Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt: — Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), — Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB), — Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), — Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), — Bundesagentur für Arbeit (BA) und — Kultusministerien weiterer Bundesländer. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 01a-2019-EU BWP 4.0
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Informationen über Lose:
In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass die Lose 1 und 2 gemeinsam vergeben werden können.
Bezeichnung des Loses: Wissenschaftliche Begleitung
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden. Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Doku-mentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen. Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/ Administration, Content-Pflege und Statistik/ Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden. Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Doku-mentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen. Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/ Administration, Content-Pflege und Statistik/ Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Kernaspekt des Loses 1 ist die Wissenschaftliche Beratung und Entwicklung im Bereich Berufsorientierungsforschung - dies umfasst auch die Entwicklung des Self-Assessment-Tools zur Erfassung des Stands der beruflichen Orientierung. Vorgesehenes Budget: 400 000 EUR. Weitere Einzelheiten können der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Kernaspekt des Loses 1 ist die Wissenschaftliche Beratung und Entwicklung im Bereich Berufsorientierungsforschung - dies umfasst auch die Entwicklung des Self-Assessment-Tools zur Erfassung des Stands der beruflichen Orientierung. Vorgesehenes Budget: 400 000 EUR. Weitere Einzelheiten können der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle möchte eine Verlängerung in den Vertragsregelungen mit den Bietern diskutieren, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Zusätzliche Informationen:
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Bezeichnung des Loses: Mediendidaktische Entwicklung, Beratung und Umsetzung
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung:
Im Mittelpunkt der mediendidaktischen Entwicklung, Beratung und Umsetzung steht die Erarbeitung und Entwicklung eines wissenschaftlichen Konzeptes zur mediendidaktischen Umsetzung des BWP 4.0, welches dem aktuellen Stand der medienpädagogischen Forschung entspricht. Dabei sollen vorhandene, auf Digitalisierung zielende Medienkonzepte, z. B. der Kultusministerkonferenz und der Bundesländer (z. B. Medienpass NRW) berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden sollen zudem der vorliegende Relaunch-Bericht, das erstellte Mockup sowie der Stand der Vereinbarungen zur Gestaltung des BWP 4.0 im Rahmen des Projektkonsortiums. Die Erbringung der Leistungen in Los 2 erfolgen in enger Abstimmung mit den inhaltlichen Gestaltungsvorschlägen aus dem Los 1. Daher ist eine entsprechende Abstimmung der AN in den beiden Losen unabdingbar. Weitere Bestandteile des Loses sind folgende Aufgaben, die sich iterativ aus der Entwicklungsarbeit in Los 1 ergeben:
Im Mittelpunkt der mediendidaktischen Entwicklung, Beratung und Umsetzung steht die Erarbeitung und Entwicklung eines wissenschaftlichen Konzeptes zur mediendidaktischen Umsetzung des BWP 4.0, welches dem aktuellen Stand der medienpädagogischen Forschung entspricht. Dabei sollen vorhandene, auf Digitalisierung zielende Medienkonzepte, z. B. der Kultusministerkonferenz und der Bundesländer (z. B. Medienpass NRW) berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden sollen zudem der vorliegende Relaunch-Bericht, das erstellte Mockup sowie der Stand der Vereinbarungen zur Gestaltung des BWP 4.0 im Rahmen des Projektkonsortiums. Die Erbringung der Leistungen in Los 2 erfolgen in enger Abstimmung mit den inhaltlichen Gestaltungsvorschlägen aus dem Los 1. Daher ist eine entsprechende Abstimmung der AN in den beiden Losen unabdingbar. Weitere Bestandteile des Loses sind folgende Aufgaben, die sich iterativ aus der Entwicklungsarbeit in Los 1 ergeben:
1) Sichtung und Bewertung von bereits vorhandenen Medien und Empfehlungen zu deren Berücksichtigung im BWP 4.0 - bspw. der Bundesagentur für Arbeit;
2) Erarbeitung von mediendidaktisch begründeten Gestaltungs- und Umsetzungsvorschlägen zu den vorgesehenen Funktionen des BWP 4.0, wie: BO-Prozess, Reflexionsraum, BO-Kompetenz-Messer, Gamification, weitere Funktionen, die sich im iterativen Entwick-lungsprozess ergeben können sowie Erarbeitung von konkreten daraus abgeleiteten Anforderungen an die Programmierung. Ansätze von E-Portfolio-Arbeit im Kontext „Schule“ sind dabei zu berücksichtigen. Die Vorschläge sollen so ausgestaltet sein, dass sie die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und die Motivation zur Nutzung des BWP 4.0 stärken.
2) Erarbeitung von mediendidaktisch begründeten Gestaltungs- und Umsetzungsvorschlägen zu den vorgesehenen Funktionen des BWP 4.0, wie: BO-Prozess, Reflexionsraum, BO-Kompetenz-Messer, Gamification, weitere Funktionen, die sich im iterativen Entwick-lungsprozess ergeben können sowie Erarbeitung von konkreten daraus abgeleiteten Anforderungen an die Programmierung. Ansätze von E-Portfolio-Arbeit im Kontext „Schule“ sind dabei zu berücksichtigen. Die Vorschläge sollen so ausgestaltet sein, dass sie die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und die Motivation zur Nutzung des BWP 4.0 stärken.
