1 batterie-elektrisches u.m. zusätzlicher Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenes Abfallsammelfahrzeug als Neufahrzeug mit Pressmüllaufbau und Automatikschüttung
Lieferung von einem batterie-elektrischen und mit zusätzlicher Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenem Abfallsammelfahrzeug als Neufahrzeug mit normalem Radstand mit Pressmüllaufbau und Automatikschüttung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Referenznummer: 100.31-5101
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einem batterie-elektrischen und mit zusätzlicher Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenem Abfallsammelfahrzeug als Neufahrzeug...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von einem batterie-elektrischen und mit zusätzlicher Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenem Abfallsammelfahrzeug als Neufahrzeug mit normalem Radstand mit Pressmüllaufbau und Automatikschüttung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt....”
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
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Quelle: OJS 2020/S 143-351445 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-5101 EX
Gesamtwert des Auftrags: 846 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge