Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“004617.000_20_Erstellung eines BI-Tools inklusive Konzeption und Aufbau eines Data-Warehouse
004617.000”
Produkte/Dienstleistungen: Business-Intelligence-Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung: Erstellung eines BI-Tools inklusive Konzeption und Aufbau eines Data-Warehouse.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerische Versorgungskammer
Arabellastraße 33
81925 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bayerische Versorgungskammer sucht eine integrierte Business-Intelligence-(BI-) und Planungslösung zur Abdeckung aller existierenden Anforderungen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bayerische Versorgungskammer sucht eine integrierte Business-Intelligence-(BI-) und Planungslösung zur Abdeckung aller existierenden Anforderungen im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens mit einer integrierten wertenden Teststellung. Die Lösung soll Funktionen für Dashboarding, formatiertes Standard-Berichtswesen, fachanwenderfreundliches Ad-hoc-Berichtswesen, Analyse und Planung bieten. Alle Funktionen müssen in einem integrierten Softwarewerkzeug unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Funktionen für fortgeschrittene Analysen verfügbar sein.
Die Fachanwender der BVK verlangen flexible Softwarewerkzeuge mit optisch ansprechenden Benutzeroberflächen, die eine hohe Fachanwenderfreundlichkeit sowie Funktionalität bieten. Fachanwender sollen unabhängig von der Bereitstellung von Ergebnissen durch zentrale Instanzen das Softwarewerkzeug nutzen können (Self-Service). Einerseits benötigen Fachanwender Unterstützung in der Entwicklung individueller Berichte, Analysen und Planungsanwendungen durch ein Softwarewerkzeug. Andererseits verlangen Fachanwender Lösungen für Dashboarding und Ad-hoc-Auswertungen, die bei einfacher Bedienung gleichzeitig eine hohe Funktionalität bieten.
Aufgrund der Menge und der Heterogenität der Vorsysteme muss ein vorgeschaltetes Data Warehouse (DWH) konzipiert und aufgebaut werden, was ebenso neben der BI-Lösung vom Auftragnehmer zu realisieren ist. An das DWH sind die definierten Vorsystemen mittels eines ETL-Prozesses (Extract, Transform, Load) und die integrierte BI- und Planungslösung anzubinden.
Es wird erwartet, dass die Projektmitarbeiter der BVK durch einen Coaching-Ansatz sukzessive in die Lage versetzt werden, Veränderungen am Datenmodell vorzunehmen, Berichte selbst aufzubauen und weiterzuentwickeln. Schulungen durch den Anbieter unterstützen den Lernfortschritt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die vereinbarte Leistung „Systemservice“ kann verlängert werden. Über die anzubietenden 48 Monate Softwarewartung hinaus soll die Möglichkeit einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die vereinbarte Leistung „Systemservice“ kann verlängert werden. Über die anzubietenden 48 Monate Softwarewartung hinaus soll die Möglichkeit einer Verlängerungsoption ab dem 49. Monat bestehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Der Auftraggeber fordert für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung eine entsprechende Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers bzw. Steuerberaters vorzulegen.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Zum Nachweis ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, aus der hervorgeht, dass eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Haftpflichtdeckungssummen besteht oder dass der Versicherer dazu bereit ist, die Haftpflichtdeckungssummen im Auftragsfall entsprechend anzupassen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
“Der geforderte Mindestjahresumsatz im BI-Bereich in den Jahren 2017 bis 2019 muss jeweils > 7,5 Mio. EUR betragen.
Geforderter...”
Der geforderte Mindestjahresumsatz im BI-Bereich in den Jahren 2017 bis 2019 muss jeweils > 7,5 Mio. EUR betragen.
Geforderter Mindestversicherungsumfang:
Der Auftraggeber fordert eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 500 000 EUR pro Vertrag,
Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag,
Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auf-tragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Erklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Auftragsfall eingesetzt werden sollen sowie Benennung deren Qualifikation.
Erklärung zur Berufserfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter bei Projekten mit vergleichbaren Leistungen
Beschreibung von Nachqualifizierungsverfahren von neuen Mitarbeitern im Falle des Austauschs von maßgeblichen Projektmitarbeitern
Beschreibung der bei vergleichbaren Leistungen eingesetzten Geräte und der technischen Ausrüstung
Benennung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Erklärung zum verwendeten und im Auftragsfall eingesetzten Qualitätsmanagementsystem vor.
Erklärung zum Lieferkettenmanagement und zum Lieferkettenüberwachungssystem des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.
Erklärung zum geplanten Umfang und zur Art der Unterauftragsvergabe im Auftragsfall.
Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Nachforderung entsprechender Nachweise vor.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung sind mindestens 5 vergleichbare Projekte nachzuweisen. Im Bereich Planung, Cockpit/Dashboard und Standard-Berichtswesen sind 3...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung sind mindestens 5 vergleichbare Projekte nachzuweisen. Im Bereich Planung, Cockpit/Dashboard und Standard-Berichtswesen sind 3 vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Die Anzahl Mitarbeiter im BI-Bereich war in den Jahren 2017-2019 jeweils > 25 Mitarbeiter.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-24
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Kontaktstelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Öffnung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach...”
Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.
Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDZ8J
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerische Versorgungskammer
Postanschrift: Arabellastraße 33
Postort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 899235-8022📞
E-Mail: iteinkauf@versorgungskammer.de📧
Fax: +49 899235-8995 📠
URL: www.versorgungskammer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 167-402829 (2020-08-24)
Ergänzende Angaben (2020-09-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 167-402829
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-01 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-09-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-01 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist bis 1.10.2020 — 12.00 Uhr.
Quelle: OJS 2020/S 182-438103 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“004 617.000_Bekanntm._Erstellung eines BI-Tools inklusive Konzeption und Aufbau eines Data-Warehouse
004 617.000”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 167-402829
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 001 642.038
Titel: Anpassung Ivanti-Lizenzierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: perinova IT-Management GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Straße 4/4
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74074
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KDP44
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80538
Fax: +49 89-2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 017-038575 (2021-01-21)