Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden. Die Datenbank soll dazu dienen, den konsequenten Weg einer Open Data Strategie zu verfolgen, um die Daten des niedersächsischen Tourismus frei verfügbar zu machen und deren Reichweite zu erhöhen. Es werden leistungsfähige Schnittstellen zu bereits bestehenden Datencontainern benötigt. Die Datenbank muss keine Funktionen einer Bild- oder Mediendatenbank (DAM) abbilden. Das bestehende DAM des Anbieters HPM soll aber an die Datenbank angeschlossen werden. Die Datenbank soll keine Kontingente aus den Systemen vorhalten; gilt z. B. für Unterkünfte, Pauschalen oder Erlebnisse. In einem zweiten Schritt sollen auch Mobilitätsdaten integriert werden können. Dies hat explizit keine Priorität.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbankdienste
Kurze Beschreibung:
Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die Datenbank soll dazu dienen, den konsequenten Weg einer Open Data Strategie zu verfolgen, um die Daten des niedersächsischen Tourismus frei verfügbar zu machen und deren Reichweite zu erhöhen.
Es werden leistungsfähige Schnittstellen zu bereits bestehenden Datencontainern benötigt.
Die Datenbank muss keine Funktionen einer Bild- oder Mediendatenbank (DAM) abbilden. Das bestehende DAM des Anbieters HPM soll aber an die Datenbank angeschlossen werden.
Die Datenbank soll keine Kontingente aus den Systemen vorhalten; gilt z. B. für Unterkünfte, Pauschalen oder Erlebnisse. In einem zweiten Schritt sollen auch Mobilitätsdaten integriert werden können. Dies hat explizit keine Priorität.
Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die Datenbank soll dazu dienen, den konsequenten Weg einer Open Data Strategie zu verfolgen, um die Daten des niedersächsischen Tourismus frei verfügbar zu machen und deren Reichweite zu erhöhen.
Es werden leistungsfähige Schnittstellen zu bereits bestehenden Datencontainern benötigt.
Die Datenbank muss keine Funktionen einer Bild- oder Mediendatenbank (DAM) abbilden. Das bestehende DAM des Anbieters HPM soll aber an die Datenbank angeschlossen werden.
Die Datenbank soll keine Kontingente aus den Systemen vorhalten; gilt z. B. für Unterkünfte, Pauschalen oder Erlebnisse. In einem zweiten Schritt sollen auch Mobilitätsdaten integriert werden können. Dies hat explizit keine Priorität.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-20 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 224-549822
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
a) Als Bewerbungsunterlage ist der Teilnahmeantrag mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Der Bewerber erklärt mit dem elektronischen Abruf der Teilnahme- und Auftragsunterlagen, dass er diese und die darin enthaltenen Informationen vertraulich handhaben wird;
b) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind grundsätzlich zwingend zu verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen;
c) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen bei der Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link unter Ziff. 1.3 bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
d) Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich das Portal der Deutschen eVergabe zu verwenden. Fragen sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Spätester Termin zur Einreichung von Fragen ist der 29.11.2019;
e) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter der folgenden Adresse möglich:
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987FEAB5-B964-44AE-838D-A8E15DE01F96
f) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig;
g) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
h) Nicht unterschriebene oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
a) Als Bewerbungsunterlage ist der Teilnahmeantrag mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Der Bewerber erklärt mit dem elektronischen Abruf der Teilnahme- und Auftragsunterlagen, dass er diese und die darin enthaltenen Informationen vertraulich handhaben wird;
b) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind grundsätzlich zwingend zu verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen;
c) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen bei der Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link unter Ziff. 1.3 bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
d) Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich das Portal der Deutschen eVergabe zu verwenden. Fragen sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Spätester Termin zur Einreichung von Fragen ist der 29.11.2019;
e) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter der folgenden Adresse möglich:
f) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig;
g) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
h) Nicht unterschriebene oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die Datenbank soll dazu dienen, den konsequenten Weg einer Open Data Strategie zu verfolgen, um die Daten des niedersächsischen Tourismus frei verfügbar zu machen und deren Reichweite zu erhöhen.
