Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 02801 – 848/19; Knime-Server Landeslizenz
02801 - 848/19
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer KNIME-Server Landeslizenz mit Verlängerungsoption und Erweiterungsoptionen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeskriminalamt Niedersachsen
30161 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand er Beschaffung:
Landeslizenz Knime:
— für 55 Benutzer,
— mit 65 CPU-Kernen,
— Unbegrenzte Anzahl Nutzer im Webportal.
Optional abrufbare...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand er Beschaffung:
Landeslizenz Knime:
— für 55 Benutzer,
— mit 65 CPU-Kernen,
— Unbegrenzte Anzahl Nutzer im Webportal.
Optional abrufbare Leistungen:
— Verlängerung der festgelegten Laufzeit um weitere 12 Monate (zweimalig möglich),
— Erweiterung der Benutzer in 5er Schritten (mehrfache Erweiterung möglich),
— Erweiterung der CPU-Kerne in 5er Schritten (mehrfache Erweiterung möglich).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-17
11:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYG3T
Körper überprüfen
Name:
“Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitaliesierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 012-023409 (2020-01-16)