In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen. Im 1. Bauabschnitt wurde der Neubau der Aula durchgeführt. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet neben der energetischen Sanierung (WDVS an den Außenwänden, Dämmung der obersten Geschossecke und Austausch der Fenster) Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Innenbereich auf allen 3 Etagen. Durchbrüche zur neuen Aula werden hergestellt; außerdem erfolgt an der Nordseite ein kleiner Anbau für den neuen Eingang. Dieser wird über Rampen und Treppen vom Buswendeplatz her erschlossen. Das Treppenhaus am westlichen Ende des Flures erhält einen neuen Notausgang. Für die Baustelleneinrichtung kann die Fläche des Buswendeplatzes genutzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Kurze Beschreibung:
In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Neubau der Aula durchgeführt.
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet neben der energetischen Sanierung (WDVS an den Außenwänden, Dämmung der obersten Geschossecke und Austausch der Fenster) Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Innenbereich auf allen 3 Etagen. Durchbrüche zur neuen Aula werden hergestellt; außerdem erfolgt an der Nordseite ein kleiner Anbau für den neuen Eingang. Dieser wird über Rampen und Treppen vom Buswendeplatz her erschlossen. Das Treppenhaus am westlichen Ende des Flures erhält einen neuen Notausgang.
Für die Baustelleneinrichtung kann die Fläche des Buswendeplatzes genutzt werden.
In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Neubau der Aula durchgeführt.
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet neben der energetischen Sanierung (WDVS an den Außenwänden, Dämmung der obersten Geschossecke und Austausch der Fenster) Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Innenbereich auf allen 3 Etagen. Durchbrüche zur neuen Aula werden hergestellt; außerdem erfolgt an der Nordseite ein kleiner Anbau für den neuen Eingang. Dieser wird über Rampen und Treppen vom Buswendeplatz her erschlossen. Das Treppenhaus am westlichen Ende des Flures erhält einen neuen Notausgang.
Für die Baustelleneinrichtung kann die Fläche des Buswendeplatzes genutzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkischer Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-12 📅
Datum des Beginns: 2020-10-26 📅
Datum des Endes: 2020-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 240-588020
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 VOB/A-EU. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Herscheid soll der Neubau einer Aula und die Sanierung des Bildungszentrums Rahlenberg in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Neubau der Aula durchgeführt.
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet neben der energetischen Sanierung (WDVS an den Außenwänden, Dämmung der obersten Geschossecke und Austausch der Fenster) Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Innenbereich auf allen 3 Etagen. Durchbrüche zur neuen Aula werden hergestellt; außerdem erfolgt an der Nordseite ein kleiner Anbau für den neuen Eingang. Dieser wird über Rampen und Treppen vom Buswendeplatz her erschlossen. Das Treppenhaus am westlichen Ende des Flures erhält einen neuen Notausgang.
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet neben der energetischen Sanierung (WDVS an den Außenwänden, Dämmung der obersten Geschossecke und Austausch der Fenster) Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Innenbereich auf allen 3 Etagen. Durchbrüche zur neuen Aula werden hergestellt; außerdem erfolgt an der Nordseite ein kleiner Anbau für den neuen Eingang. Dieser wird über Rampen und Treppen vom Buswendeplatz her erschlossen. Das Treppenhaus am westlichen Ende des Flures erhält einen neuen Notausgang.
Für die Baustelleneinrichtung kann die Fläche des Buswendeplatzes genutzt werden.
Fliesenarbeiten für den zweiten Bauabschnitt des Bildungszentrums Rahlenberg gemäß Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 80 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herscheid
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot nachfolgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB),
… 124 GWB.
Für vorstehende Eigenerklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 2) verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot nachfolgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Für vorstehende Eigenerklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 2) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Für vorstehende Eigenerklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 4) verwendet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Für vorstehende Eigenerklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 4) verwendet werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot nachfolgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Bauvorhabens, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer und Ausführungszeitraum,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Bauvorhabens, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer und Ausführungszeitraum,
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Für vorstehende Erklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Für vorstehende Eigenerklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 4) verwendet werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Für vorstehende Eigenerklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage 4) verwendet werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Herscheid
Plettenberger Str. 27
58449 Herscheid
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 VOB/A-EU. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Gemeinde Herscheid behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertagevergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertagevergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 240-588020 (2019-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 117540.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Gemeinde Herscheid behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Gemeinde Herscheid behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-18 📅
Name: Thomas Willwacher Fliesenlegermeister e.K.
Postanschrift: Flurweg 14a
Postort: Nisterau
Postleitzahl: 56472
Land: Deutschland 🇩🇪 Westerwaldkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 117540.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Gemeinde Herscheid behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.