Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 11. Bündelausschreibung Erdgas 2021-2023
191303
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Böblingen und Gemeindetag Baden-Württemberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 227 Abnahmestellen mit ca. 29 345 MWh.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahemstellen Kreis Esslingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 166 Abnahmestellen mit ca. 18 775 MWh.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Ludwigsburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 145 Abnahmestellen mit ca. 20 107 MWh.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreise Rems-Murr, Heilbronn, Heidenheim und Ostalb
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Heidenheim🏙️
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 206 Abnahmestellen mit ca. 25 354 MWh.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreise Karlsruhe, Calw, Enzkreis und Freudenstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Rastatt🏙️
Ort der Leistung: Calw🏙️
Ort der Leistung: Enzkreis🏙️
Ort der Leistung: Freudenstadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 166 Abnahmestellen mit ca. 25 080 MWh.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreise Odenwald und Rhein-Neckar
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 77 Abnahmestellen mit ca. 12 067 MWh.
Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg🏙️
Ort der Leistung: Tübingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 146 Abnahmestellen mit ca. 15 061 MWh.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: RLM-Abnahmestellen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 13 Abnahmestellen mit ca. 20 010 MWh.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 353 Abnahmestellen mit ca. 31 689 MWh.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: RLM-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 9 542 MWh.
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen 50 % Bioerdgas
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 18 Abnahmestellen mit ca. 997 MWh.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU — Bekanntmachung;
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen);
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt;
— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt;
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
— Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit Versicherungsbestätigung über den Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung (siehe auch Formblatt Allgemeine Angaben);
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG;
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG;
— Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
— Bei Anträgen (Angeboten) zur Bioerdgaslieferung für die Lose 9 bis 11: Nachweis über die Bioerdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzen Bioerdgas). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-08
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-06-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 091-216624 (2020-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Böblingen
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Esslingen
Titel:
“SLP-Abnahmestellen Kreise Rems-Murr-Kreis, Heilbronn, Heidenheim und Ostalbkreis”
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreise Karlsruhe, Enzkreis und Freudenstadt
Titel: SLP-Abnahmestellen Odenwaldkreis und Rhein-Neckar-Kreis
Titel: 10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen
Titel: 10 % Bioerdgas RLM-Abnahmestellen
Titel: 50 % Bioerdgas
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 091-216624
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Böblingen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Esslingen
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: SLP-Abnahmestellen Kreis Ludwigsburg
“Bei einer Überprüfung der Mengenangaben sowie der Anzahl der ausgeschriebenen Abnahmestellen des zu liefernden Erdgases in der europaweit veröffentlichten...”
Bei einer Überprüfung der Mengenangaben sowie der Anzahl der ausgeschriebenen Abnahmestellen des zu liefernden Erdgases in der europaweit veröffentlichten Auftragsbekanntmachung wurde eine erhebliche Differenz zu den tatsächlich benötigten Mengen festgestellt.
Die zu Beginn des Verfahrens ermittelte Liefermenge und Anzahl an Abnahmestellen sind zu reduzieren, weil tatsächlich eine deutlich geringere Anzahl an Abnahmestellen und Liefermengen Gegenstand der Ausschreibung sind.
Bei der Herausnahme aller von der Korrektur der in der Datenbank betroffenen Abnahmestellen verringert sich bei einer Betrachtung über alle Lose die ursprünglich angenommenen Liefermenge im Durchschnitt um ca. 33 %. Die europaweit veröffentlichte Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU (simap) wies daher eine deutlich zu hohe Leistung aus, als tatsächlich vergeben werden kann. Unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots und der Verpflichtung zur Bildung mittelstandsfreundlicher Lose gemäß § 97 Abs. 4 GWB führt eine in der EU-Bekanntmachung angegebene Liefermenge, die irrtümlicherweise um ca. 50 % über der tatsächlichen Liefermenge liegt, zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Es ist daher anzunehmen, dass sich potentielle Bieter am Markt nur deshalb nicht an der Ausschreibung beteiligt haben, weil sie von einer um ca. 50 % höheren Liefermenge als Ausschreibungsgegenstand ausgegangen sind, als sie tatsächlich besteht. Zur Gewährleistung eines rechtmäßigen Verfahrens ist deshalb die Aufhebung der Ausschreibung zur Beseitigung der in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Fehlinformation erforderlich.
Die verfahrensgegenständliche Ausschreibung ist deshalb gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufzuheben, weil sich die Grundlage der Ausschreibung wesentlich verändert hat.
Die Belieferung der Abnahmestellen dieser Ausschreibung wird Gegenstand eines neuen Verfahrens, welches ebenfalls europaweit bekannt gemacht werden wird. Die Bieter dieser Ausschreibung können sich daher im neuen Verfahren erneut beteiligen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 124-303634 (2020-06-26)