Leistungsgegenstand ist die interdisziplinäre wissenschaftliche Beratung und Begleitung des BMVI im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Schwerpunkt ist die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft, Energie und das Klima. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen. Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Kraftstoffen und Antriebstechnologien sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 1909/G22
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die interdisziplinäre wissenschaftliche Beratung und Begleitung des BMVI im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Schwerpunkt ist die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft, Energie und das Klima. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen. Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Kraftstoffen und Antriebstechnologien sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor.
Leistungsgegenstand ist die interdisziplinäre wissenschaftliche Beratung und Begleitung des BMVI im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Schwerpunkt ist die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft, Energie und das Klima. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen. Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Kraftstoffen und Antriebstechnologien sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des Vertrags festzusetzen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen zur wissenschaftlichen Beratung und Begleitung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) umfassen:
— Erarbeitung von Gutachten zu Einzelfragen der unter 3.1 genannten Themenbereiche,
— Kosten- und Potenzialanalysen zu den unter 3.1 genannten Themenbereichen,
— Erstellung von Mobilitätskonzepten zu Einzelfragen der einzelnen Themenbereiche,
— Erarbeitung und Entwicklung von Förderkonzepten/-programmen zur Marktaktivierung alternativer Antriebe und Kraftstoffe,
— Betreuung und Unterstützung der Marktaktivierung von alternativen Technologien,
— Begleitung des Monitorings der umgesetzten Maßnahmen,
— Wissenschaftliche Unterstützung der Arbeiten der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM), wie z. B. die Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmen, die Evaluierung von technischen Potenzialen und Markthochlaufkurven von Dekarbonisierungsoptionen im Verkehr,
— Wissenschaftliche Unterstützung der Arbeiten der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM), wie z. B. die Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmen, die Evaluierung von technischen Potenzialen und Markthochlaufkurven von Dekarbonisierungsoptionen im Verkehr,
— Ad-hoc-Zuarbeiten zu aktuellen Fragen des Referates für „Alternative Kraftstoffe und Antriebe, Infrastruktur, Energie“ – wie z. B. im Rahmen der AFID-Umsetzung, die i. d. R. kurzfristig zu bearbeiten sind,
— Zuarbeit bei der Erstellung künftiger Broschüren für die interessierte Öffentlichkeit, die die Fortschritte der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie dokumentieren.
In den folgenden Themenbereichen:
— Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie (u. a. Modellierung der Endenergieverbräuche und der THG-Emissionen aller Verkehrsträger, Verkehrsanalysen und -prognosen, Szenario-Berechnungen, Nutzerverhalten),
— Alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe),
— Alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe),
— Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-)Schiffsverkehr (Güterverkehr) (u. a. Potenziale und Maßnahmen zur Verlagerungen von Verkehren, Evaluierung von Logistikkonzepten im kombinierten Verkehr sowie für den Schienengüterverkehr unterhalb einer Containerkomplettladung, Entwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Städten und im ländlichen Rau),
— Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-)Schiffsverkehr (Güterverkehr) (u. a. Potenziale und Maßnahmen zur Verlagerungen von Verkehren, Evaluierung von Logistikkonzepten im kombinierten Verkehr sowie für den Schienengüterverkehr unterhalb einer Containerkomplettladung, Entwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Städten und im ländlichen Rau),
— Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte (u. a. Potenziale der Minderung von Verkehrsleistung und CO2-Emissionen durch automatisiertes und vernetztes Fahren/Verkehrsverflüssigung/innovative Mobilitätsformen, Untersuchung infrastruktureller und rechtlicher Rahmenbedingungen),
— Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte (u. a. Potenziale der Minderung von Verkehrsleistung und CO2-Emissionen durch automatisiertes und vernetztes Fahren/Verkehrsverflüssigung/innovative Mobilitätsformen, Untersuchung infrastruktureller und rechtlicher Rahmenbedingungen),
— rechtliche Beratung/Begleitung zu verkehrspolitischen Maßnahmen mit besonderem Fokus auf alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie im Hinblick auf Energie und Klimaschutz (u. a. in den Rechtsbereichen Regulierung, Vergaberecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Gesellschaftsrecht, Förder- und Beihilferecht).
— rechtliche Beratung/Begleitung zu verkehrspolitischen Maßnahmen mit besonderem Fokus auf alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie im Hinblick auf Energie und Klimaschutz (u. a. in den Rechtsbereichen Regulierung, Vergaberecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Gesellschaftsrecht, Förder- und Beihilferecht).
Zudem soll die Bearbeitung der Themenbereiche europäische und internationale Entwicklungen in Bezug nehmen (insb. durch die ständige Beobachtung und Begleitung der regulatorischen Aktivitäten auf Ebene der Europäischen Union im Bereich Verkehr und Mobilität mit dem Schwerpunkt auf Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie Energie und Klimaschutz, und den Abgleich mit den Aktivitäten anderer (europäischer) Staaten.)
Zudem soll die Bearbeitung der Themenbereiche europäische und internationale Entwicklungen in Bezug nehmen (insb. durch die ständige Beobachtung und Begleitung der regulatorischen Aktivitäten auf Ebene der Europäischen Union im Bereich Verkehr und Mobilität mit dem Schwerpunkt auf Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie Energie und Klimaschutz, und den Abgleich mit den Aktivitäten anderer (europäischer) Staaten.)