Es werden leistungsfähige Schnittstellen zu bereits bestehenden Datencontainern benötigt.
Die Datenbank muss keine Funktionen einer Bild- oder Mediendatenbank (DAM) abbilden. Das bestehende DAM des Anbieters HPM soll aber an die Datenbank angeschlossen werden.
Die Datenbank soll keine Kontingente aus den Systemen vorhalten; gilt z. B. für Unterkünfte, Pauschalen oder Erlebnisse. In einem zweiten Schritt sollen auch Mobilitätsdaten integriert werden können. Dies hat explizit keine Priorität.
Ausschreibungsgegenstand ist eine mandantenfähige Datenbank, die für die Städte und Regionen in Niedersachsen nutzbar ist. Das bedeutet, die Städte und Regionen sollen die Datenbank mit gleicher Technik nutzen können, wobei sie nur auf den für sie relevanten, gekapselten Content zugreifen können sollen.
Ausschreibungsgegenstand ist eine mandantenfähige Datenbank, die für die Städte und Regionen in Niedersachsen nutzbar ist. Das bedeutet, die Städte und Regionen sollen die Datenbank mit gleicher Technik nutzen können, wobei sie nur auf den für sie relevanten, gekapselten Content zugreifen können sollen.
Die in den Regionen und Städten in Niedersachsen genutzten Systeme (z. B. Destination Data, Feratel Deskline, Outdooractive, imx.tools) sollen via Schnittstelle angebunden werden. Dabei wird unterschieden zwischen Systemen etablierter Player, die von vielen Akteuren in Niedersachsen genutzt werden, und solchen, die nur bei einzelnen Partnern im Einsatz sind (z. B. eigene Lösungen, die speziell programmiert wurden). Letztere sollen nicht via Schnittstellen angebunden werden, sondern über eine einzurichtende definierte Standard-API, über die die Daten importiert werden können.
Die in den Regionen und Städten in Niedersachsen genutzten Systeme (z. B. Destination Data, Feratel Deskline, Outdooractive, imx.tools) sollen via Schnittstelle angebunden werden. Dabei wird unterschieden zwischen Systemen etablierter Player, die von vielen Akteuren in Niedersachsen genutzt werden, und solchen, die nur bei einzelnen Partnern im Einsatz sind (z. B. eigene Lösungen, die speziell programmiert wurden). Letztere sollen nicht via Schnittstellen angebunden werden, sondern über eine einzurichtende definierte Standard-API, über die die Daten importiert werden können.
Die API zum Export der Daten muss dabei mindestens nach schema.org plus Erweiterung der DACH-KG strukturiert sein.
Schnittstellen sollen nicht nur zu klassischen Datenbanken aufgebaut werden, sondern auch zu Buchungssystemen und Erlebnisanbietern. Ziel ist es hierbei die Stammdaten zu Unterkünften, Pauschalen und Erlebnissen zu aggregieren.
Allgemeine Anforderungen:
— folgende 9 Datentypen müssen über die Datenbank abgebildet und verwaltet werden: POIs, Touren, Erlebnisse, Veranstaltungen/Events, Pauschalen, Unterkünfte, Gastronomie, Blogposts, Artikel,
— Erweiterbarkeit der Datentypen,
— Dublettenidentifikation,
— Qualitätsmanagementfunktion.
