Zentrale Kälteversorgung Stadt Rosenheim;
Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer Absorptionskältemaschine angetrieben durch Fernwärme Rückkühlung mittels Bachwasser des Mühlbachs. Zur Spitzenlastdeckung und als Redundanzsystem ist eine wassergekühlte Kältemaschine mit Rückkühlern auf dem Dach vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentrale Kältetechnik Raumlufttechnische Anlage ATV DIN 18379
0322
Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Zentrale Kälteversorgung Stadt Rosenheim;
Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer...”
Kurze Beschreibung
Zentrale Kälteversorgung Stadt Rosenheim;
Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer Absorptionskältemaschine angetrieben durch Fernwärme Rückkühlung mittels Bachwasser des Mühlbachs. Zur Spitzenlastdeckung und als Redundanzsystem ist eine wassergekühlte Kältemaschine mit Rückkühlern auf dem Dach vorgesehen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer Absorptionskältemaschine angetrieben durch Fernwärme Rückkühlung...”
Beschreibung der Beschaffung
Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer Absorptionskältemaschine angetrieben durch Fernwärme Rückkühlung mittels Bachwasser des Mühlbachs. Zur Spitzenlastdeckung und als Redundanzsystem ist eine wassergekühlte Kältemaschine mit Rückkühlern auf dem Dach vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wahrung der Betriebssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zeitliche Eingriffsmoeglichkeit vor Ort bei fehlerhafter Kaelteerzeugungsfunktionalitaet waehrend der Gewaehrleistung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zeitliche Abarbeitung von Fehlern bei Stoerung / Fehlverhalten der Kaelteerzeugung waehrend der Gewaehrleistung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Energieeffizienz der Absorberanlage (COP-Wert, als Quotient Kaelteleistung (200 kW) Heisswasserleistung im Auslegungspunkt LV Pos. 01.02.01”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-13 📅
Datum des Endes: 2020-10-15 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“EFRE Bayern 2014-2020, Gesamtmaßnahme: 02 Kältenetz Lokschuppen, Teimaßnahme: 01 Fernkälte, Einzelmaßnahme Errichtung einer Kältezentrale”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im Nachfolgenden PQ-Nummer, oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gemäß dem Formblatt 124 des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung mit dem Angebot nachzuweisen; eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls akzeptiert.
Im Formblatt 124 sind folgende Angaben verpflichtend einzutragen:
Registereintragungen im Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des jeweiligen Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, oder Hinweis, dass das Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer durch die Vergabestelle gesetzten Frist folgendes vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder entsprechende Nachweise des jeweiligen Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für den Fall, dass die genannten Nachweise in dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nicht existieren, sind diese Nachweise in entsprechender Anwendung der Vorschrift aus § 48 Abs. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beizubringen.
Bedient sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind für diese Unterauftragnehmer die oben genannten Eintragungen im Formblatt 124 und die oben genannten Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer durch die Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A. Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieses Mitglied ist der Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. §6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB, § 6e EU VOB/A ist durch die Vorlage einer PQ-Nummer oder durch Vorlage des Formblattes 124 mit Eintragungen bezüglich der Angabe, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt, nachzuweisen. Vom Bieter ist dies mit dem Angebot vorzulegen. Für Unterauftragnehmer, deren sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung zu bedienen plant, ist dies auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=176078
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im Nachfolgenden PQ-Nummer, oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gemäß dem Formblatt 124 des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung mit dem Angebot nachzuweisen; eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls akzeptiert.