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleich bleibenden Konditionen um 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des Vertrags festzusetzen.
Zusätzliche Informationen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des Vertrags festzusetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung ist grundsätzlich am Sitz des AN zu erbringen. Abstimmungsgespräche, Sitzungen, Workshops o. ä. finden grundsätzlich am Dienstsitz des AG in Berlin, und auch in Brüssel/anderen Orten statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)vorzulegen:
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F-EK1),
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer (spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber) die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, Formblatt F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer (spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber) die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, Formblatt F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens, F-EK2), dass eine branchenübliche Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens, F-EK2), dass eine branchenübliche Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 3.1:
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
— gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. über Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen, ähneln und in Umfang, Komplexität, Vielschichtigkeit und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen,
— es sind Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen belegen in den Bereichen,
— Maßnahmen zur Erreichung der Energie- und Kimaschutzziele,
— sektorenübergreifende THG-Minderung,
— Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, insb. der Bundesverwaltung,
— es sind je Bereich mindestens 2 Referenzprojekte vorzulegen.
Zu EK3.2:
— aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und Themenbereichen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
— aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und Themenbereichen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und Themenbereichen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und Themenbereichen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept zur Vorgehensweise im Themenbereich Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept zur Vorgehensweise im Themenbereich Markthochlauf synthetischer Kraftstoffe
Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation (Persönliche Präsentation, Fragenkatalog)
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabe stelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabe stelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 190-462316 (2019-10-01)
Ergänzende Angaben (2020-01-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 988 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Erarbeitung von Gutachten zu Einzelfragen der unter 3.1 genannten Themenbereiche;
— Kosten- und Potenzialanalysen zu den unter 3.1 genannten Themenbereichen;
— Erstellung von Mobilitätskonzepten zu Einzelfragen der einzelnen Themenbereiche;
— Erarbeitung und Entwicklung von Förderkonzepten/-programmen zur Marktaktivierung alternativer Antriebe und Kraftstoffe;
— Betreuung und Unterstützung der Marktaktivierung von alternativen Technologien;
— Begleitung des Monitorings der umgesetzten Maßnahmen;
— wissenschaftliche Unterstützung der Arbeiten der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM), wie z. B. die Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmen, die Evaluierung von technischen Potenzialen und Markthochlaufkurven von Dekarbonisierungsoptionen im Verkehr;
— wissenschaftliche Unterstützung der Arbeiten der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM), wie z. B. die Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmen, die Evaluierung von technischen Potenzialen und Markthochlaufkurven von Dekarbonisierungsoptionen im Verkehr;
— Ad-hoc-Zuarbeiten zu aktuellen Fragen des Referates für „Alternative Kraftstoffe und Antriebe, Infrastruktur, Energie“ – wie z. B. im Rahmen der AFID-Umsetzung, die i. d. R. kurzfristig zu bearbeiten sind;
— Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie (u. a. Modellierung der Endenergieverbräuche und der THG-Emissionen aller Verkehrsträger, Verkehrsanalysen und -prognosen, Szenario-Berechnungen, Nutzerverhalten);
— alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe);
— alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe);
— Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-)Schiffsverkehr (Güterverkehr) (u. a. Potenziale und Maßnahmen zur Verlagerungen von Verkehren, Evaluierung von Logistikkonzepten im kombinierten Verkehr sowie für den Schienengüterverkehr unterhalb einer Containerkomplettladung, Entwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Städten und im ländlichen Rau);
— Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-)Schiffsverkehr (Güterverkehr) (u. a. Potenziale und Maßnahmen zur Verlagerungen von Verkehren, Evaluierung von Logistikkonzepten im kombinierten Verkehr sowie für den Schienengüterverkehr unterhalb einer Containerkomplettladung, Entwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Städten und im ländlichen Rau);
— Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte (u. a. Potenziale der Minderung von Verkehrsleistung und CO
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Name: Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 988 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 068-162101 (2020-04-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 988 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: +49 228-300-3774📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 1909/G22 Wissenschaftliche Beratung und Begleitung zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) Referenznummer der Bekanntmachung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen zur wissenschaftlichen Beratung und Begleitung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS)
umfassen:
- Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie (u. a. Modellierung der Endenergieverbräuche und der THG-Emissionen aller Verkehrsträger, Verkehrsanalysen und -prognosen, Szenario-Berechnungen, Nutzerverhalten), - Alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe),
- Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie (u. a. Modellierung der Endenergieverbräuche und der THG-Emissionen aller Verkehrsträger, Verkehrsanalysen und -prognosen, Szenario-Berechnungen, Nutzerverhalten), - Alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe),
— rechtliche Beratung/Begleitung zu verkehrspolitischen Maßnahmen mit besonderem Fokus auf alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie im Hinblick auf Energie und Klimaschutz (u. a. in den Rechtsbereichen Regulierung, Vergaberecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Gesellschaftsrecht, Förder-und Beihilferecht).
— rechtliche Beratung/Begleitung zu verkehrspolitischen Maßnahmen mit besonderem Fokus auf alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie im Hinblick auf Energie und Klimaschutz (u. a. in den Rechtsbereichen Regulierung, Vergaberecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Gesellschaftsrecht, Förder-und Beihilferecht).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bmvi.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.