Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. §§ 74, 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 3 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eignungsnachweises Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen Bewerberformular 8.
Die angegebenen Punkterefenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die mindestens 3 und maximal 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Qualifikation des Projektleiters [30 %], Anzugeben sind Berufsjahre insgesamt, als verantwortlicher Projektleiter u. Zugehörigkeit zum Unternehmen; je vollem Berufsjahr je Unterkriterium wird 1 Punkt erreicht. Maximal 20 bzw. 15 Punkte können je Unterkriterium erzielt werden;
2) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre [10 %]. Es können folgende Punkte erreicht werden: Bis 200 000 EUR: 1 Punkt;
Ab 500 000 EUR: 2 Punkte;
Ab 1 000 000 EUR: 3 Punkte;
Ab 1 500 000 EUR: 4 Punkte;
Ab 2 000 000 EUR: 5 Punkte;
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2016, 2017 und 2018 [10 %] Es können folgende Punkte erreicht werden:
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter < Mitarbeiter: 1 Punkt;
5-8 Mitarbeiter: 2 Punkte;
9-12 Mitarbeiter: 3 Punkte;
13-15 Mitarbeiter: 4 Punkte;
> 15 Mitarbeiter: 5 Punkte;
3) Qualität der Referenzen [50 %], Tragwerksplanung LP 2-6, anzugeben sind Art des Projektes (Neu- oder Umbau einer Wohnbebauung); KG 300+400 ≥ 1 000 000 EUR netto seit dem 1.1.2016, Bruttogrundfläche u. ä.
Es können folgende Punkte erzielt werden:
— 1 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 1 000 000 ≤ KG 300+400 ≤ 1 500 000 EUR netto,
— 2 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 1 500 000 < KG 300+400 ≤ 2 000 000 EUR netto,
— 3 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 2 000 000 < KG 300+400 ≤ 2 500 000 EUR netto,
— 4 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 2 500 000 < KG 300+400 ≤ 3 000 000 EUR netto,
— 5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit KG 300+400 > 3 000 000 Mio. EUR netto.
Neben der Mindestreferenz können max. 2 Punktereferenzen eingereicht werden. Die Mindestreferenz kann jedoch nicht gleichzeitig auch als Punktereferenz gewertet werden.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument Anlage A.2 – Bewertungsmatrix, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.