Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: NPorts) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung"). NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden. Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-27.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 07-20 VHV Konzession Südkai
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: NPorts) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung").
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden.
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: NPorts) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung").
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er NPorts unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von NPorts zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. NPorts wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. NPorts und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. NPorts weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von NPorts zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung der NPorts obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an NPorts übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
9. Der Konzessionsvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. NPorts stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahren ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DKNV
1. Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er NPorts unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von NPorts zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. NPorts wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. NPorts und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. NPorts weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von NPorts zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung der NPorts obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an NPorts übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
9. Der Konzessionsvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. NPorts stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahren ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DKNV
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: NPorts) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung").
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung").
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden.
Der von NPorts betriebene Seehafen Emden ist ein moderner multifunktionaler Nordseehafen und liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Der Südkai ist eine öffentliche, multifunktionale Kaianlage im südlichen Bereich des Neuen Binnenhafens in Emden.
Der von NPorts betriebene Seehafen Emden ist ein moderner multifunktionaler Nordseehafen und liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Der Südkai ist eine öffentliche, multifunktionale Kaianlage im südlichen Bereich des Neuen Binnenhafens in Emden.
Die Wassertiefe am Südkai beträgt bis zu maximal 11,90 m. NPorts übernimmt keinerlei Haftung und Garantie für die zuvor angegebene Wassertiefe. Der Seehafen Emden wird durch die Bundesstraßen 210 und die BAB A 31 (6,2 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Die Wassertiefe am Südkai beträgt bis zu maximal 11,90 m. NPorts übernimmt keinerlei Haftung und Garantie für die zuvor angegebene Wassertiefe. Der Seehafen Emden wird durch die Bundesstraßen 210 und die BAB A 31 (6,2 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
NPorts übersendet als Anlage 1 eine kurze Infobroschüre für den Hafen Emden, welcher die wesentlichen Eigenschaften des Hafens (Anbindung, Hafenbahn, Kaianlage und vorhandene Umschlagbetriebe) entnommen werden können.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung"). In diesem Zusammenhang wird dem Nutzer die Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung in der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum Umschlag von genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin enthaltenen Auflagen erlaubt. Der Umschlag wird durch private Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von NPorts entgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst durch-geführt.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition an („Gestellung"). In diesem Zusammenhang wird dem Nutzer die Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung in der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum Umschlag von genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin enthaltenen Auflagen erlaubt. Der Umschlag wird durch private Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von NPorts entgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst durch-geführt.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden. Gleichzeitig mit der Konzession soll der Konzessionär im Rahmen eines Kaufvertrages das Eigentum an dem sich auf dem Südkai befindlichen Hafenmobilkran erwerben, der derzeit im Eigentum von NPorts steht.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben werden. Gleichzeitig mit der Konzession soll der Konzessionär im Rahmen eines Kaufvertrages das Eigentum an dem sich auf dem Südkai befindlichen Hafenmobilkran erwerben, der derzeit im Eigentum von NPorts steht.
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein „dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt werden.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein „dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt werden.
Der von der Konzession zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassene Gestattungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzession gewährt wird, ergeben sich aus dem mit NPorts zu verhandelnden Konzessionsver-trag.
Der von der Konzession zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassene Gestattungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzession gewährt wird, ergeben sich aus dem mit NPorts zu verhandelnden Konzessionsver-trag.
Der Verkauf des Krans erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten Kaufvertrages. Es wird eine Anlage /Maschine mit Zubehör verkauft. Ein Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von NPorts gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage kann aber ein Teilbetriebsübergang gem. § 613 a BGB bezüglich der im Bereich des Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte von NPorts nicht ausgeschlossen werden. Der Konzessionär muss daher gegebenenfalls auch Personal von NPorts übernehmen, sofern diese Beschäftigten von den ihnen ggf. zustehenden gesetzlichen Pflichten Gebrauch machen. NPorts wird jedoch versuchen, die Beschäftigten zu überzeugen, bei NPorts zu verbleiben. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613 a BGB werden die Parteien einen entsprechenden Annex zum Konzessionsvertrag verhandeln.
Der Verkauf des Krans erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten Kaufvertrages. Es wird eine Anlage /Maschine mit Zubehör verkauft. Ein Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von NPorts gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage kann aber ein Teilbetriebsübergang gem. § 613 a BGB bezüglich der im Bereich des Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte von NPorts nicht ausgeschlossen werden. Der Konzessionär muss daher gegebenenfalls auch Personal von NPorts übernehmen, sofern diese Beschäftigten von den ihnen ggf. zustehenden gesetzlichen Pflichten Gebrauch machen. NPorts wird jedoch versuchen, die Beschäftigten zu überzeugen, bei NPorts zu verbleiben. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613 a BGB werden die Parteien einen entsprechenden Annex zum Konzessionsvertrag verhandeln.