3) Entwicklung von Hinweisen und Empfehlungen für die mediendidaktische Nutzung des BWP 4.0 im Unterricht und in der Berufs- und Hochschulberatung.
4) Mitwirkung an der Erstellung bzw. Einbindung von (pädagogischen) Begleitmaterialien, z. B. in Form von Textbeiträgen oder konzeptionellen Vorarbeiten (z. B. Handreichung für Lehrkräfte und Berufs- und Hochschulberatung, Schulungsmedien, Video-Tutorials, In-formationsmaterial für Eltern o. ä.)
4) Mitwirkung an der Erstellung bzw. Einbindung von (pädagogischen) Begleitmaterialien, z. B. in Form von Textbeiträgen oder konzeptionellen Vorarbeiten (z. B. Handreichung für Lehrkräfte und Berufs- und Hochschulberatung, Schulungsmedien, Video-Tutorials, In-formationsmaterial für Eltern o. ä.)
5) Entwicklung und Erstellung von mediendidaktischen Vorschlägen zur Steigerung der ziel-gruppengerechten Nutzung des BWP 4.0 (Motivationssteigerung), inkl. Konzeption zu Gamification
6) Mediendidaktische Aufbereitung und Integration des BO-Kompetenz-Messers in den digi-talen Berufswahlpass 4.0, in Zusammenarbeit mit dem/ der Auftragnehmer*in der Wissenschaftlichen Beratung und Begleitung (Los 1).
7) Entwicklung von mediendidaktischen Hinweisen und Empfehlungen im Rahmen der Erstellung des wissenschaftlichen Erprobungskonzeptes des BWP 4.0 in Kooperation mit dem/ der Dienstleister*in für die Wissenschaftliche Erprobung.
8) Medienpädagogische Beratung und Begleitung des Projektkonsortiums und der Arbeitsgruppen in Form von schriftlichen Stellungnahmen oder der Mitwirkung an den jeweiligen Projektgremien zu ausgewählten Inhalten, z. B.:
— zielgruppengerechte und mediendidaktische Gestaltung des BWP 4.0, insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
— Heterogenität der SuS (verschiedene Schulformen),
— Diversitätssensibilität (klischeefrei und kultursensibel),
— Jugendgerechte Gestaltung und Ansprache,
— Nutzungsanreize/ Gamification,
— Leichte Sprache und Barrierefreiheit,
— Qualitätsstandards im Bereich digitaler Lerninstrumente.
Die Durchführung erfolgt in enger Kooperation mit desowie dem AN für Los 1, dem/ der Dienstleister* in für die Wissenschaftliche Erprobung sowie den Dienstleistern für die IT-Entwicklung und das Design.
Weitere Einzelheiten können der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
G. I. B GmbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop - Die Implemtierung und Anwendung des BWP 4.0 findet letztlich in den teilnehmenden Bundesländern statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV);
2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf;
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mindeststandards:
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände;
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände;
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf;
10) falls zutreffend, Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern;
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklä-rung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklä-rung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
12) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe;
13) Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar;
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber (Generalunternehmer) und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber (Generalunternehmer) und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Mindeststandards:
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
17) falls zutreffend, Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB);
18) Anerkennung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW); Mindestlohngesetz;
19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend);
20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.
Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen besonderen Vertragsbedingungen anerkennen. Daher sind diese Gegenstand der Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die 3 und höchstens die 5 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden mindestens die 3 und höchstens die 5 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Rügeerfordernis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C) beschleunigtes Verfahren:
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Vergabestelle musste das Vorverfahren nach § 63 VgV aufheben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach. Diese Ausschreibung ist aufgrund des Projektplans nunmehr als hinreichend dringlich zu qualifizieren, vgl. §§ 17, 16 VgV. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die ist vorliegend geschehen.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Vergabestelle musste das Vorverfahren nach § 63 VgV aufheben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach. Diese Ausschreibung ist aufgrund des Projektplans nunmehr als hinreichend dringlich zu qualifizieren, vgl. §§ 17, 16 VgV. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die ist vorliegend geschehen.
