Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1) Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin/der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin/vom Bieter beabsichtigt)
2) Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners/einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Bauzeit (Bitte beachten Sie die unter dem nachfolgenden Punkt „Möglicherweise geforderten Mindeststandards" genannten weitere Anforderungen an die Hauptansprechpartner.);
3) Nachweise und Zertifikate zu den angebotenen Umkleidebänken und Garderobenanlagen:
a) Nachweis der TÜV-Prüfung der Anlagen;
b) Nachweis des GS-Zeichens für geprüfte Sicherheit der Anlagen;
c) Nachweis der Konformität mit den Richtlinien der GUV _ SR 2001 nach DIN 7917 der Anlagen;
d) Nachweis der Verwendung von Hölzern für die Anlagen aus nachhaltigem Anbau mittels Zertifizierung nach FSC und PEFC;
4) Ausführliche Prospektunterlagen und Farbkarten zu den angebotenen Umkleide-bänken und Garderobenanlagen.
5) Nachweise und Zertifikate zu den angebotenen Tribünenbankauflagen:
a) Nachweis der TÜV-Prüfung der Auflagen;
b) Nachweis des GS-Zeichens für geprüfte Sicherheit der Auflagen;
c) Nachweis der Konformität mit den Richtlinien der GUV _ SR 2001 nach DIN 7917 der Auflagen;
d) Nachweis der Verwendung von Hölzern für die Auflagen aus nachhaltigem Anbau mittels Zertifizierung nach FSC und PEFC.
6) Ausführliche Prospektunterlagen und Farbkarten zu den angebotenen Tribünenbankauflagen:
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Referenzliste: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in Größe und Ausführungsqualität vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Ausführungsqualität nachzuweisen. (Bitte beachten Sie die unter dem nachfolgenden Punkt „Möglicherweise geforderten Mindeststandards" genannten weitere Anforderungen an die Referenzdarstellung.);
2) Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners/einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Bauzeit (Bitte beachten Sie die unter dem nachfolgenden Punkt „Möglicherweise geforderten Mindeststandards" genannten weitere Anforderungen an die Hauptansprechpartner.);
3) Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter/von der Bieterin beabsichtigt).