Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Angaben zum Nachweis der Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Mindestkriterien sind in den Vergabeunterlagen beigefügten Bieterbogen zu erklären.
A) Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von mindestens ZWEI projektvergleichbaren Referenzen.
Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn es sich um Bauleistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind handelte, hier um Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten von historischen Dachkonstruktionen und zusätzlich die folgenden Kriterien erfüllt sind:
— denkmalgeschütztes Gebäude,
— Errichtung des Gebäudes vor und einschl. 1920,
— positives Ergebnis liegt vor (Abnahme erfolgte innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes),
— die Leistungen wurden innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht.
Des Weiteren wird eine Referenz dann gewertet, wenn ein Bestätigungsschreiben der Denkmalschutzbehörde vorgelegt oder der Name des betreuenden Bearbeiters und die Anschrift der Denkmalschutzbehörde genannt wird.
B) Nachweis fachlicher Eignung des technischen Personals für Leitung und Aufsicht und des ausführenden Personals:
1) Der für die Leistung vorgesehene Bauleiter muss einen für die Maßnahme qualifizierenden Ausbildungsabschluss oder Qualifikation gemäß Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorweisen, zum Beispiel als Zimmerer oder einem anderen vergleichbaren Abschluss für die ausgeschriebene Leistung.
1.a) Fachliche Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters anhand von mindestens ZWEI projektvergleichbaren Referenzen.
2) Der für die Leistung vorgesehene stellvertretende Bauleiter muss einen für die Maßnahme qualifizierenden Ausbildungsabschluss oder Qualifikation gemäß Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorweisen, zum Beispiel als Zimmerer oder einem anderen vergleichbaren Abschluss für die ausgeschriebene Leistung.
2.a) Fachliche Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters anhand von mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz.
Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn es sich um Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten von historischen Decken- und Dachkonstruktionen handelte und die folgenden Kriterein erfüllt sind:
— denkmalgeschütztes Gebäude,
— Errichtung des Gebäudes vor und einschl. 1920,
— positives Ergebnis liegt vor (Abnahme erfolgte innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes),
— die Leistungen wurden innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht.
C) Es ist ein Nachweis über denkmalgerechte handwerkliche Zimmererleistungen an bauzeitlichen Decken- und Dachkonstruktionen (z. B. denkmalgerechte Dachsanierungen u. a. mittels historischen Verbindungsmitteln wie Zapfenkonstruktionen oder Holznägeln, vergleichbare Arbeiten an z. B. Zierelementen welche mittels handwerklich traditionellen Techniken hergestellt wurden) innerhalb der Dokumentation zu erbringen. Des Weiteren eine fachgerechte Sicherung von Primärbefunden wie bauzeitliche Decken- oder Dachdetails und die Sicherung sowie Einlagerung von Holzkonstruktionen als Schablonenvorlage für den Nachbau.