Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die:
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a) Referenzliste (25 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.1.2014, Referenz muss bis 31.12.2019 abgeschlossen sein) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m BGF), Kostenentwicklung, geplante Anlagen, unterteilt in Anlagen der Kostengruppe 410, 420 und 430, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Adresse, Telefonnumer, E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis. Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
b) Eingehende Darstellung (35 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2014) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste auf maximal 6 Seiten DIN A4 mit Abbildungen und/ oder Plänen sowie Angaben zu: Ausführungszeit, Baukosten, Kostenkennwerten.
Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien: Energetische Sanierungen, Grundsanierungen von Sporthallen oder Schulgebäuden (Mindestgröße 1 000 m BGF oder Versammlungsstätte), erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen) mindestens Leistungsphasen 2-8.
Nebenkriterien: Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Umbau in der Peripherie des laufenden Betriebs, Planung von Deckenstrahlheizungen oder Schwingbodenheizungen, Planung von zentralen Lüftungsanlagen mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion und WRG, Planung von regenerativen Energien.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten / Termine in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (10 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung (mehr als 10 Jahre: 5 Punkte) und der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen (Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen); maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d) Technische Ausrüstung (10 %):
Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr verfügten.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze, CAD-/BIM-Arbeitsplätze, Arbeitsplätze mit HLS-Berechnungssoftware in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e) Qualitätssicherung (20 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung, Zertifikat Raumluft-Hygieneschulung Kategorie A nach VDI 6022, Zertifikat Trinkwasser-Hygieneschulung Kategorie A nach VDI/DVGW 6023) in Unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder als QZ „Planer am Bau“ führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.