Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestkriterium:
Mindestens ein Neubau – Projekt Leistungsphasen 5-8 in mehrgeschossigem Holzbau.
Sollte ein Bewerber das oben genannte Mindestkriterium nicht erfüllen, so ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen!
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 10 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10,00 %)
Gesamtumsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (10,00 %)
2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Wohnungsbauten (Neubauten) (80,00 %)
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2009 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [Hinweis: Es kommt auf die Fertigstellung, d. h. auf die Lph. 8 an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung (jeweils Neubauten):
—— mehrgeschossiger Wohnungsbau in Holzbauweise (sehr gut vergleichbar),
—— mehrgeschossiger Wohnungsbau (gut vergleichbar),
—— Wohnungsbau (vergleichbar).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300 und 400) von ca. 7,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten hinsichtlich der KG 300 und 400 daher jedenfalls eine Größenordnung von > 4,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.