02800-871/20 Miete Hochleistungsdruckmaschinen

IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT

Miete von Hochleistungsdruckmschinen mit zugehöriger Software und Arbeitsplätzen.
02800-871/20.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-14 Auftragsbekanntmachung
2020-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: 02800-871/20
Kurze Beschreibung:
Miete von Hochleistungsdruckmschinen mit zugehöriger Software und Arbeitsplätzen. 02800-871/20.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drucker und Plotter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT
Postanschrift: Humboldtstraße 33
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: mattis.tafel@it.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRY7W5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRY7W5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 075-177857
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY7W5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Miete von Hochleistungsdruckmschinen mit zugehöriger Software und Arbeitsplätzen.
02800-871/20.
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 Hochleistungsdruckmaschinen für Hannover
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Miete von 2 Hochleistungsdruckmaschinen mit Software und Arbeitsplätzen für den Standort Hannover.
Dauer: 60 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2 Hochleistungsdruckmaschinen für Oldenburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
2 Hochleistungsdruckmaschinen mit Software und einem Arbeitsplatz für den Standort Oldenburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Waterloostr. 5
30169 Hannover
Am Festungsgraben 1
26135 Oldenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle zur Leistungserfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber be-herrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
Das Unternehmen hat die Räumlichkeiten des Landesamtes für Steuern Niedersachsen besichtigt und sich einen Eindruck von den Platzkapazitäten des Standorts Hannover verschafft (Vor-Ort-Besichtigung des Standorts Hannover). Der entsprechende Nachweis A5_Nachweis_Ortsbesichtigung_V1 dem Angebot unter Dokumente des Unternehmens beizufügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRY7W5/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitaliesierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 075-177857 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 600003.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 — Zentrale Vergabestelle IT

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-316126
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 075-177857
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYP8B

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-04 📅
Name: Ricoh Deutschland GmbH
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 600003.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen — GWB).
Mehr anzeigen
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2020/S 129-316126 (2020-07-03)