Der Gesamtauftrag umfasst den Abbruch der bestehenden Gebäude der Außenstelle des Zimmererausbildungszentrum Biberach (ZAZ BC), einschl. zugehörender Freiflächen, sowie das Erstellen eines Ersatzneubaus in Holz-/Holz-Hybrid-Bauweise mit Werkstätten, einschl. zugehörender Theorie-, Lager-, Sozial-und Technik-Räume. Die EU-weite Ausschreibung des Gesamtauftrags erfolgt zeitlich gestaffelt in mehreren Paketen mit unterschiedlicher Anzahl an verschiedenen Bauleistungen. Für jedes Paket werden separate EU-Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Derzeit sind 6 Pakete geplant. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Bauleistungen für die Fliesenarbeiten/1263-BA-P6-01 (Teil des Pakets 6) ausgeschrieben. Der nachstehende, geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme (alle Pakete, alle Bauleistungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Referenznummer: 1263-BA-P6-01
Kurze Beschreibung:
Der Gesamtauftrag umfasst den Abbruch der bestehenden Gebäude der Außenstelle des Zimmererausbildungszentrum Biberach (ZAZ BC), einschl. zugehörender Freiflächen, sowie das Erstellen eines Ersatzneubaus in Holz-/Holz-Hybrid-Bauweise mit Werkstätten, einschl. zugehörender Theorie-, Lager-, Sozial-und Technik-Räume. Die EU-weite Ausschreibung des Gesamtauftrags erfolgt zeitlich gestaffelt in mehreren Paketen mit unterschiedlicher Anzahl an verschiedenen Bauleistungen. Für jedes Paket werden separate EU-Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Derzeit sind 6 Pakete geplant.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Bauleistungen für die Fliesenarbeiten/1263-BA-P6-01 (Teil des Pakets 6) ausgeschrieben.
Der nachstehende, geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme (alle Pakete, alle Bauleistungen).
Der Gesamtauftrag umfasst den Abbruch der bestehenden Gebäude der Außenstelle des Zimmererausbildungszentrum Biberach (ZAZ BC), einschl. zugehörender Freiflächen, sowie das Erstellen eines Ersatzneubaus in Holz-/Holz-Hybrid-Bauweise mit Werkstätten, einschl. zugehörender Theorie-, Lager-, Sozial-und Technik-Räume. Die EU-weite Ausschreibung des Gesamtauftrags erfolgt zeitlich gestaffelt in mehreren Paketen mit unterschiedlicher Anzahl an verschiedenen Bauleistungen. Für jedes Paket werden separate EU-Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Derzeit sind 6 Pakete geplant.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Bauleistungen für die Fliesenarbeiten/1263-BA-P6-01 (Teil des Pakets 6) ausgeschrieben.
Der nachstehende, geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme (alle Pakete, alle Bauleistungen).
Der Gesamtauftrag umfasst den Abbruch der bestehenden Gebäude der Außenstelle des Zimmererausbildungszentrum Biberach (ZAZ BC), einschl. zugehörender Freiflächen, sowie das Erstellen eines Ersatzneubaus in Holz-/Holz-Hybrid-Bauweise mit Werkstätten, einschl. zugehörender Theorie-, Lager-, Sozial-und Technik-Räume. Die EU-weite Ausschreibung des Gesamtauftrags erfolgt zeitlich gestaffelt in mehreren Paketen mit unterschiedlicher Anzahl an verschiedenen Bauleistungen. Für jedes Paket werden separate EU-Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Derzeit sind 6 Pakete geplant.
Der Gesamtauftrag umfasst den Abbruch der bestehenden Gebäude der Außenstelle des Zimmererausbildungszentrum Biberach (ZAZ BC), einschl. zugehörender Freiflächen, sowie das Erstellen eines Ersatzneubaus in Holz-/Holz-Hybrid-Bauweise mit Werkstätten, einschl. zugehörender Theorie-, Lager-, Sozial-und Technik-Räume. Die EU-weite Ausschreibung des Gesamtauftrags erfolgt zeitlich gestaffelt in mehreren Paketen mit unterschiedlicher Anzahl an verschiedenen Bauleistungen. Für jedes Paket werden separate EU-Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Derzeit sind 6 Pakete geplant.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Bauleistungen für die Fliesenarbeiten/1263-BA-P6-01 (Teil des Pakets 6) ausgeschrieben.
Der nachstehende, geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme (alle Pakete, alle Bauleistungen).
Der dreigeschossige Neubau des Ausbildungszentrums wird in Holz- bzw. Holz-Beton-Verbundbauweise auf Stahlbeton-Bodenplatte mit Streifenfundamenten bzw. punktgestützter Bodenplatte errichtet. Aufgrund der schwierigen geologischen Verhältnisse erfolgt eine Tiefergründung mit duktilen Gusspfählen, auf die die Last des Gebäudes mittels Streifenfundamenten bzw. punktförmig abgetragen wird. Die Bodenplatte wird in WU-Bauweise errichtet, ein Keller ist nicht geplant. Konstruktiv besteht das Gebäude aus einem dreigeschossigen Riegel in Holzständerbauweise mit Holz-Beton-Verbunddecken, welcher Werkstatt-, Lager-,Theorie- und Nebenräume aufnimmt. Treppen- und Aufzugsschächte werden komplett in Stahlbeton errichtet. Im Erdgeschoss wird dieser Riegel ergänzt durch eine über 2 Geschoßhöhen reichende Werkhalle.
Der dreigeschossige Neubau des Ausbildungszentrums wird in Holz- bzw. Holz-Beton-Verbundbauweise auf Stahlbeton-Bodenplatte mit Streifenfundamenten bzw. punktgestützter Bodenplatte errichtet. Aufgrund der schwierigen geologischen Verhältnisse erfolgt eine Tiefergründung mit duktilen Gusspfählen, auf die die Last des Gebäudes mittels Streifenfundamenten bzw. punktförmig abgetragen wird. Die Bodenplatte wird in WU-Bauweise errichtet, ein Keller ist nicht geplant. Konstruktiv besteht das Gebäude aus einem dreigeschossigen Riegel in Holzständerbauweise mit Holz-Beton-Verbunddecken, welcher Werkstatt-, Lager-,Theorie- und Nebenräume aufnimmt. Treppen- und Aufzugsschächte werden komplett in Stahlbeton errichtet. Im Erdgeschoss wird dieser Riegel ergänzt durch eine über 2 Geschoßhöhen reichende Werkhalle.
Fliesenarbeiten:
— Bodenfliesen – ca. 175 qm – teilweise mit Abdichtung,
— Wandfliesen – ca. 400 qm – teilweise mit Abdichtung,
— Integrierte Wandspiegel,
— Sauberlaufmatten.
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
ZAZ Biberach Außenstelle
Leipzigstraße 41/43
88400 Biberach a. d. R.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen – z. B. durch den Nachweis der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck KEV 179 AngErg Eignung oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen – z. B. durch den Nachweis der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck KEV 179 AngErg Eignung oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird hiermit auf die Voraussetzungen der Einleitung eines Nachprüfungsantrages, sowie auf die Fristen des nachfolgend zitierten § 160 GWB verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Quelle: OJS 2019/S 213-521487 (2019-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1263-BA-P6-01-V
Gesamtwert des Auftrags: 7 120 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 88400 Biberach a.d.R.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-04 📅
Name: Knehr Fliesenverlegung GmbH
Postanschrift: Riedweg 55
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 51561.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;