114-3-010_Maler- und Innenputzarbeiten (Sanierung Alfred — Delp — Schulzentrum)

Gemeinde Ubstadt Weiher

Sanierung Alfred — Delp — Schulzentrum in 76698 Ubstadt — Weiher LV 114-3-010 Maler- und Innenputzarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Sanierung Alfred — Delp — Schulzentrum in 76698 Ubstadt — Weiher LV 114-3-010 Maler- und Innenputzarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Putzarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ubstadt Weiher
Postanschrift: Bruchsaler Straße 1-3
Postleitzahl: 76698
Postort: Ubstadt Weiher
Kontakt
Internetadresse: http://www.peg-architekten.de 🌏
E-Mail: vergabe@peg-architekten.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E74977859 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E74977859 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-623058
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per Email ist nicht zulässig. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELVIS über das Menu Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Angebotsabgabe über das Menu „Bieterkommunikation" ist nicht zulässig!!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 240 m
— ca. 2 000 m
— ca. 590 m
— ca. 1 950 m
— ca. 1 110 m
— ca. 100 m
— ca. 4 900 m
— ca. 130 m
— ca. 55 St. Türzargen lackieren,
— ca. 65 lfm Lackieren von Treppen- und Galeriegeländer.
Dauer: 28 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vorzulegen. Einzelnachweise (Registerauszug, Auszug aus der Handwerksrolle) sind ggf. auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen sowie ggf. auch Einzelnachweise (Registerauszug, Auszug aus der Handwerksrolle) auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumee) 2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
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Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B in Verbindung mit den sonstigen Vergabeunterlagen.
3. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigtem Vertreter im Vergabeverfahren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: PEG mbH Susanne Schäfer-Morell
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74977859 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per Email ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELVIS über das Menu Angebotsabgabe zu erfolgen.
Die Angebotsabgabe über das Menu „Bieterkommunikation" ist nicht zulässig!!

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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GWB §160 Einleitung Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2020/S 250-623058 (2020-12-18)