Im Formblatt 124 sind folgende Angaben verpflichtend einzutragen:
1) Der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Die Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet, oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
3) Die Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt;
4) Die Erklärung, dass der Bieter Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer durch die Vergabestelle gesetzten Frist folgendes vorzulegen:
1) Nachweis des Bestehens einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung;
2) Für den Fall, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser Insolvenzplan vorzulegen;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das für das Unternehmen zuständige Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine vergleichbaren Freistellungsbescheinigung aus dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist;
4) Die verbindliche Zusicherung, dass für jeden innerhalb des EU-Binnenmarktes entsandten Arbeitnehmer, dessen Einsatz bei der Erbringung der Leistung geplant ist, eine gültige Entsendebescheinigung A 1 am Ort der Leistungserbringung (Baustelle) vorliegt;
5) Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Für den Fall, dass die genannten Nachweise in dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nicht existieren, sind diese Nachweise in entsprechender Anwendung der Vorschrift aus § 48 Abs. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beizubringen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=176078
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im Nachfolgenden PQ-Nummer, oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gemäß dem Formblatt 124 des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung mit dem Angebot nachzuweisen; eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls akzeptiert.
Im Formblatt 124 sind folgende Angaben verpflichtend einzutragen:
1) Die Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt;
2) Die Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer durch die Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1) Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung.
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.pdf;
2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
3) Die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören;
4) Die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden;
5) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter während der Auftragsausführung anwendet;
6) Die Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens;
7) Die Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=176078
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 238-542790
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-22
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-22
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Stadt Rosenheim
83022 Rosenheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter o. deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
Der Öffnungstermin wird gem. § 14...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter o. deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d. Angebotsfrist durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
“Zu Punkten III.1.2 und III.1.3 gilt zusätzlich:
Bedient sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und...”
Zu Punkten III.1.2 und III.1.3 gilt zusätzlich:
Bedient sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind für diese Unterauftragnehmer die oben genannten Eintragungen im Formblatt 124 und die oben genannten Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer durch die Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A. Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieses Mitglied ist der Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. §6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB, § 6e EU VOB/A ist durch die Vorlage einer PQ-Nummer oder durch Vorlage des Formblattes 124 mit Eintragungen bezüglich der Angabe, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt, nachzuweisen. Vom Bieter ist dies mit dem Angebot vorzulegen. Für Unterauftragnehmer, deren sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung zu bedienen plant, ist dies auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: Deutschland
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) Mehr als 15 Tage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2019/S 141-346428 (2019-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentrale Kältetechnik Raumlufttechnische Anlagen ATV DIN 18379
0322
Kurze Beschreibung:
“Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer Absorptionskältemaschine angetrieben durch Fernwärme Rückkühlung...”
Kurze Beschreibung
Errichtung einer Kältezentrale (Erzeugung von ca. 500 kW Kälte), im wesentlichen aus einer Absorptionskältemaschine angetrieben durch Fernwärme Rückkühlung mittels Bachwasser des Mühlbachs. Zur Spitzenlastdeckung und als Redundanzsystem ist eine wassergekühlte Kältemaschine mit Rückkühlern auf dem Dach vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“EFRE Bayern 2014-2020, Gesamtmaßnahme: 02 Kältenetz Lokschuppen, Teimaßnahme: 01 Fernkälte,Einzelmaßnahme Errichtung einer Kältezentrale”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 141-346428
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0322
Titel: Zentrale Kältetechnik Raumlufttechnische Anlage ATV DIN 18379
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Der Stadtrat der Stadt Rosenheim hat in der Sitzung vom 5.2.2020 beschlossen, das Projekt „Zentrale Kälteversorgung für Lokschuppen, Rathaus Königstraße 15,...”
Der Stadtrat der Stadt Rosenheim hat in der Sitzung vom 5.2.2020 beschlossen, das Projekt „Zentrale Kälteversorgung für Lokschuppen, Rathaus Königstraße 15, Rathaus Königstraße 24, Städtische Galerie, Städtisches Archiv nicht zu realisieren und die bisherigen Ausschreibungen daher aufzuheben, da das Projekt u. a. auf Grund der erheblichen Reduzierung der in Aussicht gestellten Fördersumme nicht wirtschaftlich ist.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 035-082124 (2020-02-17)