Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenztätigkeit: Darstellung über mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, d. h. Fremdverwaltung von Mietwohnobjekten. Die Darstellung muss einen Referenzauftrag beschreiben, der innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgte und sie muss folgende Angaben enthalten:
– Anzahl der verwalteten Wohnungen in Fremdverwaltung,
– Lage der verwalteten Wohnungen,
– Information zum Auftraggeber (z. B. Kommune oder privater Auftraggeber),
– Beschreibung der wesentlichen Aufgaben der Verwaltertätigkeit im Rahmen des Referenzauftrags. Die Beschreibung je Referenzprojekt darf 3 DIN A4 Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll detaillierte Angaben über die Aufgaben der Verwaltertätigkeit beinhalten. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben und Beschreibungen beurteilt.
2) Internes Qualitätsmanagement Angaben zum internen Qualitätsmanagementsystem. Der Bieter muss beschreiben, wie er intern sicherstellt, dass die Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten klar geregelt sind und aufeinander abgestimmt ablaufen. Möglich ist, dies anhand eines Beispielsfalls aus der Mietverwaltungstätigkeit darzustellen. Es werden auch Angaben zum Datenschutz und Datensicherheit erbeten. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Zertifizierung, z. B. ISO 9001 oder vergleichbar durch Einreichen einer Kopie eines entsprechenden Zertifikates nachweisen;
3) Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung Vorlage einer Kopie der Erlaubnis zur Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO;
4) Angaben zu den Beschäftigten Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 2 Jahren;
5) Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV:
a) Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Angaben nach Ziff. 1, 2 und 4 zu tätigen. Die nach Ziff. 3 vorzulegende Erlaubnis ist durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft und für die Bietergemeinschaft im Fall des Zuschlags bei Vertragsbeginn vorzulegen;
b) Beabsichtigt der Bieter sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von anderen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen Eignungsleihgebern die entsprechenden Angaben zu Referenzprojekten vorzulegen;
c) Eignungsleihe ist für die Bescheinigung nach Ziff. 3 (Erlaubnis zur Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO) nur dann zulässig, wenn der Eignungsgeber wesentliche Teile der vertraglichen Leistung auch erbringen wird. Das ist durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung nachzuweisen. IV. Sonstige Angaben 1. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft:
a) Abgabe einer unterschriebenen Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft;
b) Abgabe einer unterschriebenen Erklärung über die Legitimierung eines zu benennenden, bevollmächtigten Vertreters, der zur Vertretung der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren und darüber hinaus berechtigt ist;
c) Erklärung, im Auftragsfall die Rechtsform „GmbH“ anzunehmen, § 43 Abs. 3 VgV. 2. Im Falle der Eignungsleihe: Erklärung des Eignungsgebers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.