Funktionale Anforderungen:
— Frontend/User Interface,
— Mengengerüste/Performance,
— Benutzerrollen und -rechte,
— Schnittstellen,
— API,
— Mandantenfähigkeit,
— Lizenzstufenmodell bis hin zu unlimitierten Userzahlen für bis zu ca. 15 Mandanten und ca. 750 Redakteure,
— Multilingualität,
— (Freigabe-) Workflows,
— Kategorienbaum,
— Lizenzrechteverwaltung,
— Verfügbarkeit,
— Backups und Datensicherheit,
— Monitoring & Reporting.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Interessent mitzuteilen, ob er diese Anforderungen erfüllt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 230 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß auf der Plattform der Deutschen eVergabe unter dem in I.3) genannten Link in elektronischer Form einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß auf der Plattform der Deutschen eVergabe unter dem in I.3) genannten Link in elektronischer Form einzureichen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage sind zu erbringen:
PL 1) Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung;
PL 1) Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung;
PL 2) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate (Kopie ist ausreichend);
PL 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Formblatt 2 des Verfahrensbriefs).
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen (Formblatt 3 des Verfahrensbriefs);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen (Formblatt 3 des Verfahrensbriefs);
WL 2) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen (Formblatt 4 des Verfahrensbriefs).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL 2) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen (Formblatt 4 des Verfahrensbriefs).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat seine fachliche Eignung (Fachkompetenz) sowie die Erfahrung der einzelnen Mitglieder des für die Durchführung des beschriebenen Auftrags vorgesehenen Projektteams nachzuweisen durch:
TL 1) Referenzen (Formblatt 5): Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Projekten in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
TL 1) Referenzen (Formblatt 5): Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Projekten in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
− Kurze Beschreibung des Projekts,
− Alleinstellungsmerkmal des Projektes,
− Leistungskomponenten im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung,
− Darstellung, zu welchen Drittsystemen bereits funktionierende Schnittstellen existieren,
− Benennung des Auftraggebers (sofern und soweit unter Wahrung des Datenschutzes möglich mit Ansprechpartner),
− Angaben zum Umfang/Größe und gegebenenfalls Kategorie des Auftraggebers,
− Projektbeginn und Laufzeit,
− Auftragswert.
Es sind möglichst nicht mehr als 8 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren.
TL 2) Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers bzw. des verantwortlichen Unternehmens (Formblatt 6), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines Auftrags mit dem vorliegenden Zuschnitt ergibt, insbesondere Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter im Hinblick auf die Datenbank.
TL 2) Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers bzw. des verantwortlichen Unternehmens (Formblatt 6), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines Auftrags mit dem vorliegenden Zuschnitt ergibt, insbesondere Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter im Hinblick auf die Datenbank.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Teilnahmeanträge von Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn dem Antrag folgende Angaben beigefügt sind:
a) Ein Verzeichnis der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Angaben des bevollmächtigten Vertreters;
b) Eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
b) Eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
c) Alle Eignungsnachweise für den Nachweis der Zuverlässigkeit für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Im Falle von Bietergemeinschaften haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es sollen mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Die Teilnehmer werden nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer werden nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde.
Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet;
1) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL3).
2) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise (TL1 bis TL2) berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise (TL1 bis TL2) berücksichtigt.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium – Leistungsfähigkeit (WL1 bis WL2) und Fachkunde (TL1 bis TL2) – werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt,
— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 4 P. =befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich,
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P.,7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl beträgt somit insgesamt 10 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P.,7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl beträgt somit insgesamt 10 Punkte.
