Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung und das Aufstellen von 11 Präzisions- Leit- und Zugspindeldrehmaschinen nach DIN 8605 mit stufenlosem Antrieb. Die vollständige Lieferung und Rechnungsstellung muss in 2019 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Esslingen, Amt 52
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Kreisschulen und Immobilien
Telefon: +49 711/390242365📞
E-Mail: ewert.marcus@lra-es.de📧
Fax: +49 711/39021036 📠
Region: Esslingen🏙️
URL: http://www.landkreis-esslingen.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34664415🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E34664415🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zugspindeldrehmaschinen nach DIN 8605 – FES in Esslingen
Produkte/Dienstleistungen: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung und das Aufstellen von 11 Präzisions- Leit- und Zugspindeldrehmaschinen nach DIN 8605 mit stufenlosem Antrieb....”
Kurze Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung und das Aufstellen von 11 Präzisions- Leit- und Zugspindeldrehmaschinen nach DIN 8605 mit stufenlosem Antrieb. Die vollständige Lieferung und Rechnungsstellung muss in 2019 erfolgen.
1️⃣
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Esslingen am Neckar
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung und das Aufstellen von 11 Präzisions- Leit- und Zugspindeldrehmaschinen nach DIN 8605 mit stufenlosem Antrieb....”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung und das Aufstellen von 11 Präzisions- Leit- und Zugspindeldrehmaschinen nach DIN 8605 mit stufenlosem Antrieb. Die vollständige Lieferung und Rechnungsstellung muss in 2019 erfolgen.
Innerhalb eines Monats nach der Aufstellung muss eine ausführliche, deutschsprachige Maschineneinweisung erfolgt sein.
Zudem muss ein deutschsprachiger Kundendienst zu den regulären Schulöffnungszeiten regelmäßig unter der Woche erreichbar sein. Sollte ein technischer Service vor Ort erforderlich sein, so muss ein Termin mit einem deutschsprachigen technischen Mitarbeiter innerhalb von 5 Werktagen erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-25 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe LV.
Lieferung bis spätestens 20.12.2019
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-24
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-24
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Siehe Vergabeunterlagen und LV.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Aus § 160 Absatz 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Aus § 160 Absatz 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 164-402102 (2019-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 420 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 164-402102
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GDW Werkzeugmaschinen GmbH
Postort: Höchstadt a. d. Aisch
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 420 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Aus § 160 Absatz 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Aus § 160 Absatz 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 205-499278 (2019-10-21)