D) Zeitplan:
Einladung zur Abgabe eines ersten Angebots 8.10.2019
Angebotsabgabe (Angebotsfrist) bis 21.10.2019
Durchführung der Verhandlungen 10/2019
Abgabe des finalen Angebots bis 11/2019
Versenden der Vorabinformation gem. § 134 GWB 12/ 2019
Frühestmögliche Zuschlagserteilung 12/2019
Geplanter Leistungsbeginn 1.1.2020
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDRV8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 411-1691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 183-445847 (2019-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G. I. B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden. Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Doku-mentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen. Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unter-schiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden. Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Doku-mentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen. Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unter-schiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Kernaspekt des Loses 1 ist die Wissenschaftliche Beratung und Entwicklung im Bereich Berufsorientierungsforschung – dies umfasst auch die Entwicklung des Self-Assessment-Tools zur Erfassung des Stands der beruflichen Orientierung. Vorgesehenes Budget: 400 000 EUR. Weitere Einzelheiten können der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Kernaspekt des Loses 1 ist die Wissenschaftliche Beratung und Entwicklung im Bereich Berufsorientierungsforschung – dies umfasst auch die Entwicklung des Self-Assessment-Tools zur Erfassung des Stands der beruflichen Orientierung. Vorgesehenes Budget: 400 000 EUR. Weitere Einzelheiten können der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
1) Sichtung und Bewertung von bereits vorhandenen Medien und Empfehlungen zu deren Berücksichtigung im BWP 4.0 – bspw. der Bundesagentur für Arbeit;
2) Erarbeitung von mediendidaktisch begründeten Gestaltungs- und Umsetzungsvorschlägen zu den vorgesehenen Funktionen des BWP 4.0, wie: BO-Prozess, Reflexionsraum, BO-Kompetenz-Messer, Gamification, weitere Funktionen, die sich im iterativen Entwick-lungsprozess ergeben können sowie Erarbeitung von konkreten daraus abgeleiteten Anforderungen an die Programmierung. Ansätze von E-Portfolio-Arbeit im Kontext „Schule" sind dabei zu berücksichtigen. Die Vorschläge sollen so ausgestaltet sein, dass sie die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und die Motivation zur Nutzung des BWP 4.0 stärken;
2) Erarbeitung von mediendidaktisch begründeten Gestaltungs- und Umsetzungsvorschlägen zu den vorgesehenen Funktionen des BWP 4.0, wie: BO-Prozess, Reflexionsraum, BO-Kompetenz-Messer, Gamification, weitere Funktionen, die sich im iterativen Entwick-lungsprozess ergeben können sowie Erarbeitung von konkreten daraus abgeleiteten Anforderungen an die Programmierung. Ansätze von E-Portfolio-Arbeit im Kontext „Schule" sind dabei zu berücksichtigen. Die Vorschläge sollen so ausgestaltet sein, dass sie die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und die Motivation zur Nutzung des BWP 4.0 stärken;
3) Entwicklung von Hinweisen und Empfehlungen für die mediendidaktische Nutzung des BWP 4.0 im Unterricht und in der Berufs- und Hochschulberatung;
4) Mitwirkung an der Erstellung bzw. Einbindung von (pädagogischen) Begleitmaterialien, z. B. in Form von Textbeiträgen oder konzeptionellen Vorarbeiten (z. B. Handreichung für Lehrkräfte und Berufs- und Hochschulberatung, Schulungsmedien, Video-Tutorials, Informationsmaterial für Eltern o. ä.);
4) Mitwirkung an der Erstellung bzw. Einbindung von (pädagogischen) Begleitmaterialien, z. B. in Form von Textbeiträgen oder konzeptionellen Vorarbeiten (z. B. Handreichung für Lehrkräfte und Berufs- und Hochschulberatung, Schulungsmedien, Video-Tutorials, Informationsmaterial für Eltern o. ä.);
5) Entwicklung und Erstellung von mediendidaktischen Vorschlägen zur Steigerung der zielgruppengerechten Nutzung des BWP 4.0 (Motivationssteigerung), inkl. Konzeption zu Gamification;
6) Mediendidaktische Aufbereitung und Integration des BO-Kompetenz-Messers in den digitalen Berufswahlpass 4.0, in Zusammenarbeit mit dem/der Auftragnehmer*in der Wissenschaftlichen Beratung und Begleitung (Los 1);
7) Entwicklung von mediendidaktischen Hinweisen und Empfehlungen im Rahmen der Erstellung des wissenschaftlichen Erprobungskonzeptes des BWP 4.0 in Kooperation mit dem/ der Dienstleister*in für die Wissenschaftliche Erprobung;
— Nutzungsanreize/Gamification,
— leichte Sprache und Barrierefreiheit,
Die Durchführung erfolgt in enger Kooperation mit desowie dem AN für Los 1, dem/der Dienstleister* in für die Wissenschaftliche Erprobung sowie den Dienstleistern für die IT-Entwicklung und das Design.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
G. I. B GmbH
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Die Implemtierung und Anwendung des BWP 4.0 findet letztlich in den teilnehmenden Bundesländern statt.
G.I.B GmbH
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsumsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-27 📅
Name: Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH
Postanschrift: Ravensberger Str. 10 G
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Universität Bremen (Institut für Technik und Bildung ITB)
Postanschrift: Am Fallturm 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Rügeerfordernis
C) beschleunigtes Verfahren
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Vergabestelle musste das Vorverfahren nach § 63 VgV aufheben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach. Diese Ausschreibung ist aufgrund des Projektplans nunmehr als hinreichend dringlich zu qualifizieren, vgl. §§ 17, 16 VgV. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die ist vorliegend geschehen.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Vergabestelle musste das Vorverfahren nach § 63 VgV aufheben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach. Diese Ausschreibung ist aufgrund des Projektplans nunmehr als hinreichend dringlich zu qualifizieren, vgl. §§ 17, 16 VgV. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die ist vorliegend geschehen.
D. Zeitplan
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDM3Y
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten,
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.