Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZEZ-EU-121-Sachversicherung
10013011
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Anzubieten ist eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mit dem Wetter verbundene Versicherungen📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Aachen University
Wüllnerstr. 5
52062 Aachen
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020.
Die Gebäudeversicherungssumme beträgt 105 Mio. EUR. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten ist eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020.
Die Gebäudeversicherungssumme beträgt 105 Mio. EUR. Die Versicherungssumme für die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung beträgt ca. 900 Mio EUR. Die Versicherungssumme für Gebäude ist, im Vergleich zur Versicherungssumme für die Betriebseinrichtung, sehr niedrig. Dies liegt daran, dass die RWTH nur über wenig eigene Gebäude verfügt und in den meisten Fällen Mieter von Landesimmobilien ist (Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen).
Versicherte Gefahren sind Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/ Hagelschäden in der Gebäu-deversicherung sowie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/ Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden in der Inventarversicherung.
In der Feuerversicherung ist ein Selbstbehalt in Höhe von 200 000,00 EUR vorzusehen. Es kann eine Höchstentschädigung pro Schadenfall von 45 Mio. EUR vereinbart werden.
In der Leitungswasserversicherung, der Sturm/ Hagel-Versicherung und der Einbruchdiebstahlversicherung ist ein Selbstbehalt von 5 000,00 EUR pro Schadenfall zu vereinbaren. Für die Gefahren Leitungswasser und Sturm/ Hagel ist auch eine Höchstentschädigung je Schadenfall von 10 Mio. EUR und für die Gefahr Einbruchdiebstahl eine Höchstentschädigung je Schadenfall von 10 Mio. EUR zu vereinbaren.
Es ist ferner Versicherungsschutz für Hochwasser/ Überschwemmung, Schneedruck/ Lawinen und Erdbeben anzubieten.
Der Selbstbehalt für die Elementargefahren (Hochwasser/ Überschwemmung, Erdbeben) soll 50 000,00 EUR betragen. Bei den Gefahren Erdsenkung/ Erdrutsch beträgt der Selbstbehalt 12 500,00 EUR und bei den Gefahren Schneedruck/ Lawinen 2 500,00. EUR. Für diese Gefahren kann eine Jahreshöchstentschädigung von 10 Mio. EUR vereinbart werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): gemäß § 8 VAG...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden (Eigenerklärung reicht aus).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (Dok C) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (Dok C) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung zum Risikomanagement (Dok D) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung zu Ratings u. falls verfügbar Ratings unabhängiger Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody´s, Assekurata oder Fitch) (Dok E) (mit dem .Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Standard & Poor's A-
Fitch A-
Assekurata A-
Moody´s A3
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Dok F) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Letzter veröffentlichter Geschäftsbericht (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht.
“Dabei müssen mindestens folgende Bewertungen vorliegen:
Standard & Poor's A-
Fitch A-
Assekurata A-
Moody´s A3” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Liste potentieller Referenzkunden (mind. 1)
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— im Bereich von Hochschulen, Universitätskliniken oder Forschungseinrichtungen, jeweils in öffentlichrechtlicher Trägerschaft und,
—...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— im Bereich von Hochschulen, Universitätskliniken oder Forschungseinrichtungen, jeweils in öffentlichrechtlicher Trägerschaft und,
— Mindestversicherungssumme 300 Mio. EUR pro Referenz und,
— innerhalb der letzten 3 Jahre.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-16
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2022
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Bewerber können Versicherungsunternehmen im eigenen Namen und Versicherungsvermittler im Namen von Versicherungsunternehmen oder von...”
Die Bewerber können Versicherungsunternehmen im eigenen Namen und Versicherungsvermittler im Namen von Versicherungsunternehmen oder von Versicherungskonsortien sein. Des Weiteren können sich auch Versicherungskonsortien direkt (ohne Vermittler) am Verfahren beteiligen.
Die Versicherer, für die der Teilnahmeantrag gestellt wird, sind mit Eingang der Teilnahmeanträge zu benennen. Vollmachterklärungen sind noch nicht erforderlich, sondern müssen erst mit den verbindlichen Angeboten im Verhandlungsverfahren eingereicht werden.
Bei der Bewerbung von Konsortien sind der Konsortialführer sowie die beteiligten Versicherer zu benennen (inkl. Höhe der Beteiligungsquote).
