Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter
http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E71963789 kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige, kostenlose Registrierung bei „subreport“ wird empfohlen, um in den Nachrichten-Verteiler zu gelangen. Die Informationspflicht (Bieterfragen, Änderungen, etc.) obliegt bis zur Abgabefrist beim Bieter.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Vergabeplattform „subreport“ unter
http://www.subreport.de, mit o. g. ELVIS-ID-Nr. ein. Bieterfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet.
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Sollte eine automatische Abwesenheitsnotiz des Bieters/Bewerbers auf der Vergabeplattform oder beim AG eingehen, wird keine weitere Benachrichtigung verschickt. Etwaige Bieterfragen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage vor Angebotsabgabe zu stellen.
Im Weiteren sind für die geforderten Erklärungen und Nachweise ausschließlich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche ohne Verwendung dieser Formblätter eingereicht werden, vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen. Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. Eignungsnachweise gem. VOB/A § 6a EU sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen der ersten Angebotsauswertung noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Nachunternehmer haben hierbei zu VOB/A § 6a EU Nummer 3,Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, nur Nachweise für den von ihnen verantworteten Leistungsbereich vorzulegen.
Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bieter nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss der Angebotsauswertung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich die dem AG unverzüglich anzuzeigen sind. Der AG behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bieter jedoch nicht.
Die unter Punkt III.2) aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen.
Fehlende Erklärungen und Nachweise in den Angebotsunterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert.