Beschreibung der Beschaffung
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement – beabsichtigt die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Landesstraßen in Hessen“ zu beauftragen. Das vorgenannte Projekt gliedert sich in folgende 4 Teilprojekte (TP):
— TP 1: Ebenheit mit den Teilen (TP1a: Ebenheit im Längsprofil und TP1b: Ebenheit im Querprofil),
— TP 2: Griffigkeit,
— TP 3: Substanzmerkmale (Oberfläche),
— TP 4: Bereitstellung der Grunddaten, Kontrolle, Bewertung sowie Auswertung der Zustandsdaten.
Die Teilprojekte (TP) 1 bis 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Teilprojekt (TP) 4 umfasst die Bewertung und die standardisierte Auswertung dieser Zustandsgrößen sowie die Bereitstellung von Grunddaten als auch Kontroll- und Prüfaufgaben. TP 4 ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die TP 1 bis 3 vergeben.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen außerorts (FS = freie Strecke) und innerorts (OD = Ortsdurchfahrt) auf Landesstraßen in der Baulast des Landes Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf einbahnigen Landesstraßen grundsätzlich den Fahrstreifen in Stationierungsrichtung (bei Abschnitten mit Kriechspuren in Stationierungsrichtung sind diese zu messen),
— auf zweibahnigen Landesstraßen jeweils den ersten Fahrstreifen jeder Fahrbahn,
— auf Landesstraßen mit 3 oder mehr Fahrstreifen die ersten Fahrstreifen in und gegen Stationierungsrichtung.
Die Erfassung ist in jedem Teilprojekt durch die Frontkamera zu dokumentieren. Die Erfassung der Teilprojekte TP 1 und TP 3 hat der Auftragnehmer zeitgleich mit einem Fahrzeug durchzuführen. In den TP 1 und 3 ist zusätzlich der Heckkameraeinsatz gefordert.
Neben dem Zweck der Dokumentation der Messfahrt, werden die Bilder der Frontkamera und Heckkamera in den verschiedensten DV-Programmen (INFOSYS, MAP-Info, Stradivari etc.) als Arbeitsmittel der Verwaltungen verwendet. Dabei sind die Bildschärfe und die ordnungsgemäße Belichtung ein wichtiger Gesichtspunkt für brauchbare Fotos. Der AN hat auf einem Messfahrzeug (nicht in allen TP erforderlich) nur solche Kamerasysteme zu verwenden, die ausreichend scharfe (Ortstafeln müssen aus einer Entfernung von 20 m deutlich lesbar sein) und gut belichtete (bei Wechsel der Lichtverhältnisse max. ein Folgebild über-/unterbelichtet) Bilder liefern.
Für die Erfassung dürfen nur Systeme eingesetzt werden, die eine gültige zeitbefristete Betriebszulassung der BASt besitzen. Die zeitbefristete Betriebszulassung jedes für die Erfassung vorgesehenen Messsystems ist spätestens bis zu Ausführungsbeginn, bzw. spätestens jedoch bis zum 31.3.2020 dem AG vorzulegen.
Personenbezogene Merkmale, wie KFZ-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an den AG und den AN TP4 vollständig zu anonymisieren.