Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (z.B. Wassergebundene Wegedecke, Pflaster- und großformatige Plattenbeläge, Pflanz- und Saatarbeiten)
— Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; zusätzliche Anforderungen:
a) Anforderungen an das gewerbliche Personal - Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter über einen ausreichenden Anteil an Facharbeitern (Landschaftsgärtner oder Beruf mit vergleichbarem Ausbildungsprofil) verfügt. Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn der Anteil der Facharbeiter - gemessen am Gesamtanteil der gewerblichen Arbeitnehmer > 2/3 ist.
— Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Personal kontinuierlich geschult ist. Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn 50 % des gewerblichen Personals durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen geschult wurde. Die Schulung darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
b) Anforderungen an das Leitungspersonal - Nachweis, dass der Bieter über einen technischen Betriebsleiter nach §7 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) verfügt
— Es ist der Nachweis über die Schulung des Leitungspersonals hinsichtlich der ausgeschriebenen Bauweise zu erbringen. Die Schulungen dürfen nicht länger als 4 Jahre zurückliegen,
— Nachweis für den die Baustelle betreuenden Polier über eine 8-semestrige fachbetriebliche Ausbildung, Meister oder gleichwertig,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden)
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
— Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers,
— Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Nachweisführung zur Eignung:
— Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt.