Zentrales AFZS-Hintergrundsystem

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)

Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die Verkehrsunternehmen der Verbundstufe II. Über das VVS-AFZS-Hintergrundsystem sollen folgende Hauptfunktionen für die Steuerung der Erhebungen und das Handling der Zähldaten möglich sein: Messfahrtenplanung (Stichprobenziehung/Vorgabe für Disposition und Kontrolle Erfüllungsstand Stichprobe), Güteprüfung und Plausibilisierung, Korrektur- und Ausgleichsverfahren, Bereitstellung von geprüften Daten für eine externe Hochrechnung in dem getrennten Auswertungssystem VERA. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-27 Auftragsbekanntmachung
2019-06-21 Ergänzende Angaben
2019-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: VVS_2019_002
Kurze Beschreibung:
Einführung eines zentralen AFZS-Hintergrundsystems (VVS-AFZS-Administrationstool) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch die VVS GmbH für die Verkehrsunternehmen der Verbundstufe II. Über das VVS-AFZS-Hintergrundsystem sollen folgende Hauptfunktionen für die Steuerung der Erhebungen und das Handling der Zähldaten möglich sein: Messfahrtenplanung (Stichprobenziehung/Vorgabe für Disposition und Kontrolle Erfüllungsstand Stichprobe), Güteprüfung und Plausibilisierung, Korrektur- und Ausgleichsverfahren, Bereitstellung von geprüften Daten für eine externe Hochrechnung in dem getrennten Auswertungssystem VERA. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Postanschrift: Rotebühlstraße 121
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.vvs.de 🌏
E-Mail: frankfurt@mbk-legal.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84025 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-252587
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 26.6.2019 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
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2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von
Mindestens 400 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie
Mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
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2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (vergleichbare Leistungen im Bereich Hintergrundsysteme) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards: Zu 1. Mindestens die geforderten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von mindestens 1 vergleichbaren Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Bereich AFZS-Hintergrundsysteme innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. Das Referenzprojekt muss bereits abgeschlossen (erfolgreiche Installation und laufender Betrieb) sein.
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Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
— Angabe der erbrachten Leistungen,
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen.
2. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
— Anzahl der Mitarbeiter, die für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen im Bereich Hintergrundsysteme) eingesetzt worden sind (je Geschäftsjahr).
HINWEIS:
Fehlt eine der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Mindeststandards: Zu 1.: Nennung von mindestens 1 entsprechenden Referenz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter
Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 1) (siehe
Vorstehend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund
Kontakt
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84025 🌏
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 26.6.2019 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen.
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Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
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Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721-9263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 104-252587 (2019-05-27)
Ergänzende Angaben (2019-06-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 120-295042
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 104-252587
ABl. S-Ausgabe: 120
Quelle: OJS 2019/S 120-295042 (2019-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 183-446104
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4) werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen Interessen und des lauteren Wettbewerbs gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0,01 EUR angegeben.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termin Fertigstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 90 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-09 📅
Name: maBinso software GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 183-446104 (2019-09-18)