfasst die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis, die Erstellung eines Prüfungsberichtes und die Teilnahme an Besprechungen mit dem Verwaltungsrat, dem Prüfungsausschuss, dem Vorstand und den zuständigen Fachbereichen.
Der Auftrag umfasst die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis, die Erstellung eines Prüfungsberichtes und die Teilnahme an Besprechungen mit dem Verwaltungsrat, dem Prüfungsausschuss, dem Vorstand und den zuständigen Fachbereichen.
Die erneute, jährliche Vorlage einer Unabhängigkeitserklärung gern. Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) ist erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung wird im Wesentlichen in der IFB am Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg zu erbringen sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV;
3) Eigenerklärung zur Einhaltung der Haftungsregelungen nach § 323 Abs. 2 HGB und der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.7.2017;
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den Jahren 2016-2018.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018).
5) Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018).
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Gestaltung der Unterlagen und Unternehmensdarstellung etc. vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1 000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Gestaltung der Unterlagen und Unternehmensdarstellung etc. vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1 000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-12-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes (Erläuterung der Prüfungsstrategie u. Planung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes in Bezug auf Zusammensetzung, Organisation des Teams sowie dessen Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation/Verhandlungsgespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18.11.2019 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die 3 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 9.1.2020 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 9.1.2020 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: Katja.schmidt@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung;
7) Eigenerklärung, dass der Bieter mit der/dem Wirtschaftsprüfer/in und den maßgeblich zum Einsatz kommenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen voraussichtlich an einem Tag in der 08. oder 09.KW für eine Präsentation zur Verfügung steht;
8) Eigenerklärung, dass nur Wirtschaftsprüfer mit Prüferfahrung zum Einsatz kommen werden;
9) Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Verhandlungsgespräche/Präsentationen finden voraussichtlich in der 08. und 09. KW 2020 statt.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1518📞
E-Mail: katja.schmidt@gmsh.de📧
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2019/S 205-499602 (2019-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weitere Informationen zur IFB, insbesondere auch zur Organisationsstruktur und den Aufgabenfeldern, finden Sie auf der Homepage unter www.ifbhh.de.
§ 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens fünf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats abgeschlossen sein muss.
§ 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens fünf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats abgeschlossen sein muss.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31.12. eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2020 bis 2024) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316ff. HGB.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31.12. eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2020 bis 2024) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316ff. HGB.
Die erneute, jährliche Vorlage einer Unabhängigkeitserklärung gem. Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) ist erforderlich.
Auftragsvergabe
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Postanschrift: Alsterufer 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ines Stölting
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n.n.
Postort: n.n
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Telefon: +49 431 / 599-1624📞
E-Mail: ines.stoelting@gmsh.de📧
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
Quelle: OJS 2020/S 124-304524 (2020-06-26)