Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die:
— die formalen Anforderungen erfüllen;
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %):
a) Referenzliste (25 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 15.6.2015) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp- und Größe, Kostenentwicklung, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Adresse, Tel. Nr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b) Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 15.6.2015) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: Neubauvorhaben, bzw. Grundsanierungen mit einem Volumen von mindestens 2,5 Mio. EUR Gesamtbaukosten (KG 300 und 400 netto), Erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen) mindestens LPh 3-8;
— Nebenkriterien: Bildungsreinrichtung, Auszeichnung Schulbau-preis/Wettbewerbsankauf bei Wettbewerb für Bildungseinrichtungen oder gleichwertig, Förderprojekt, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen/Plänen jeweils Informationen zu der Ausführungszeit der Leistungen, den Baukosten und Kostenkennwerten vorliegen.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten/Termine in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (10 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung (mehr als 10 Jahre: 4 Punkte), der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen (Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen) sowie der Anzahl der Mitarbeiter mit BIM-Kenntnissen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d) Technische Ausrüstung (5 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der CAD-/BIM-Arbeitsplätze und des technischen Baustellenmanagements in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e) Qualitätssicherung (10 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung seit mindestens 6 Monaten, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat „Planer am Bau“ führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.