Beschreibung der Beschaffung
Der von NPorts betriebene Seehafen Emden ist ein moderner multifunktionaler Nordseehafen und liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Der Südkai ist eine öffentliche, multifunktionale Kaianlage im südlichen Bereich des Neuen Binnenhafens in Emden.
Die Wassertiefe am Südkai beträgt bis zu maximal 11,90 m. NPorts übernimmt keinerlei Haftung und Garantie für die zuvor angegebene Wassertiefe. Der Seehafen Emden wird durch die Bundesstraßen 210 und die BAB A 31 (6,2 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
NPorts übersendet als Anlage 1 eine kurze Infobroschüre für den Hafen Emden, welcher die wesentlichen Eigenschaften des Hafens (Anbindung, Hafenbahn, Kaianlage und vorhandene Umschlagbetriebe) entnommen werden können.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung"). In diesem Zusammenhang wird dem Nutzer die Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung in der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum Umschlag von genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin enthaltenen Auflagen erlaubt. Der Umschlag wird durch private Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von NPorts entgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst durch-geführt.
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden. Gleichzeitig mit der Konzession soll der Konzessionär im Rahmen eines Kaufvertrages das Eigentum an dem sich auf dem Südkai befindlichen Hafenmobilkran erwerben, der derzeit im Eigentum von NPorts steht.
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein „dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt werden.
Der von der Konzession zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassene Gestattungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzession gewährt wird, ergeben sich aus dem mit NPorts zu verhandelnden Konzessionsver-trag.
Der Verkauf des Krans erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten Kaufvertrages. Es wird eine Anlage /Maschine mit Zubehör verkauft. Ein Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von NPorts gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage kann aber ein Teilbetriebsübergang gem. § 613 a BGB bezüglich der im Bereich des Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte von NPorts nicht ausgeschlossen werden. Der Konzessionär muss daher gegebenenfalls auch Personal von NPorts übernehmen, sofern diese Beschäftigten von den ihnen ggf. zustehenden gesetzlichen Pflichten Gebrauch machen. NPorts wird jedoch versuchen, die Beschäftigten zu überzeugen, bei NPorts zu verbleiben. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613 a BGB werden die Parteien einen entsprechenden Annex zum Konzessionsvertrag verhandeln.
Die von der Konzession betroffenen Flächen verbleiben im Eigentum von NPorts und werden im Rahmen des Konzessionsvertrages als Gestattungsfläche zur Verfügung gestellt. Von der Gestattungsfläche ausgenommen sind die Kaje, die Hafenbahneinrichtungen und die ausgewiesenen Liegeplätze.
Im Seehafen Emden, auch in unmittelbarer Nähe des Südkais, sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, welche bislang regelmäßigen Umschlag über den Südkai generieren. Es bestehen vertragliche Abreden zur Nutzung des Hafenmobilkrans von NPorts. Es wird klargestellt, dass die diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen zu den Hauptleistungspflichten des Konzessionärs zählt. Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für den Konzessionär, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.