Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI 2013 zur Umgestaltung der Kaiserstraße in Landstuhl, die erforderlich sind, um die Maßnahme zu planen und zu errichten.
Die Stadt Landstuhl plant im Rahmen der übergeordneten Maßnahme „Stadtumbau Landstuhl“ die Umgestaltung der Kaiserstraße, die im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Stadt“, ehemals „Stadtumbau“ des Landes Rheinland-Pfalz umgesetzt wird und somit den entsprechenden Förderrichtlinien unterliegt.
Die Umgestaltung der Kaiserstraße, insbesondere zwischen Hauptstraße bis zum Anschluss an die Saarbrücker Straße, bildet einen wichtigen Maßnahmenbaustein für die zukünftige Entwicklung der Landstuhler Innenstadt. Die Oberfläche der Kaiserstraße ist in einem schlechten baulichen Zustand. Zusätzlich weist der Bereich kaum Gestalt- und Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Besucher der Innenstadt auf. Vielmehr ist die Straße relativ breit und überwiegend verkehrstechnisch geprägt. Im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme sollen deshalb durch die Um- und Neugestaltung der Kaiserstraße die Aufenthaltsqualität verbessert, Gefahrenstellen für Fußgänger reduziert und die Fußgängerfunktion stärker betont werden. Bei der Entwicklung eines Konzeptes für die Kaiserstraße sollen auch die Einmündungsbereiche in die Austraße, in die Von-Richthofen-Straße, in die Fabrikstraße, in die Wiesenstraße und in die Eisenbahnstraße integriert werden. Als Grundlage für eine Umsetzung in zwei Bauabschnitten soll ein ganzheitliches Planungskonzept für den Umbau und die Neugestaltung der Kaiserstraße entwickelt werden. Im Zusammenhang mit Umgestaltung und Ausbau der Kaiserstraße sind auch ca. 650 m Schmutzwasserkanal sowie ca. 140 m Regenwasserkanal inklusive der zugehörigen Anschlussleitungen in offener Bauweise neu zu verlegen. Außerdem sollen jeweils ca. 750 m Gasleitungen und Wasserleitungen erneuert werden. Kanal- und Leitungsmaßnahmen werden durch die Werke der Verbandsgemeinde Landstuhl in separaten Verfahren geplant und ausgeführt. Die Schnittstellen zu diesen Projekten sind inhaltlich, bauablauftechnisch und terminlich bei den hier ausgeschriebenen Planungs- und Überwachungsleistungen zu berücksichtigen und zu integrieren.
Die Planung ist außerdem mit dem Fördermittelgeber und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD Rheinland-Pfalz abzustimmen.
Bei Ausbau und Umgestaltung der Kaiserstraße sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
— Funktionale und gestalterische Attraktivierung,
— Barrierefreie Gestaltung,
— Reduzierung der verkehrstechnischen Prägung, stärkere Betonung der Fußgängerfunktion,
— Errichtung einer Kreisverkehrsanlage am Knotenpunkt Kaiserstraße/Ludwigstraße,
— Reduzierung von Konfliktpotenzialen z. B. durch Mischungsprinzip/Mischverkehrsflächen und Ausweitung der Gehwegbereiche mit verbesserter Aufenthaltsqualität,
— Verkehrsberuhigung durch gestalterische Maßnahmen,
— Ausbildung von Kommunikationsbereichen im innerstädtischen Zusammenhang,
— Tangierende Elemente zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität: Integration von ansprechendem Stadtmobiliar, Schaffung von Sitzmöglichkeiten und ggf. Spielmöglichkeiten für Kinder, atmosphärische Beleuchtung/ Lichtsystem.
Im Vorfeld wurde für ein Gesamtsanierungsgebiet ein Verkehrskonzept entwickelt, welches Grundlage für die weiteren Planungen sein soll. Die abschließende Entscheidung für oder gegen das Verkehrskonzept und die mögliche Einbahnstraßenregelung durch den Stadtrat steht noch aus.
Die Ergebnisse der „Begleitenden Verkehrsuntersuchung – Sanierung Zentrum“ und eine ergänzende Stellungnahme sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Einzelheiten zum Planungsbereich können der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Infobroschüre entnommen werden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 (Grundleistungen und Besondere Leistungen),
— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, und 9 (Grundleistungen und Besondere Leistungen).
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen können der entsprechenden Anlage zum Vertragsentwurf und dem Formular „Honorarangebot“ entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Im Falle einer Beauftragung der Leistungsstufe 2 wird zwischen Abschluss der Leistungsstufe 1 und Bearbeitungsbeginn der Leistungsstufe 2 ein Zeitraum von ca. 3 Monaten zur Einreichung und Bewilligung des Förderantrags liegen.
Bearbeitungszeiten:
Der Bearbeitungszeitraum für die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 beträgt ca. 5 Monate ab Auftragserteilung.
Der Bearbeitungszeitraum für die Leistungsphasen 5 und 6 beträgt ca. 4 Monate.
Für Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen, Prüfung der Angebote bis zur Auftragsvergabe ist ein Zeitraum von ca. 3 bis 4 Monaten vorgesehen.
Für die Bauausführung in 2 Bauabschnitten sind folgende Zeiträume vorgesehen:
— Bauabschnitt 1: ca. 14 Monate,
— Bauabschnitt 2: ca. 6 Monate.
Anforderungen an Planung und Planungsprozess sind der Infobroschüre zu entnehmen.