Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 77 500 Lizenzen für Trendmicro Deep Discovery Email Inspector inklusive 12 Monate Pflege für die Lizenzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 02801-917/20 SpamfilterLandesverwaltung
02801-917/20
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 77 500 Lizenzen für Trendmicro Deep Discovery Email Inspector inklusive 12 Monate Pflege für die Lizenzen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IT.Niedersachsen
Göttinger Chaussee 259
30459 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 77 500 Lizenzen für Trendmicro Deep Discovery Email Inspector inklusive 12 Monate Pflege für die Lizenzen.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe der Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Angebotsfrist wird in dieser Vergabe auf 26 Tage verkürzt.
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann in einem Offenen Verfahren die Angebotsfrist verkürzt werden,...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Angebotsfrist wird in dieser Vergabe auf 26 Tage verkürzt.
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann in einem Offenen Verfahren die Angebotsfrist verkürzt werden, sollte eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegen. Dabei darf die Angebotsfrist nicht weniger als 15 Tage betragen.
Der Vertrag zur bestehenden Spamfilterlösung des Landes Niedersachsen endet am 31.12.2020. Kurzfristig wurde seitens des Herstellers mitgeteilt, dass die bestehende Lösung Anfang 2021 vollständig vom Markt genommen wird.
Um die Informationssicherheit sowie die Arbeitsfähigkeit der niedersächsischen Landesverwaltung zu gewährleisten ist ein Spamfilter jedoch unabdingbar.
Mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens wurde unverzüglich begonnen, aber um einen Zuschlag vor Weihnachten zu ermöglichen, der den Bietern ausreichend Zeit zur Lieferung der Lizenzen gewähren soll, ist es hier erforderlich, die Angebotsfrist um 4 Tage zu verkürzen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-19
11:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYWF8
Körper überprüfen
Name:
“Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitaliesierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 210-512318 (2020-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 488 250 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 77 500 Lizenzen für Trendmicro Deep Discovery E-mail Inspector inklusive 12 Monate Pflege für die Lizenzen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 210-512318
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02801-917/20
Titel: Spamfilter Landesverwaltung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 476071.43 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 488 250 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY1PY
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 250-624110 (2020-12-18)