Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Eigenerklärungen des Investors:
— Ein Beispiel des Investors über ein bereits realisiertes Referenzprojekt, das eine Vergleichbarkeit zur Wettbewerbsaufgabe in Inhalt und Investition darstellt, Fertigstellung in den Jahren 2014 bis einschließlich 2018. Notwendige Angaben: Projektbezeichnung, Auftraggeber/Ansprechpartner, Fertigstellungsjahr, Erstellungskosten, Zeichnungen, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterung. Mindestanforderung Referenz mit einem Wohnungsbau mit 2 000 m BGF.
2) Eigenklärungen/Nachweise des Architekten:
A) Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z. B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Referenzen aus den Jahren 1998 bis einschl. 2018.
Bewertung mit max. 3 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 3 Punkten addiert werden), 1. Preis = 3 Punkte, 2.- 5. Preis = 2 Punkte, Anerkennung = 1 Punkt.
B) Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneter realisierter Projekte, z. B. durch Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Referenzen aus den Jahren 1998 bis einschl. 2018.
Bewertung mit max. 3 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 3 Punkten addiert werden, bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen); 1 Auszeichnung = 1 Punkt, 2 Auszeichnungen = 2 Punkte. 3 oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte.
C) Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte (KG 300-700: mind. 3 Mio. EUR, brutto).
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2-8). Fertigstellung in den Jahren 1998 bis einschl. 2018.
Bewertung mit max. 3 Punkten, (mehrere Referenzen können bis zu 3 Punkten addiert werden); 1 realisiertes Projekt = 1 Punkt, 1 vergleichbares realisiertes Projekt (Wohnungsbau) = 3 Punkte.
Der Architekt muss bei A bis C 5 oder mehr Punkte erreicht, wobei aus den Bereichen A oder B und bei C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen ist (Mindestvoraussetzung).