Beschreibung der Beschaffung
Die von der Auftraggeberin zur Versicherung angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem Sammelversicherungsschein zur Wohngebäudeversicherung zusammengefasst.
Dieser Versicherungsvertrag beginnt am 1.1.2020 (00:00 Uhr) und hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Vertragsablauf ist somit der 1.1.2022 (00:00 Uhr), mit einer maximal zweimaligen automatischen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Dem Bieter steht es frei, alternativ eine längere Laufzeit als 2 Jahre anzubieten, um bei der Bewertung der Angebote eine höhere Punktzahl zu erzielen (siehe Pkt. 6 der Angebotsaufforderung). Im Falle des Zuschlages gilt somit der im Angebotsschreiben seitens des Bieters angebotene Ablauf.
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 3 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag eine einmalige automatische Vertragsverlängerungsmöglichkeit um ein Jahr gilt, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag keine Vertragsverlängerungsmöglichkeit besteht.
Spätestens zum 1.1.2024 (0:00 Uhr) endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Die Auftraggeberin arbeitet mit dem ERP-System WODIS (Wohnungswitschaftliches ERP-System) und einer MAREON Handwerkerkopplung. Der Versicherer/ Versicherungsmakler hat eine funktionierende Schnittstelle zu diesem ERP-System sicherzustellen.
Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und dem Versicherer erfolgt. Soweit sich der Versicherer bei der Erbringung seiner Dienstleistung eines Dritten (z. B. Versicherungsmakler) bedient, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten (Courtagen) zu seinen Lasten.
Der Versicherer erteilt der hauseigenen Versicherungsabteilung der Auftraggeberin (2 Mitarbeiterinnen, die Erfahrungen in der Schadenbearbeitung und in der Gestaltung von Versicherungsverträgen besitzen) mit Inkraftreten des Versicherungsvertrages eine Vollmacht zur Regulierung von Kleinschäden bis zu einem voraussichtlichen Schadenaufwand von 5 000,00 EUR. In diesen Fällen findet keine externe Schadenbesichtigung statt. Der Versicherungsnehmer kann die schadenbedingten Reparaturmaßnahmen sofort veranlassen.
Bei Sachschäden mit einem voraussichtlichen Schadenaufwand über 5 000,00 EUR informiert die Auftraggeberin oder der Bevollmächtigte den Versicherer vorab per E-Mail oder telefonisch über die Art und den Umfang des Schadens. Er trägt dafür Sorge, dass der Versicherer alle für die Schadenregulierung erforderlichen Beurteilungsunterlagen erhält. In diesem Fall werden die Schäden in der Regel von einem Schadenregulierer des Versicherers und einem vom Versicherer beauftragten Sachverständigen, begleitet. Der Termin zur Schadenbegutachtung erfolgt innerhalb von 48 h nach Schadenanzeige, sofern nicht im Einzelfall zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer etwas anderes vereinbart wurde.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.