Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung Leistungsbereich:
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung beinhaltet Rohbauarbeiten der Hauptmaßnahme (BT1 und BT2) am Gebäude 101. Die Leistungserbringung erfolgt nacheinander in 2 Bauphasen entsprechend den 2 Bauabschnitten (1. BA, 2. BA).
Der 1.BA umfasst die Sanierung des Hochhauses, des Hörsaals 1, der Technikzentralen im UG inkl. Der Hausanschlüsse unter dem Hochhaus, der Hauptversorgungseinrichtungen, der Leitungen im Rohrgraben, sowie die Errichtung einer Kältemaschine auf dem Vorplatz neben dem Gebäude 110 (Modulbau, Grün).
Der 2.BA umfasst die Sanierung der Wandelgänge im Bauteil 2 (Flachbau), der Hörsäle 23-24-25, der Bibliotheken/Seminarräumen 1-3, der Sanitärbereiche, der Büros der Verwaltung, die Sanierung der Technikräume im UG (Flachbau) und der Leitungen im Stiefelgang bzw Rohrgraben.
Die UzK beabsichtigt jeweils den nicht im Bau befindlichen Bauabschnitt während der Baumaßnahme zu nutzen.
Die Arbeiten im 1.BA erstrecken sich über eine voraussichtliche Bauzeit von ca. 100 Wochen.
Die Arbeiten im 2.BA erstrecken sich über einen Zeitraum von ca. 75 Wochen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für 2023 geplant. Die genauen Vertragstermine werden in den Aussschreibungsunterlagen fixiert. Zum Zeitpunkt der Ausführung ist davon auszugehen, dass sich weitere Gewerke auf der Baustelle befinden. Zu Beginn der Baumaßnahme werden die Fassaden bauabschnittsweise, bauseitig eingerüstet. Bauseitig wird ebenfalls ein Außenaufzug zur Verfügung gestellt. Das beiliegende Baulogistikhandbuch ist Vertragsgegenstand und bindend zu beachten.
Die Leistungen der Rohbauarbeiten umfassen im Wesentlichen:
— Baustelleinrichtung mit allen notwendigen Gerätschaften zur ordnungsmäßigen Erbringung der eigenen Leistungen;
— Abbrucharbeiten (teils statisch relevanter Bauteile) mit Entsorgung;
— Erdarbeiten mit Entsorgung, soweit sie nicht durch das Gewerk Tiefbau bauseits errichtet werden;
— Beton- und Stahlbetonarbeiten;
— Mauerarbeiten;
— Schlosserarbeiten.
Bei Ausführung der Arbeiten ist zu beachten, dass das Gebäude unter Demalschutz steht.
Der Außenbereich (Grüngürtel) ist Landschaftsschutzgebiet. Schäden an Natur und Umwelt jeglicher Art sind strafbar. Alle Maßnahmen und Eingriffe bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Aufgrund der erschwerten Anlieferbedingungen und der Anforderungen des Landschaftsschutzes ist die beigefügte Fotodokumentation zu beachten und eine Besichtigung der Örtlichkeit dringend zu empfehlen. Die erschwerte Anlieferung wird nicht gesondert vergütet.
Zusatzanforderung:
Der Gesamtsanierung geht eine Schadstoffsanierung voraus, welche die bekannten Asbest- und KMF-Verbauungen entfernt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen Kleinmengen von alter KMF zu entfernen sind. Hierfür hat der AN entsprechend geschultes Personal und Gerätschaftenvorzuhalten. Arbeiten, die unter die TRGS 521, Expositionskategorie 1 (z. B. Demontage von alter KMF von weniger als 3 qm) fallen, sind selbständig unter Einhaltung dieser TRGS 521 durchzuführen. Dies schließt das Verpacken solcher Kleinmengen in PE-Säcken ein. Für die Entsorgung wird bauseits ein entsprechender Container vorgehalten, so dass die ordnungsgemäße Entsorgung vom Bauherrn durchgeführt wird. Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebots, dass er im Bedarfsfall solche Arbeiten durchführen kann.