Verwertung von Grünabfällen incl. Containergestellung und Abholung von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen im Landkreis Aschaffenburg (Los 1), Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Grünabfällen incl. Containergestellung und Abholung von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen im Landkreis Aschaffenburg (Los 1),...”
Kurze Beschreibung
Verwertung von Grünabfällen incl. Containergestellung und Abholung von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen im Landkreis Aschaffenburg (Los 1), Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen (Los 2).
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Grünabfällen incl. Containergestellung und Abholung von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen im Landkreis Aschaffenburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von biologischen Abfällen📦
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aschaffenburg und Verwertungsanlage des AN (bzw. seines Beauftragten)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gestellung von Containern mit ca. 40 m auf Recyclinghöfen und Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Aschaffenburg.
Transport und Verwertung von Grünabfall....”
Beschreibung der Beschaffung
Gestellung von Containern mit ca. 40 m auf Recyclinghöfen und Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Aschaffenburg.
Transport und Verwertung von Grünabfall. Ca. 11 600 Mg/a.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG für 3 Jahre
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Grünabfallsammelplätze/Recyclinghöfe im Landkreis Aschaffenburg und die vom AG benannten Anlagen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zerkleinerung holziger Grünabfälle an Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Zerkleinerung holziger Grünabfälle an Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen. Die Grünabfälle können teilweise nach erfolgter Zerkleinerung direkt dem Biomassekraftwerk angedient werden („Premiumqualität“ – ca. 570 Mg/a). Ansonsten sind die strukturreichen Abfälle nach Zerkleinerung zur weiteren Behandlung dem Kompostwerk zuzuführen (Qualität „Strukturreicher Grünabfall mit Nachbehandlung“ – ca. 4 500 Mg/a).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Leistungen des Transports und/oder Behandlung von Grünabfällen. Dazu ist das per...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Leistungen des Transports und/oder Behandlung von Grünabfällen. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Zur Eignungsleihe: Siehe Bewerbungsbedingungen BB Los 1 + 2 Nr. 13.7.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1: Vorlage von mindestens 2 aktuellen Referenzprojekten über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1: Vorlage von mindestens 2 aktuellen Referenzprojekten über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Containergestellung und Containertransporte (für kommunale wie auch private Kunden). Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Container Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er über den genannten Zeitraum auf dem Markt bezogen auf die Leistungen der Containergestellung und Containertransporte tätig war bzw. derzeit ist (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1: Der Bieter muss die Anlagen zur weiteren Verarbeitung der Grünabfälle benennen, die in die Vertragserfüllung eingebunden werden sollen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.5 Formular Anlagen Los 1.docx“ zu verwenden, welches ebenfalls per Download zur Verfügung steht (technische Leistungsfähigkeit).
Los 2: Vorlage von mindestens 2 aktuellen Referenzprojekten im Zeitraum der zurückliegenden 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Zerkleinerung von Grünabfällen mittels mobiler Aggregate. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen Zerkleinerung Los 2.docx“ zu verwenden“ (steht per Download zur Verfügung). Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren auf dem Markt bezogen auf die Leistungen der Grünabfallzerkleinerung tätig war (berufliche Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe: Siehe Bewerbungsbedingungen BB Los 1 + 2 Nr. 13.7.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht per Download zur Verfügung), für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht per Download zur Verfügung), für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
11:00 📅
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder...”
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bezüglich der Wertung der Angebote wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (=bester Preis) über beide Lose gefällt wird. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1 + 2 Nr. 14 wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2019/S 135-332719 (2019-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Gestellung von Containern mit ca. 40 m auf Recyclinghöfen und Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Aschaffenburg,
— Transport und Verwertung von...”
Beschreibung der Beschaffung
— Gestellung von Containern mit ca. 40 m auf Recyclinghöfen und Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Aschaffenburg,
— Transport und Verwertung von Grünabfall. ca. 11 600 Mg/a.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 135-332719
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Verwertung von Grünabfällen incl. Containergestellung und Abholung von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen im Landkreis Aschaffenburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: M. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG
Postort: Goldbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeller Recycling GmbH
Postort: Mutterstadt
Region: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7) und V.II.2) und V.II.2/.4) entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht dentatsächlichen Werten.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2019/S 211-517382 (2019-10-29)