Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1/IUDIII2BN/GB164_Spültechnik(Los 1), Nassmüllanlage (Los2) Kasino Nord
6001859476-BMVg ID”
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Kücheneinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: 1/IUDIII2BN/GB164_Spültechnik(Los 1), Nassmüllanlage (Los2) Kasino Nord.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spühltechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Kücheneinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gastronomiebedarf📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 150
53123 Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Installation Spühltechnik. Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Ausführungstermin kann sich nach Baufortschritt ändern.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nassmüllanlage
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Installation Nassmüllanlage. Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.” Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 12 Monate zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 12 Monate zum Zeit-punkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Unterzeichnete Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-26
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-26
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2020/S 041-096422 (2020-02-25)