1 Stück Kettenbagger mit Monoblockausleger (Einsatzgewicht ca. 48 t)

Wismut GmbH

1 Stück Kettenbagger mit Monoblockausleger (Einsatzgewicht ca. 48 t).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-02 Auftragsbekanntmachung
2021-02-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Referenznummer: 1212995-U41
Kurze Beschreibung: 1 Stück Kettenbagger mit Monoblockausleger (Einsatzgewicht ca. 48 t).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Greiz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de 🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 3718120-431 📞
Fax: +49 3718120-430 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E42644549 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E42644549 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-07 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 195-471019
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Die Abnahme der Baumaschine erfolgt durch den Auftraggeber erst im Jahr 2021. Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist durch den Bieter ein verbindlicher Liefertermin anzugeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Abnahme der Baumaschine erfolgt durch den Auftraggeber erst im Jahr 2021.
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist durch den Bieter ein verbindlicher Liefertermin anzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07580 Ronneburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärungen zu allgemeinen Angaben des Bieters (Formular gemäß Vergabeunterlagen);
— Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Geimeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens, in dem Sie ansässig sind — Einreichung vor Vertragsabschluss.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E42644549 🌏
Kontaktperson: Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E42644549 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.subreport.de/E42644549 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 195-471019 (2020-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 284 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: D-09117

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 026-063941
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 195-471019
ABl. S-Ausgabe: 26

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Name: Swecon Baumaschinen GmbH
Postort: Seelingstädt
Land: Deutschland 🇩🇪
Greiz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 284 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 026-063941 (2021-02-03)