Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Zustelldienstleistung, die Abholung, Frankierung, Beförderung in der Versandart Einschreiben sowie dazugehörige Servicetätigkeiten zum Sendungsstatus eines Bescheids über das Ende der Unternehmerversicherung kraft Satzung.
Die Zustellung soll per Einschreiben erfolgen und ist mittels Sendungsverfolgung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Bei der Vertragsleistung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag von ca. 83 000 Stück. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zustelldienstleistungen für einen Bescheid per Einschreiben für die BGHW
Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Zustelldienstleistung, die Abholung, Frankierung, Beförderung in der Versandart Einschreiben sowie...”
Kurze Beschreibung
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Zustelldienstleistung, die Abholung, Frankierung, Beförderung in der Versandart Einschreiben sowie dazugehörige Servicetätigkeiten zum Sendungsstatus eines Bescheids über das Ende der Unternehmerversicherung kraft Satzung.
Die Zustellung soll per Einschreiben erfolgen und ist mittels Sendungsverfolgung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Bei der Vertragsleistung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag von ca. 83 000 Stück. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
1️⃣
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Sendungen sind bei dem Druckdienstleister PAV CARD GmbH, 22952 Lütjensee abzuholen, ggf. zu frankieren und zuzustellen. Die Beförderung und Zustellung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Sendungen sind bei dem Druckdienstleister PAV CARD GmbH, 22952 Lütjensee abzuholen, ggf. zu frankieren und zuzustellen. Die Beförderung und Zustellung erfolgt in der Versandart Einschreiben (nachweispflichtige Sendungen). Die jeweilige Sendung ist an den Empfänger oder eine empfangsbevollmächtigte Person zu übergeben und die Zustellung der Sendung ist durch Unterschrift des Empfängers oder der empfangsbevollmächtigten Person zu quittieren. Es entsteht seitens des Auftragnehmers ein Aufwand für die Abstimmung mit dem Druckdienstleister bzgl. der Umsetzung der Versandart Einschreiben sowie der vom Auftraggeber gewünschten Sendungsverfolgung. Die Erstellung der Sendungsverfolgungsliste ist vom Druckdienstleister durchzuführen. Der Zustelldienstleister meldet dem Druckdienstleister welche Postleitzahlen sein Zustellnetz abdeckt, bzw. inwiefern die Postleitzahlen für das Zustellnetz der Deutschen Post gebraucht werden. Ggf. im Anschriftenfeld einzudruckende Merkmale für den Versandprozess sind dem Druckdienstleister unmittelbar nach Auftragsannahme zu benennen. Der dafür notwendige Platz ist im Adressfenster des Bescheides vorhanden. Über das Ergebnis der Abstimmung ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Sie haben 3 Werktage nach Abholung beim Druckdienstleister für die Versandvorbereitungen (z. B. Frankierarbeiten etc.) zur Verfügung. Die Zustellung der Sendungen erfolgt mit E + 1. Die Einschreiben sind elektronisch zu erfassen. Als Nachverfolgungsmerkmal wird pro Sendung eine Sendungsnummer vergeben. Die Verknüpfung zwischen der Sendungsnummer und der Sendung ist ggf. mit dem Druckdienstleister abzustimmen. Anhand der Sendungsnummern muss jederzeit – ab Beginn des Zustellprozesses – der Status (also der Verbleib einer jeden Sendung) für den Auftragnehmer nachvollziehbar sein. Die Informationen zum Erledigungsstatus der einzelnen Sendungen sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Ebenfalls muss bei Zustellung die Unterschrift des Empfängers bzw. der empfangsberechtigten Person sowie der Zeitpunkt der Zustellung im Internet durch den Auftraggeber eingesehen werden können. Diese Informationen sind mindestens 12 Monate nach Abholung des Einschreibens beim Druckdienstleister vorzuhalten. Dem Auftraggeber ist frühestens nach dem ersten Zustellversuch/der Ersatzzustellung spätestens vier Wochen nach Beginn der Zustellung (Abholung bei dem Druckdienstleister) eine Auswertung über alle Sendungen zur Verfügung zu stellen. Die Auswertung hat in einer tabellarischen Form zu erfolgen und muss folgender Mindestanforderung genügen: Aktenzeichen der BGHW, Sendungsnummer/Einlieferungsnummer, Status der Sendung, Tag der Zustellung als Status der Sendung ist mindestens folgende Unterteilung vorzunehmen: „in Zustellung“,„zugestellt“,„unzustellbar“. Weitere, geeignete Status können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingepflegt werden. Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner, der für sämtliche Angelegenheiten ins-besondere für Nachforschungen nach dem Verbleib und dem Erledigungsstatus des übergebenen Einschreibens, zuständig ist. Eine Rückmeldung auf Nachforschungsanfragen hat spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, auch nicht durch Ersatzzustellung, liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der Angabe des Grundes der Nichtzustellung kostenfrei und unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch zurück.— Der Redressgrund ist auf der Vorderseite des Kuverts – ggf. dann mit der neuen Adresse – zu notieren. Zur Recherche nutzen Sie eine ggf. vorhandene, eigene Umzugsdatenbank, die Umzugsdatenbank der Deutschen Post AG und weitere elektronischen Adressverzeichnissen wie z. B. „Klicktel“. Ein Zustellversuch an eine durch den Auftragnehmer recherchierte Adresse hat nicht zu erfolgen. – Der Redress-Aufkleber muss auf der Vorderseite des Kuverts angebracht werden und darf das Brieffenster nicht bedecken.