Die Punkte je Kriterium werden mit der Gewichtung multipliziert. Die Summe aller Kriterien ergibt eine Gesamtpunktzahl. Die Bewerber mit den 5 höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sofern mehr als 3 Bewerber die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Bewerber mit den meisten Punkten zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen (mindestens 3 und maximal 5). Sollten mehr als max. 5 Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 liegen, behält sich der Auftraggeber im Fall von Punktegleichstand vor, die Anzahl der zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Unternehmen zu erhöhen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Punkte je Kriterium werden mit der Gewichtung multipliziert. Die Summe aller Kriterien ergibt eine Gesamtpunktzahl. Die Bewerber mit den 5 höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sofern mehr als 3 Bewerber die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Bewerber mit den meisten Punkten zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen (mindestens 3 und maximal 5). Sollten mehr als max. 5 Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 liegen, behält sich der Auftraggeber im Fall von Punktegleichstand vor, die Anzahl der zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Unternehmen zu erhöhen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
a) Als Bewerbungsunterlage ist der Teilnahmeantrag mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Der Bewerber erklärt mit dem elektronischen Abruf der Teilnahme- und Auftragsunterlagen, dass er diese und die darin enthaltenen Informationen vertraulich handhaben wird;
a) Als Bewerbungsunterlage ist der Teilnahmeantrag mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Der Bewerber erklärt mit dem elektronischen Abruf der Teilnahme- und Auftragsunterlagen, dass er diese und die darin enthaltenen Informationen vertraulich handhaben wird;
b) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind grundsätzlich zwingend zu verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen;
b) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind grundsätzlich zwingend zu verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen;
c) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen bei der Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link unter Ziff. 1.3 bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
c) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen bei der Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link unter Ziff. 1.3 bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
d) Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich das Portal der Deutschen eVergabe zu verwenden. Fragen sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Spätester Termin zur Einreichung von Fragen ist der 29.11.2019;
e) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter der folgenden Adresse möglich:
e) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter der folgenden Adresse möglich:
f) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig;
g) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
h) Nicht unterschriebene oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 224-549822 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die Datenbank soll dazu dienen, den konsequenten Weg einer Open Data Strategie zu verfolgen, um die Daten des niedersächsischen Tourismus frei verfügbar zu machen und deren Reichweite zu erhöhen.
Es werden leistungsfähige Schnittstellen zu bereits bestehenden Datencontainern benötigt.
Die Datenbank muss keine Funktionen einer Bild- oder Mediendatenbank (DAM) abbilden. Das bestehende DAM des Anbieters HPM soll aber an die Datenbank angeschlossen werden.
Die Datenbank soll keine Kontingente aus den Systemen vorhalten; gilt z. B. für Unterkünfte, Pauschalen oder Erlebnisse. In einem zweiten Schritt sollen auch Mobilitätsdaten integriert werden können. Dies hat explizit keine Priorität.
Die Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die Datenbank soll dazu dienen, den konsequenten Weg einer Open Data Strategie zu verfolgen, um die Daten des niedersächsischen Tourismus frei verfügbar zu machen und deren Reichweite zu erhöhen.
Es werden leistungsfähige Schnittstellen zu bereits bestehenden Datencontainern benötigt.
Die Datenbank muss keine Funktionen einer Bild- oder Mediendatenbank (DAM) abbilden. Das bestehende DAM des Anbieters HPM soll aber an die Datenbank angeschlossen werden.
Die Datenbank soll keine Kontingente aus den Systemen vorhalten; gilt z. B. für Unterkünfte, Pauschalen oder Erlebnisse. In einem zweiten Schritt sollen auch Mobilitätsdaten integriert werden können. Dies hat explizit keine Priorität.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH
Der tatsächliche Auftragswert kann aus Gründen der Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen nicht genannt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
Die Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte eine zentrale Content-Datenbank in Niedersachsen einführen, die sämtlichen touristischen Content verwaltet. Die Strukturierung der Daten soll gemäß der schema.org Initiative sowie der Erweiterung des Vokabulars durch die DACH-KG umgesetzt werden.
— folgende 9 Datentypen müssen über die Datenbank abgebildet und verwaltet werden: POIs, Touren, Erlebnisse, Veranstaltungen/Events, Pauschalen, Unterkünfte, Gastronomie, Blogposts, Artikel;
— Erweiterbarkeit der Datentypen;
— Dublettenidentifikation;
— Frontend/User Interface;
— Mengengerüste/Performance;
— Benutzerrollen und –rechte;
— Schnittstellen;
— API;
— Mandantenfähigkeit;
— Lizenzstufenmodell bis hin zu unlimitierten Userzahlen für bis zu ca. 15 Mandanten und ca. 750 Redakteure;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-24 📅
Name: neusta destination solutions GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.