Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“055-20-00616 – GFM – Generalfeldmarschall Rommel Kaserne Augustdorf, Technische Bereiche Abriss Gebäude 312: Abbrucharbeiten und...”
Titel
055-20-00616 – GFM – Generalfeldmarschall Rommel Kaserne Augustdorf, Technische Bereiche Abriss Gebäude 312: Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
055-20-00616 - Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“GFM – Generalfeldmarschall Rommel Kaserne Augustdorf, Technische Bereiche Abriss Gebäude 312.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Ort der Leistung: Detmold🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GFM – Generalfeldmarschall Rommel Kaserne Augustdorf
32832 Augustdorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung:
Rückbau KFZ-Halle mit Kranbahn und ein davorliegender Büro-/Techniktrakt mit einem Volumen von ca. 5 557,00 m.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung:
Rückbau KFZ-Halle mit Kranbahn und ein davorliegender Büro-/Techniktrakt mit einem Volumen von ca. 5 557,00 m.
Die Gebäudehülle wurde in Stahlbetonrippenbauweise mit einer Höhe von bis zu 7,55 m ab OKFF erstellt.
Auf den Längsseiten der Halle befinden sich mehrere Stahltore mit den ca. Maßen 4,00 x 4,40 m.
Oberhalb der Tore sind große Fensterbänder über die komplette Längsseite eingebracht.
Die Giebelseiten der Hallen bestehen aus einem ca. 30 cm starken Kalksandstein und die Innenwände aus Kalksandstein mit einer Dicke von ca. 24,0 cm.Die Hallensohle besteht aus einer ca. 50,0 cm starken Sohlplatte, in der Wartungsgruben eingelassen worden sind, im Bürobereich beträgt die Sohlplattenstärke ca. 20 cm.Die Decken der Wartungshallen bestehen aus Leichtbeton / Bimsstein / Ytong mit einer oder mehreren Abdichtungsschichten. Der Zwischentrakt besteht aus einer Stahlbetondecke mit Dämmung und Abdichtungsebene.
Die einzelnen Hallen sind schadstoffbelastet, siehe Schadstoffgutachten der Fa. Eurofins Umwelt Nord GmbH vom 28.08.19. Dieses ist zwingend zu beachten.
Der Abbruch hat in 3 Schritten zu erfolgen:
1. Schadstoffsanierung als Vorabmaßnahme laut Schadstoffgutachten, vorhandene Schadstoffe: PCB, Asbest, PAK und MKW,
2. Entkernung TGA,
3. Totalabbruch Gebäude.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Datum des Endes: 2020-11-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: A
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-10
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-10
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Ohne Bieterbeteiligung
“Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter:...”
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis – Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYH2W