Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zweikraftlok
19FEF41579
Produkte/Dienstleistungen: Lokomotiven📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über bis zu 400 Zweikraftlokomotiven.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Lieferung von 0 bis 400 serienreifen Zweikraftlokomotiven in komplettem, funktionsfähigem, zugelassenem,...”
Beschreibung der Beschaffung
Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Lieferung von 0 bis 400 serienreifen Zweikraftlokomotiven in komplettem, funktionsfähigem, zugelassenem, betriebsbereitem, für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers und den sicheren Betrieb nach den einschlägigen Gesetzen, insbesondere im Sinne des § 4 AEG, geeignetem und auf die Nutzungsdauer ausgelegtem Zustand nebst Lieferung der vollständigen technischen Fahrzeugdokumentation und unter Einhaltung des Meilensteinplans und Sicherstellung der Ersatzteilversorgung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Bietereigenerklärung: der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen) vor.
2) Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bietereigenerklärung: der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen) vor.
2) Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung Gewerbezentralregistereintrag: Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4) Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(a) Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor, und
(b) der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(a) Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor, und
(b) der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von jeweils 200 000 000 EUR p. a. erzielt hat.
(c) Kann der Bewerber die unter (a) und (b) geforderten Erklärungen/Nachweise nicht vorlegen, so hat er eine Erklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank (Mindestratings: „BBB−“ = Triple B Minus für Standard & Poor´s und für Fitch, „Baa3“ = B Double A3 für Moody’s) in Höhe von 10 % des Auftragswertes beizubringen. Dies gilt nicht, wenn im Falle einer Bietergemeinschaft der Bewerber die unter (a) und (b) geforderten Erklärungen/Nachweise für den mehrheitlichen Gesellschafter (größer/gleich 50 % Gesellschaftsanteil) oder alle Gesellschafter vorlegt.
Die Erklärungen und Nachweise gem. (a) und (b) bzw. (c) sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung zugelassener Lokomotiven in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss mindestens 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung zugelassener Lokomotiven in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss mindestens 3 Aufträge über die Herstellung von insgesamt mindestens 30 Lokomotiven beinhalten. Konsortialprojekte können, unter Offenlegung des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls angegeben werden.
2) Der Bewerber muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 unterschiedliche Lokomotiven das Zulassungsverfahren in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU oder in der Schweiz oder in Norwegen erfolgreich abgeschlossen hat.
3) Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen und freien technischen und infrastrukturellen Ausrüstungen und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.
4) Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
Die unter Ziff. 1.-4. geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-18
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 189-460791 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-08) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lokomotiven📦 Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 189-460791
Auftragsvergabe
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Titel: Zweikraftlok
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Mobility GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 177-428140 (2020-09-08)