Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung/Auftragsdurchführung welche als Anlage den Vergabeunterlagungen beigefügt sind:
— mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2015 – heute,
— Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen.
(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bieter, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden)
—— Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und /oder 03 zum LTTG).
Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot einen dementsprechenden Nachweis ein.
Hinweis Tariftreue:
Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 1.12.2010 wird folgendes vereinbart.
a) Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet;
b) Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10 % der Auftragsumme. Ist die verwirkte Vertragstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden;
c) Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu;
d) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoßgegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Hochschule Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.