Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zweitmeinungsverfahren (07/GG/2019)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Erstellung ärztlicher Zweitmeinungen und die Koordination des gesamten Prozesses um die Zweitmeinungserstellung.”
Auftragsgegenstand ist zum einen die Erstellung ärztlicher Zweitmeinungen für Versicherte der Auftraggeberin bei Vorliegen definierter Indikationen der Fachbereiche Orthopädie, Onkologie, Kardiologie und Intensivmedizin und zum anderen die Koordination des gesamten Prozesses um die Zweitmeinungserstellung. Der Auftragnehmer stellt ein Onlineportal zur Verfügung, über das sich Versicherte der Auftraggeberin mittels einer unterzeichneten Einwilligungserklärung inklusive Patienteninformation und einem ausgefülltem Fragebogen jederzeit (24/7) für die Erstellung einer Zweitmeinung anmelden können.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat zweimal die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin hat zweimal die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Die Gesamtvertragslaufzeit kann somit maximal 4 Jahre ab Vertragsbeginn betragen, mithin bis zum 31.8.2023.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption, s. II 2.7)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Des Weiteren ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Angebotsfrist) (Kopie)beizufügen. Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung und den Auszug dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der entsprechende Auszug ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so müssen der Auszug und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“– Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
– Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der 3 Geschäftsjahre 2016, 2017,2018, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz"),
– Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden- und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
– dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
– dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) beizufügen, der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Leistungszeitraum, eine kurze Beschreibung/Erläuterung des Auftragsgegenstandes und der Gesamtauftragswert (netto) anzugeben sind. Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
Es sind mindestens 2 Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben:
– der Referenzauftrag muss die Erbringung der ärztlichen Zweitmeinung nach § 27b Abs. 6 SGB V für mindestens einen der Fachbereiche Orthopädie, Onkologie, Intensivmedizin oder Kardiologie beinhalten und
– der Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ausgeführt worden sein.
Aus den Ausführungen des Bieters muss die Einhaltung der Mindestanforderungen ersichtlich sein. Referenzen denselben Fachbereich betreffend sind zulässig, sofern es sich um unterschiedliche Auftraggeber handelt.
Dem Angebot ist darüber hinaus eine kurze Unternehmensdarstellung (maximal fünf A4-Seiten) beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des Bieters (Organigramm) sowie die Erfahrungen des Bieters im Aufgabengebiet und das zur Verfügung stehende Personal dargestellt werden. Sollte die eingereichte Unternehmensdarstellung mehr als fünf Seiten umfassen, werden nur die ersten fünf Seiten in die Wertung einbezogen. Die darüber hinausgehenden Seiten bleiben unberücksichtigt.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung sowie die Unternehmensdarstellung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehende Erklärung und die Unternehmensdarstellung ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die o. g. Unterlagen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen diese Unterlagen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-12
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.”
“– Verfahrenssprache ist deutsch,
– es gilt deutsches Recht,
– Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen...”
– Verfahrenssprache ist deutsch,
– es gilt deutsches Recht,
– Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
—– mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
– Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
– Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60),
– ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer/Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung"),
– ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept,
– Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“,
– Formblatt "Auflistung der bestehenden Unterauftragnehmerverhältnisse",
– Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“,
– Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" und.
Mit dem Angebot hat der Bieter ferner einzureichen:
– Eigenerklärung Zeitraum Gutachtenerstellung (42) – es sind Angaben zu machen, innerhalb welches Zeitraumes die Erstellung und Versendung der Gutachten erfolgt,
– ein Qualitätskonzept einzureichen. Es sind Angaben zu machen zur:
1) Gesamtprozessdarstellung;
2) Fristeinhaltung bei Personalengpässen und hohem Auftragsaufkommen;
3) Nachbefragung;
4) Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Dokument „Anforderungen an das Qualitätskonzept (43)“ verwiesen:
– der Bieter hat mit dem Angebot je 3 bereits erstellte, aus der zurückliegenden realen Tätigkeit resultierende, Gutachten zu den Fachbereichen Orthopädie, Onkologie, Intensivmedizin und Kardiologie zur Verfügung. Die Gutachten sind in anonymisierter Form in Kopie bereitzustellen.
– schließlich ist mit dem Angebot ein Testzugang für das Onlineportal in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Über diesen muss das Onlineportal sowohl aus Sicht der Versicherten als auch aus Sicht der Auftraggeberin vollständig einzusehen und zu bearbeiten sein. Die Bereitstellung des Testzugangs erfolgt durch Generierung eines Zugangs zum Onlineportal unter gleichzeitiger Zur-Verfügung-Stellung der erforderlichen Zugangsdaten. Der Bieter hat in jedem Fall sicherzustellen, dass die ausschreibende Stelle ab Ablauf der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist uneingeschränkten Zugriff auf das Onlineportal als Bestandteil des Angebotes hat und diesen mit den bei ihr vorhandenen üblichen technischen Gegebenheiten einsehen und bewerten kann.
Das Onlineportal muss dem während der Leistungsphase einzusetzenden Onlineportal vollständig entsprechen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
–– eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
–– zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
–– unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 092-222660 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Preis (Gewichtung): 45
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 092-222660
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Zweitmeinungsverfahren (07/GG/2019)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht; § 63 Absatz 1 Nr. 1 VgV. Das Verfahren wird aufgehoben.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 126-309040 (2019-07-02)