Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Gewobag AG, des Gewobag-Konzerns, einzelner Konzerngesellschaften sowie weiterer Beteiligungen der Gewobag sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung). Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungsleistungen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: 097-19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Gewobag AG, des Gewobag-Konzerns, einzelner Konzerngesellschaften sowie weiterer Beteiligungen der Gewobag sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungsleistungen sein.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Gewobag AG, des Gewobag-Konzerns, einzelner Konzerngesellschaften sowie weiterer Beteiligungen der Gewobag sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungsleistungen sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können;
2) Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe des Formblatts „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden;
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 8.5.2019, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber;
4) Der Bewerber erklärt, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können;
2) Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe des Formblatts „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden;
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 8.5.2019, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber;
4) Der Bewerber erklärt, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Gewobag AG, des Gewobag-Konzerns, einzelner Konzerngesellschaften sowie weiterer Beteiligungen der Gewobag sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Gewobag AG, des Gewobag-Konzerns, einzelner Konzerngesellschaften sowie weiterer Beteiligungen der Gewobag sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungsleistungen sein.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der
– Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin,
– Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH,
– Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH,
– Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH,
– Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH,
– Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH,
– Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH,
– Treuconsult Immobilien GmbH,
– UTB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG,
– UTB/Gewobag Projekt Gartenfeld Verwaltungs GmbH,
– sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften
Alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Alle mit Sitz in Berlin, sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Gegenstand dieses Vertrages ist zunächst die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2019. Die Gewobag ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022 zu beauftragen.
Gegenstand dieses Vertrages ist zunächst die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2019. Die Gewobag ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022 zu beauftragen.
Die Beauftragung für die Jahre 2020 bis 2022 ist jeweils spätestens bis zum 30.09. des Jahres auszusprechen.
Beschreibung der Optionen: Einbeziehung künftiger (insb. Konzern- oder Beteiligungs-)Gesellschaften
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle rechtlichen (inbs. berufsrechtliche) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— er/sie bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/haben,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Dienstleistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Regelungen des BerlAVG einzuhalten,
— er/sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt/zahlen,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz– MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz– MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ziffer 4.3.1 Teilnahmeantrag
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS – vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Vollzeitäquivalent) Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS – vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Vollzeitäquivalent) Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Mindeststandards:
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung (Ziffer 4.3.1 und Ziffer 4.3.2) nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ziffer 4.3.2 Teilnahmeantrag
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern. Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/können nicht berücksichtigt werden.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern. Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden/erbrachten Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern werden sowie
• er/sie sich bereits jetzt verpflichtet, im Auftragsfall…
… ausschließlich Mitglieder im Prüfungsteam einzusetzen, die neben einer mehrjährigen Erfahrung bei der Prüfung von kommunalen Immobilienunternehmen auch Prüfungserfahrungen bezüglich SAP/R3 und der speziellen wohnungswirtschaftlichen Module haben,
… einen gesamtverantwortlichen Prüfungsleiter mit Berufserfahrung als gesamtverantwortlicher Prüfungsleiter von mind. 5 Jahren einzusetzen,
… einen örtlichen Prüfungsleiter mit Berufserfahrung als örtlicher Prüfungsleiter von mind. 3 Jahren einzusetzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 des Teilnahmeantrags bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 des Teilnahmeantrags bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 4.3 des Teilnahmmeantrags geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 4.3 des Teilnahmmeantrags geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der Gewobag mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der Gewobag mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Ziffer 4.3.1 – Anzahl Wirtschaftsprüfer
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können;
2) Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe des Formblatts „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden;
2) Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe des Formblatts „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden;
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 8.5.2019, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber;
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 8.5.2019, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber;
4) Der Bewerber erklärt, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 303090138316📞
Fax: +49 303090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gewobag
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Telefon: +49 3047081562📞
Fax: +49 3047081560 📠
Quelle: OJS 2019/S 078-186862 (2019-04-16)