Die von der Konzession betroffenen Flächen verbleiben im Eigentum von NPorts und werden im Rahmen des Konzessionsvertrages als Gestattungsfläche zur Verfügung gestellt. Von der Gestattungsfläche ausgenommen sind die Kaje, die Hafenbahneinrichtungen und die ausgewiesenen Liegeplätze.
Die von der Konzession betroffenen Flächen verbleiben im Eigentum von NPorts und werden im Rahmen des Konzessionsvertrages als Gestattungsfläche zur Verfügung gestellt. Von der Gestattungsfläche ausgenommen sind die Kaje, die Hafenbahneinrichtungen und die ausgewiesenen Liegeplätze.
Im Seehafen Emden, auch in unmittelbarer Nähe des Südkais, sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, welche bislang regelmäßigen Umschlag über den Südkai generieren. Es bestehen vertragliche Abreden zur Nutzung des Hafenmobilkrans von NPorts. Es wird klargestellt, dass die diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen zu den Hauptleistungspflichten des Konzessionärs zählt. Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für den Konzessionär, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
Im Seehafen Emden, auch in unmittelbarer Nähe des Südkais, sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, welche bislang regelmäßigen Umschlag über den Südkai generieren. Es bestehen vertragliche Abreden zur Nutzung des Hafenmobilkrans von NPorts. Es wird klargestellt, dass die diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen zu den Hauptleistungspflichten des Konzessionärs zählt. Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für den Konzessionär, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
Dauer: 360 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Konzession kann ggfs. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Die Laufzeit der Konzession kann ggfs. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Emden 26725 Emden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Jeder Bieter hat u. a. den als Anlage 3 beigefügten Teilnahmeantrag (Formblatt A – Teilnahmeantrag Bieter) ausgefüllt an NPorts elektronisch zu übersenden. Bietergemeinschaften haben stattdessen das als Anlage 4 beigefügte Formblatt B – Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Eingang des Teilnahmeantrages wird NPorts jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien vornehmen.
Jeder Bieter hat u. a. den als Anlage 3 beigefügten Teilnahmeantrag (Formblatt A – Teilnahmeantrag Bieter) ausgefüllt an NPorts elektronisch zu übersenden. Bietergemeinschaften haben stattdessen das als Anlage 4 beigefügte Formblatt B – Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Eingang des Teilnahmeantrages wird NPorts jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien vornehmen.
Unter Verwendung des Formblatt A bzw. des Formblatt B haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben:
a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt A bzw. des Formblatt B einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird NPorts ggf. anfordern.
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird NPorts ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von NPorts zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alter-nativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von NPorts ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von NPorts sind einzureichen:
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. NPorts behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
NPorts weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung des Formblatt A bzw. Formblatt B einzureichen.
NPorts weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung des Formblatt A bzw. Formblatt B einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von NPorts (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von NPorts (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb vergleichbarer Terminals und Umschlaganlagen/Krane durch Einreichung von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Umschlageinrichtungen für Massengut- und Stückgüter in Seehäfen für den Kundenkreis See-schiff, Binnenschiff, Bahn und LKW mit einem jährlichen Umschlagvolumen von mind. 50 000 Tonnen. Es wird klargestellt, dass auch der Betrieb im eigenen Eigentum befindlicher Anlagen als Referenz akzeptiert wird.
1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb vergleichbarer Terminals und Umschlaganlagen/Krane durch Einreichung von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Umschlageinrichtungen für Massengut- und Stückgüter in Seehäfen für den Kundenkreis See-schiff, Binnenschiff, Bahn und LKW mit einem jährlichen Umschlagvolumen von mind. 50 000 Tonnen. Es wird klargestellt, dass auch der Betrieb im eigenen Eigentum befindlicher Anlagen als Referenz akzeptiert wird.
2. Projektbeschreibung (mind. 15 DIN A4-Seiten), die mind. folgende Elemente enthält
— Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt Kerngeschäft;
— nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Ladungsströme;
— Schnittstellen zu Dritten;
— Einbindung des Betriebes in das bestehende Hafenkonzept;
— Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (wasserseitig und bahnseitig);
— Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung.
Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein „dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt werden.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein „dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
NPorts behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. NPorts kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
NPorts behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. NPorts kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume) und
— Aktualität der Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er NPorts unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von NPorts zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von NPorts zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. NPorts wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. NPorts und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
6. NPorts und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. NPorts weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. NPorts weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von NPorts zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung der NPorts obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an NPorts übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von NPorts zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung der NPorts obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an NPorts übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
9. Der Konzessionsvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. NPorts stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahren ändert.
9. Der Konzessionsvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. NPorts stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahren ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DKNV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 146-360334 (2020-07-27)