Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In einem mehrstufigen Verfahren werden 5 Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Gehen mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge zu, werden nur die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunkzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin überprüft, ob sie rechtzeitig eingegangen sind, an den vorgesehenen Stellen unterschrieben wurden, alle verlangten Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) enthalten und die Mindestbedingungen erfüllen. Sodann erfolgt die weitere Auswahl unter den nicht bereits ausgeschlossenen Bewerbern nach folgenden Kriterien (vgl. Anlage 8 der Teilnahmeantragsunterlagen) (im Folgenden bezeichnen Punktangaben die Bewertung der Kriterien, %-Angaben die Gewichtung der Kriterien bei der Bewertung)
1. Kontaktdaten zur Referenz
Referenzbezeichnung oder Projektname. Angabe, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (z. B. „Bewerber“ / „Nachunternehmer“ / „Mietglied einer Bewerbergemeinschaft“). Angabe des Namens des die Referenz einbringenden Unternehmens (bei Einzelbewerbern das Unternehmen selbst). Name und Anschrift des Auftraggebers (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Ansprechpartner beim Auftraggeber (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Telefonnummer und/oder E-Mailadresse des Ansprechpartners (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Ausführungszeitraum; Abschluss der Projektimplementierung in den Jahren 2017, 2018, 2019 oder 2020 (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe).
Netto-Auftragswert der Referenz in TEUR: 8 %; pro 300 TEUR einen Punkt; ≥ 3 Mio. EUR 10 Punkte. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB?: 12 %; nein: 0 Punkte; ja: 10 Punkte.
2. Fachliche Rahmenbedingungen zur Referenz
Das Referenzprojekt wies die Bereitstellung von 2 000 oder mehr Ports/Nebenstellen auf: nein, dann Ausschluss der Referenz. Dieses Referenzprojekt beinhaltete die Implementierung von Ports an 10 oder mehr Standorten: nein, dann Ausschluss der Referenz. Das Referenzprojekt beinhaltete die Lieferung von TK-Systemen: 6 %; nein: 0 Punkte; ja: 10 Punkte. Das Referenzprojekt beinhaltete die schlüsselfertige Projektimplementierung (Feinplanung, Systemkonfiguration, Rollout und Dokumentation) bis zur Gesamtabnahme und Übergabe in den Betrieb: 9 %; nein: 0 Punkte; ja: 10 Punkte. Das Referenzprojekt beinhaltete einen Managed Service Vertrag über mindestens 3 Jahre Vertragslaufzeit: 6 %; nein: 0 Punkte; ja: 10 Punkte. Das Referenzprojekt beinhaltete die Bereitstellung von Technologien aus dem Bereich Unified Communications, und zwar Lösungen aus dem Bereich UC-Client, Web-Konferenzen, Videoraumkonferenz-Integration oder Integration von mobilen Geräten: 9 %; nein: 0 Punkte; ja: 10 Punkte.
3. Zusammenfassende Beschreibung der Referenz: 50 %
Vergleichbarkeit der Referenz mit den Anforderungen des Vergabevorhabens: Beschreiben Sie das Referenzprojekt mit Bezug auf die folgenden Anforderungen (pro Referenz max. 8 Seiten á DIN-A4):
(1.) Art der implementierten Lösung (max. 2,5 Punkte).
(2.) Umfang der implementierten Lösung (max. 2,5 Punkte).
In den Kriterien der Ziffern (1.) und (2.) werden 0/0,5/1/1,5/2 oder 2,5 Punkte vergeben; die Bewertung erfolgt wie folgt: Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der zu implementierenden Lösung
— vollumfänglich vergleichbar: 2,5 Punkte,
— im hohen Maße vergleichbar: 2 Punkte,
— im befriedigendem Maße vergleichbar: 1,5 Punkte,
— im ausreichendem Maße vergleichbar: 1 Punkt,
— im geringen Maße vergleichbar: 0,5 Punkte,
— nicht vergleichbar: 0 Punkte.
(3.) Komplexität der erbrachten Leistungen (max. 5 Punkte).
Im Kriterium der Ziffer (3.) werden 0/1/2/3/4 oder 5 Punkte vergeben; die Bewertung erfolgt wie folgt: Die Referenz ist im Kriterium mit der zu implementierenden Lösung
— vollumfänglich vergleichbar: 5 Punkte,
— im hohen Maße vergleichbar: 4 Punkte
— im befriedigendem Maße vergleichbar: 3 Punkte,
— im ausreichendem Maße vergleichbar: 2 Punkte,
— im geringen Maße vergleichbar: 1 Punkt,
— nicht vergleichbar: 0 Punkte.