Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die Verkehrsunternehmen der Verbundstufe II. Über das VVS-AFZS-Hintergrundsystem sollen folgende Hauptfunktionen für die Steuerung der Erhebungen und das Handling der Zähldaten möglich sein: Messfahrtenplanung (Stichprobenziehung/Vorgabe für Disposition und Kontrolle Erfüllungsstand Stichprobe), Güteprüfung und Plausibilisierung, Korrektur- und Ausgleichsverfahren, Bereitstellung von geprüften Daten für eine externe Hochrechnung in dem getrennten Auswertungssystem VERA. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentrales AFZS-Hintergrundsystem
VVS_2019_002
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die...”
Kurze Beschreibung
Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die Verkehrsunternehmen der Verbundstufe II. Über das VVS-AFZS-Hintergrundsystem sollen folgende Hauptfunktionen für die Steuerung der Erhebungen und das Handling der Zähldaten möglich sein: Messfahrtenplanung (Stichprobenziehung/Vorgabe für Disposition und Kontrolle Erfüllungsstand Stichprobe), Güteprüfung und Plausibilisierung, Korrektur- und Ausgleichsverfahren, Bereitstellung von geprüften Daten für eine externe Hochrechnung in dem getrennten Auswertungssystem VERA. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Statistiksoftwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die Verkehrsunternehmen der Verbundstufe II. Über das VVS-AFZS-Hintergrundsystem sollen folgende Hauptfunktionen für die Steuerung der Erhebungen und das Handling der Zähldaten möglich sein: Messfahrtenplanung (Stichprobenziehung/Vorgabe für Disposition und Kontrolle Erfüllungsstand Stichprobe), Güteprüfung und Plausibilisierung, Korrektur- und Ausgleichsverfahren, Bereitstellung von geprüften Daten für eine externe Hochrechnung in dem getrennten Auswertungssystem VERA. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von
Mindestens 400 000 EUR für Sach- und Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von
Mindestens 400 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie
Mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (vergleichbare Leistungen im Bereich Hintergrundsysteme) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Zu 1. Mindestens die geforderten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Darstellung von mindestens 1 vergleichbaren Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Bereich AFZS-Hintergrundsysteme innerhalb der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Darstellung von mindestens 1 vergleichbaren Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Bereich AFZS-Hintergrundsysteme innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. Das Referenzprojekt muss bereits abgeschlossen (erfolgreiche Installation und laufender Betrieb) sein.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
— Angabe der erbrachten Leistungen,
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen.
2. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
— Anzahl der Mitarbeiter, die für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen im Bereich Hintergrundsysteme) eingesetzt worden sind (je Geschäftsjahr).
HINWEIS:
Fehlt eine der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zu 1.: Nennung von mindestens 1 entsprechenden Referenz.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter
Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 1) (siehe
Vorstehend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-05
12:00 📅
“Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen...”
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 26.6.2019 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 104-252587 (2019-05-27)
Ergänzende Angaben (2019-06-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 104-252587
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-19 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-07-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-19 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“[...]
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet....”
Text
[...]
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 26.6.2019 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“[...]
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet....”
Text
[...]
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.7.2019, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
[...]
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 120-295042 (2019-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termin Fertigstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 90 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 104-252587
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Zentrales AFZS-Hintergrundsystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: maBinso software GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01
Höchstes Angebot: 0.01
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4) werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4) werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen Interessen und des lauteren Wettbewerbs gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0,01 EUR angegeben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 183-446104 (2019-09-18)