Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1.Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2016 — 2018) Beschäftigten in der geforderten Fachdisziplin (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
— bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte 60 Pkt,
— ab 4 Vollzeitbeschäftigte 80 Pkt.
Fachliche Eignung Bewerber
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Planungsbegleitende Vermessung im Gebäude
1. Vermessung
— Planungsbegleitende Vermessung 60 Pkt,
— Planungsbegleitende Vermessung im Gebäude 100 Pkt.
2. Gebäudegröße Bruttogrundfläche (BGF)
— unter 7 500 m BGF 30 Pkt,
— über 7 500 m BGF 60 Pkt.
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
— Leistungsphase 1: 5 Pkt,
— Leistungsphase 2: 20 Pkt,
— Leistungsphase 3: 65 Pkt,
— Leistungsphase 4: 10 Pkt.
4. Erstellung der Vermessung
— ab 5 Jahre und älter (bis 31.12.2013) 10 Pkt,
— 3 bis 5 Jahre (1.1.2014 – 31.12.2015) 20 Pkt,
— bis 3 Jahre und jünger (ab 1.1.2016) 30 Pkt.
5. Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts nach Fertigstellung des Leistungsbilds
— liegt nicht vor 0 Pkt,
— liegt vor und ist der Bewerbung beigelegt 30 Pkt.
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen/geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Auswahl der Teilnehmer
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.