Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angabe von mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erbrachte Abschlussprüfungen, die mit dem in Ziffer II.2.4 beschriebenen Auftrag vergleichbar sind.Diese Referenzaufträge müssen für verschiedene Gesellschaften erteilt sein. Die Referenzleistungen sind erst mit der Vorlage des Berichts an die geprüfte Gesellschaft vollständig erbracht. Mindestens eine Referenz muss die Abschlussprüfung für den Einzelabschluss und zugleich den Konzernabschluss der Gesellschaft nachweisen. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen setzt voraus, dass eine Kapitalgesellschaft in privater Rechtsform, deren Anteile mittelbar oder unmittelbar ausschließlich von einem Bundesland gehalten werden, gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft wurde.
Jede Referenz muss mindestens Angaben enthalten zu:
(a) Auftraggeber mit Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber;
(b) geprüftes Geschäftsjahr und Tag der Vorlage des Prüfungsberichts bei der geprüften Gesellschaft;
(c) Rechtsform der geprüften Gesellschaft und Beteiligungsverhältnisse an der geprüften Gesellschaft;
(d) Gegenstand des Unternehmens (Gesellschaftszweck) mit näheren Angaben zum (aa) Bereich Immobilienwirtschaft;
(bb) Bereich Projektmanagement oder Gewerbeflächenmanagement;
(cc) Bereich Luftfahrt oder Häfen;
(dd) Bereich wesentliche Befassung mit der Realisierung öffentlich geförderter Projekte.
Die Referenzen dürfen sich im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens überschneiden. In diesem Fall müssen die verschiedenen Bereiche des Unternehmens allerdings detailliert erläutert werden.
Davon unabhängig gilt die obige Mindestanforderung an Referenzen verschiedener Gesellschaften.
(e) Prüfungsmaßstab: Prüfung gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung;
(f) Prüfungsumfang: Einzelabschluss, Konzernabschluss;
(g) Anzahl erbrachter voller Leistungstage (Auftragsvolumen) bis zur Vorlage des Prüfungsberichts;
(h) zusätzlicher Vergleich des Jahresergebnisses mit dem aufgestellten Wirtschaftsplan für die Gesellschaft;
(i) zusätzliche Unterstützung der Gesellschaft bei der Aufstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Prüfungsjahr;
(j) Darstellung und Vertretung der Ergebnisse des Prüfungsberichts vor Aufsichtsgremien der Gesellschaft;
(k) vorgesehene und tatsächliche Termine und Fristen für die Prüfung und Vorlage (Termintreue).
(2) Angabe der personellen Kapazitäten mit Anzahl der Führungskräfte und der sonstigen Beschäftigten beim Bewerber jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angaben zur jeweiligen Berufsqualifikation, aufgeschlüsselt zumindest nach öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern und Prüfungsassistenten;
(3) Angabe der Anzahl der öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, die die vom Bewerber vorgelegten Referenzaufträge gemäß Ziffer III.1.3 Nr. 1 während der jeweils gesamten Vertragsdauer durchgeführt haben, mit Aufschlüsselung nach den Bereichen:
(a) Immobilienwirtschaft;
(b) Projektmanagement oder Gewerbeflächenmanagement, 8/10 (c) Luftfahrt oder Häfen;
(d) wesentliche Befassung mit öffentlich geförderten Projekten.
Innerhalb eines Bereichs darf ein Wirtschaftsprüfer dabei nur einmal gezählt werden, unabhängig davon, ober in diesem Bereich mit mehreren Referenzaufträgen befasst war.
(4) Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO oder einer diesbezüglichen Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer (Kopie).