11. Bündelausschreibung Erdgas 2021-2023

Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg

Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-08 Auftragsbekanntmachung
2020-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 191303
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️
Esslingen 🏙️
Ludwigsburg 🏙️
Rems-Murr-Kreis 🏙️
Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Freiburg 🏙️
Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
Postanschrift: Panoramastraße 31
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.gtservice-bw.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@gtservice-bw.de 📧
Telefon: +49 7112257262 📞
Fax: +49 7112257227 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=5uWjACQ4DwA%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-216624
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Kreis Böblingen und Gemeindetag Baden-Württemberg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 227 Abnahmestellen mit ca. 29 345 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahemstellen Kreis Esslingen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 166 Abnahmestellen mit ca. 18 775 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Kreis Ludwigsburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 145 Abnahmestellen mit ca. 20 107 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Kreise Rems-Murr, Heilbronn, Heidenheim und Ostalb
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Ca. 206 Abnahmestellen mit ca. 25 354 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Kreise Karlsruhe, Calw, Enzkreis und Freudenstadt
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Ca. 166 Abnahmestellen mit ca. 25 080 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Kreise Odenwald und Rhein-Neckar
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Ca. 77 Abnahmestellen mit ca. 12 067 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Ca. 146 Abnahmestellen mit ca. 15 061 MWh.
Bezeichnung des Loses: RLM-Abnahmestellen
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Ca. 13 Abnahmestellen mit ca. 20 010 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Ca. 353 Abnahmestellen mit ca. 31 689 MWh.
Bezeichnung des Loses: RLM-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 9 542 MWh.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen 50 % Bioerdgas
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Ca. 18 Abnahmestellen mit ca. 997 MWh.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU — Bekanntmachung;
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen);
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt;
— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt;
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
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— Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit Versicherungsbestätigung über den Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung (siehe auch Formblatt Allgemeine Angaben);
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG;
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG;
— Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
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— Bei Anträgen (Angeboten) zur Bioerdgaslieferung für die Lose 9 bis 11: Nachweis über die Bioerdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzen Bioerdgas). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
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— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kindermann, Elke
Adresse des Käuferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=5uWjACQ4DwA%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 091-216624 (2020-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 124-303634
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 091-216624
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Bei einer Überprüfung der Mengenangaben sowie der Anzahl der ausgeschriebenen Abnahmestellen des zu liefernden Erdgases in der europaweit veröffentlichten Auftragsbekanntmachung wurde eine erhebliche Differenz zu den tatsächlich benötigten Mengen festgestellt. Die zu Beginn des Verfahrens ermittelte Liefermenge und Anzahl an Abnahmestellen sind zu reduzieren, weil tatsächlich eine deutlich geringere Anzahl an Abnahmestellen und Liefermengen Gegenstand der Ausschreibung sind. Bei der Herausnahme aller von der Korrektur der in der Datenbank betroffenen Abnahmestellen verringert sich bei einer Betrachtung über alle Lose die ursprünglich angenommenen Liefermenge im Durchschnitt um ca. 33 %. Die europaweit veröffentlichte Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU (simap) wies daher eine deutlich zu hohe Leistung aus, als tatsächlich vergeben werden kann. Unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots und der Verpflichtung zur Bildung mittelstandsfreundlicher Lose gemäß § 97 Abs. 4 GWB führt eine in der EU-Bekanntmachung angegebene Liefermenge, die irrtümlicherweise um ca. 50 % über der tatsächlichen Liefermenge liegt, zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Es ist daher anzunehmen, dass sich potentielle Bieter am Markt nur deshalb nicht an der Ausschreibung beteiligt haben, weil sie von einer um ca. 50 % höheren Liefermenge als Ausschreibungsgegenstand ausgegangen sind, als sie tatsächlich besteht. Zur Gewährleistung eines rechtmäßigen Verfahrens ist deshalb die Aufhebung der Ausschreibung zur Beseitigung der in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Fehlinformation erforderlich. Die verfahrensgegenständliche Ausschreibung ist deshalb gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufzuheben, weil sich die Grundlage der Ausschreibung wesentlich verändert hat. Die Belieferung der Abnahmestellen dieser Ausschreibung wird Gegenstand eines neuen Verfahrens, welches ebenfalls europaweit bekannt gemacht werden wird. Die Bieter dieser Ausschreibung können sich daher im neuen Verfahren erneut beteiligen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen Kreis Böblingen
SLP-Abnahmestellen Kreis Esslingen
SLP-Abnahmestellen Kreise Rems-Murr-Kreis, Heilbronn, Heidenheim und Ostalbkreis
SLP-Abnahmestellen Kreise Karlsruhe, Enzkreis und Freudenstadt
SLP-Abnahmestellen Odenwaldkreis und Rhein-Neckar-Kreis
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen
10 % Bioerdgas RLM-Abnahmestellen
50 % Bioerdgas

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei einer Überprüfung der Mengenangaben sowie der Anzahl der ausgeschriebenen Abnahmestellen des zu liefernden Erdgases in der europaweit veröffentlichten Auftragsbekanntmachung wurde eine erhebliche Differenz zu den tatsächlich benötigten Mengen festgestellt.
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Die zu Beginn des Verfahrens ermittelte Liefermenge und Anzahl an Abnahmestellen sind zu reduzieren, weil tatsächlich eine deutlich geringere Anzahl an Abnahmestellen und Liefermengen Gegenstand der Ausschreibung sind.
Bei der Herausnahme aller von der Korrektur der in der Datenbank betroffenen Abnahmestellen verringert sich bei einer Betrachtung über alle Lose die ursprünglich angenommenen Liefermenge im Durchschnitt um ca. 33 %. Die europaweit veröffentlichte Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU (simap) wies daher eine deutlich zu hohe Leistung aus, als tatsächlich vergeben werden kann. Unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots und der Verpflichtung zur Bildung mittelstandsfreundlicher Lose gemäß § 97 Abs. 4 GWB führt eine in der EU-Bekanntmachung angegebene Liefermenge, die irrtümlicherweise um ca. 50 % über der tatsächlichen Liefermenge liegt, zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Es ist daher anzunehmen, dass sich potentielle Bieter am Markt nur deshalb nicht an der Ausschreibung beteiligt haben, weil sie von einer um ca. 50 % höheren Liefermenge als Ausschreibungsgegenstand ausgegangen sind, als sie tatsächlich besteht. Zur Gewährleistung eines rechtmäßigen Verfahrens ist deshalb die Aufhebung der Ausschreibung zur Beseitigung der in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Fehlinformation erforderlich.
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Die verfahrensgegenständliche Ausschreibung ist deshalb gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufzuheben, weil sich die Grundlage der Ausschreibung wesentlich verändert hat.
Die Belieferung der Abnahmestellen dieser Ausschreibung wird Gegenstand eines neuen Verfahrens, welches ebenfalls europaweit bekannt gemacht werden wird. Die Bieter dieser Ausschreibung können sich daher im neuen Verfahren erneut beteiligen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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Quelle: OJS 2020/S 124-303634 (2020-06-26)