Anzahl der geschätzten Sendungen: 83 000 Stück.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Zusätzliche Informationen: Bei der Vertragsleistung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— Angaben für einen Handelsregisterauszug.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Umsatz der 3 letzten Geschäftsjahre,
— Anzahl Angestellter der 3 letzten Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzen,
— Nachweis von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-17
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 156-385274 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 278 880 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Sendungen sind bei dem Druckdienstleister PAV CARD GmbH, 22952 Lütjensee abzuholen, ggf. zu frankieren und zuzustellen. Die Beförderung und Zustellung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Sendungen sind bei dem Druckdienstleister PAV CARD GmbH, 22952 Lütjensee abzuholen, ggf. zu frankieren und zuzustellen. Die Beförderung und Zustellung erfolgt in der Versandart Einschreiben (nachweispflichtige Sendungen). Die jeweilige Sendung ist an den Empfänger oder eine empfangsbevollmächtigte Person zu übergeben und die Zustellung der Sendung ist durch Unterschrift des Empfängers oder der empfangsbevollmächtigten Person zu quittieren. Es entsteht seitens des Auftragnehmers ein Aufwand für die Abstimmung mit dem Druckdienstleister bzgl. der Umsetzung der Versandart Einschreiben sowie der vom Auftraggeber gewünschten Sendungsverfolgung. Die Erstellung der Sendungsverfolgungsliste ist vom Druckdienstleister durchzuführen. Der Zustelldienstleister meldet dem Druckdienstleister welche Postleitzahlen sein Zustellnetz abdeckt, bzw. inwiefern die Postleitzahlen für das Zustellnetz der Deutschen Post gebraucht werden. Ggf. im Anschriftenfeld einzudruckende Merkmale für den Versandprozess sind dem Druckdienstleister unmittelbar nach Auftragsannahme zu benennen. Der dafür notwendige Platz ist im Adressfenster des Bescheides vorhanden. Über das Ergebnis der Abstimmung ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Sie haben 3 Werktage nach Abholung beim Druckdienstleister für die Versandvorbereitungen (z. B. Frankierarbeiten etc.) zur Verfügung. Die Zustellung der Sendungen erfolgt mit E+1. Die Einschreiben sind elektronisch zu erfassen. Als Nachverfolgungsmerkmal wird pro Sendung eine Sendungsnummer vergeben. Die Verknüpfung zwischen der Sendungsnummer und der Sendung ist ggf. mit dem Druckdienstleister abzustimmen. Anhand der Sendungsnummern muss jederzeit – ab Beginn des Zustellprozesses – der Status (also der Verbleib einer jeden Sendung) für den Auftragnehmer nachvollziehbar sein. Die Informationen zum Erledigungsstatus der einzelnen Sendungen sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Ebenfalls muss bei Zustellung die Unterschrift des Empfängers bzw. der empfangsberechtigten Person sowie der Zeitpunkt der Zustellung im Internet durch den Auftraggeber eingesehen werden können. Diese Informationen sind mindestens 12 Monate nach Abholung des Einschreibens beim Druckdienstleister vorzuhalten. Dem Auftraggeber ist frühestens nach dem ersten Zustellversuch/der Ersatzzustellung spätestens vier Wochen nach Beginn der Zustellung (Abholung bei dem Druckdienstleister) eine Auswertung über alle Sendungen zur Verfügung zu stellen. Die Auswertung hat in einer tabellarischen Form zu erfolgen und muss folgender Mindestanforderung genügen: Aktenzeichen der BGHW, Sendungsnummer/Einlieferungsnummer, Status der Sendung, Tag der Zustellung. Als Status der Sendung ist mindestens folgende Unterteilung vorzunehmen: „in Zustellung“, „zugestellt“, „unzustellbar“. Weitere, geeignete Status können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingepflegt werden. Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner, der für sämtliche Angelegenheiten ins-besondere für Nachforschungen nach dem Verbleib und dem Erledigungsstatus des übergebenen Einschreibens, zuständig ist. Eine Rückmeldung auf Nachforschungsanfragen hat spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, auch nicht durch Ersatzzustellung, liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der Angabe des Grundes der Nichtzustellung kostenfrei und unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch zurück.
— Der Redressgrund ist auf der Vorderseite des Kuverts – ggf. dann mit der neuen Adresse – zu notieren. Zur Recherche nutzen Sie eine ggf. vorhandene, eigene Umzugsdatenbank, die Umzugsdatenbank der Deutschen Post AG und weitere elektronischen Adressverzeichnissen wie z. B. „Klicktel“. Ein Zustellversuch an eine durch den Auftragnehmer recherchierte Adresse hat nicht zu erfolgen,
— der Redress-Aufkleber muss auf der Vorderseite des Kuverts angebracht werden und darf das Brieffenster nicht bedecken.
Anzahl der geschätzten Sendungen: 83 000 Stück.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 156-385274
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Zustelldienstleistungen für einen Bescheid per Einschreiben für die BGHW
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Am Bremsenwerk 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 278 880 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen anzubringen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 184-448902 (2019-09-23)