Änderungen der angegebenen Konsortien im anschließenden Verfahren sind möglich, allerdings nur in Form des Fortfalls eines beteiligten Versicherers. Dessen Quote kann dann auf die anderen benannten Versicherer verteilt werden. Die Hinzunahme eines weiteren beteiligten Versicherers ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Genauso wenig möglich ist es, den als führenden benannten Versicherer durch einen anderen Versicherer zu ersetzen.
Als geeignet werden nur Bewerber eingestuft, die über hinreichende Erfahrung bei der Versicherung und der Schadenabwicklung von vergleichbaren Institutionen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) verfügen.
Bei dieser Prüfung wird allein auf die Erfahrung des führenden Versicherers abgestellt. Lediglich wenn die Dienstleistungen eines führenden Versicherers ganz oder teilweise durch einen bevollmächtigten Dritten (Assekuradeur oder Vermittler) ersetzt werden, kann in diesem Bereich auch auf die Erfahrungen des Bevollmächtigten abgestellt werden. Dies ist im Teilnahmeantrag so zum Ausdruck zu bringen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YY09
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughaustr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116📞
E-Mail: vergabekammer@bez.reg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 137-337662 (2019-07-16)
Ergänzende Angaben (2019-07-31)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 137-337662
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“— Erklärung zu Ratings u. falls verfügbar Ratings unabhängiger Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody´s, Assekurata oder Fitch) (Dok E) (mit dem...”
Text
— Erklärung zu Ratings u. falls verfügbar Ratings unabhängiger Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody´s, Assekurata oder Fitch) (Dok E) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Standard & Poor's A-
Fitch A-
Assekurata A-
Moody´s A3
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Text:
“— Erklärung zu Ratings unabhängiger Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody´s, Assekurata oder Fitch) Dok E mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung...”
Text
— Erklärung zu Ratings unabhängiger Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody´s, Assekurata oder Fitch) Dok E mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen:
Standard & Poor's A-
Fitch A-
Assekurata A-
Moody´s A3
Es steht dem Antragsteller frei nachzuweisen, dass seine finanzielle Situation einem A-Rating der Agenturen Standard & Poor's, Assekurata oder Fitch bzw. einem A3 Rating der Agentur Moody´s gleichwertig ist. Dieser Nachweis ist durch ein Schreiben eines Wirtschaftsprüfers zu erbringen, in dem die finanzielle Situation des Antragstellers beschrieben und beurteilt wird. Der Wirtschaftsprüfer muss dabei bestätigen, dass die Beurteilung der finanziellen Situation des Antragstellers unter Berücksichtigung seiner Solvabilitätsquote gem. der Solvency II-Gesetze und weiterer wirtschaftlicher Kennzahlen des Antragstellers mit einem A-Rating der Agenturen Standard & Poor's, Assekurata oder Fitch bzw. einem A3 Rating der Agentur Moody´s gleichwertig ist. Der Wirtschaftsprüfer haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für seine Beurteilung.
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Quelle: OJS 2019/S 149-368125 (2019-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen — RWTH Aachen University
Kontaktperson: Abteilung 7.3 Einkauf und Zollangelegenheiten
E-Mail: beschaffung@rwth-aachen.de📧
URL: www.rwth-aachen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZEZ-EU-121-Sachversicherung
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Anzubieten war eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn war der 1.1.2020. Der Auftrag wurde bereits vergeben.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 267 525 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten war eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn war der 1.1.2020.
Die Gebäudeversicherungssumme beträgt 171 Mio. EUR. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten war eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn war der 1.1.2020.
Die Gebäudeversicherungssumme beträgt 171 Mio. EUR. Die Versicherungssumme für die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung beträgt ca. 900 Mio. EUR. Die Versicherungssumme für Gebäude ist, im Vergleich zur Versicherungssumme für die Betriebseinrichtung, sehr niedrig. Dies liegt daran, dass die RWTH nur über wenig eigene Gebäude verfügt und in den meisten Fällen Mieter von Landesimmobilien ist (Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen). Versicherte Gefahren sind Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden in der Gebäudeversicherung sowie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden in der Inventarversicherung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Versicherungssschutz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrag, wenn er nicht 6 Monate vor Ende gekündigt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 137-337662
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4700014866
Titel: Auftragsvergabe Büchner Barella Versicherungsdienst
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büchner Barella Versicherungsdienst
Postanschrift: Eupener Str. 196-198
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.buechnerbarella.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 267 525 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 079-186792 (2020-04-17)